Drucksache 18 / 20 288 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 08. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2019) zum Thema: Organisierte Kriminalität – Café Maybach am Maybachufer und Antwort vom 29. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20 288 vom 08. Juli 2019 über Organisierte Kriminalität – Café Maybach am Maybachufer ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wo genau befindet sich das „Café Maybach“, in welchem bei der Razzia in der Nacht vom 27.06. auf den 28.06. 2019 in Neukölln mehrere Kilo Marihuana und Kokain sowie große Mengen Bargeld sichergestellt wurden und wie lautet der Name, unter dem die Lokalität gewerblich geführt wird? Zu 1.: Die betreffende Schankwirtschaft befindet sich in der Straße Maybachufer 1, 12047 Berlin. Gewerberechtliche Anmeldungen erfolgen auf den Namen des jeweiligen Inhabers. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erteilt der Senat zu Gewerbebetreibenden keine Auskunft. Für Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister gelten die einschlägigen Vorschriften der §§150 Gewerbeordnung. 2. Seit wann existiert das besagte „Café Maybach“ in Neukölln? Zu 2.: Die unter Frage 1 genannte Schankwirtschaft wurde im Juli 2013 gewerblich angemeldet. 3. Wie oft wechselte seitdem der Inhaber oder die Inhaberin der Lokalität und wann erfolgte hierzu die jeweilige Gewerbeanmeldung? (Aufstellung erbeten.) Zu 3.: Seit der Inbetriebnahme im Juli 2013 hat ein Inhaberwechsel im Juli 2019 stattgefunden. 4. Wie oft wurde in den letzten acht Jahren der örtliche Polizeiabschnitt wegen Landfriedensbruch, gefährlicher Körperverletzung, schwerer Körperverletzung und/oder Raubdelikten zum „Café Maybach“ gerufen? (Aufstellung nach Jahren und Deliktsarten erbeten.) Seite 2 von 3 Zu 4.: Eine statistische Auswertung zu polizeilich bekannt gewordenen Straftaten ist lediglich zu einer Anschrift, nicht jedoch zu einer bestimmten Lokalität oder Gewerbeeinrichtung möglich. Die nachfolgende tabellarische Übersicht weist die von der Einsatzleitzentrale der Polizei Berlin erfassten Einsatzanlässe zur Örtlichkeit Maybachufer 1, 12047 Berlin, aus. Eine Trennung bei den Körperverletzungs- als auch Raubdelikten erfolgt bei der statistischen Erfassung nicht. Ein tatsächlicher Bezug zur Lokalität „Café Maybach“ ist hierdurch allerdings nicht belegt, da lediglich die Einsatzörtlichkeit für die Einsatzkräfte definiert wird, die Tatörtlichkeit jedoch eine andere sein kann. Einsatzanlass 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Körperverletzungsdelikte 0 1 0 0 0 0 0 1 0 Raubdelikte 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Landfriedensbruch 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Quelle: DataWareHouse (DWH) über Dir E ELZ 14 vom 22.07.2019 5. Wann genau und mit welchen Ergebnissen erfolgten die Überprüfungen vom „Café Maybach“ durch die Gewerbeaufsicht bzw. aus welchen Gründen sind diese ausgeblieben? (Aufstellung der letzten acht Jahre erbeten.) Zu 5.: Die Überwachung von Gewerbebetrieben ist gemäß Nr. 23 Absatz 6 Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKat Ord zu § 2 Abs. 4 Satz 1 ASOG Berlin) grundsätzlich eine Aufgabe des Polizeipräsidenten in Berlin. Durch den Gewerbeaußendienst der Polizei Berlin wurde die unter der Adresse Maybachufer 1, 12047 Berlin, ansässige Lokalität im Januar 2016 mit Beanstandungen kontrolliert. Eine Nachkontrolle erfolgte im März 2016. Weiterhin ergab eine gewerberechtliche Überprüfung im Juni 2019 Beanstandungen im Ordnungswidrigkeitenbereich. 6. Welche Rolle spielt das „Café Maybach“ nach Behördenkenntnissen im Hinblick auf den Drogenhandel sowie die Rocker- und Clankriminalität in Berlin? Zu 6.: Keine. 7. Wie viele Körperverletzungsdelikte wurden im und vor dem „Café Maybach“ in den letzten acht Jahren zur Anzeige gebracht? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 7.: Der nachfolgenden Übersicht sind die zur Anschrift Maybachufer 1, 12047 Berlin, erfassten Körperverletzungsdelikte zu entnehmen, die ausschließlich einen Bezug zur Anschrift, jedoch nicht zu etwaigen Gewerbeeinrichtungen darstellen. 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Körperverletzung 0 1 0 1 0 0 0 2 0 darunter Körperverletzung (vorsätzliche einfache) 0 1 0 1 0 0 0 0 0 Seite 3 von 3 Gefährliche Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen 0 0 0 0 0 0 0 2 0 Quelle: DWH vom 22.07.2019 8. Welche Betäubungsmittel (BTM) und wie viel Bargeld wurden in der Nacht vom 27.06. zum 28.06.2019 beim Verbundeinsatz im „Café Maybach“ sichergestellt? (Aufstellung nach BTM- Arten, Mengen und Bargeldsummen erbeten.) Zu 8.: Der Senat erteilt keine Auskünfte zu laufenden Ermittlungsverfahren. Diesbezügliche Auskünfte obliegen der Staatsanwaltschaft Berlin. 9. Wie viele Personen wurden in der Nacht vom 27.06. zum 28.06.2019 vor Ort kontrolliert und wie viele Personen wurden festgenommen? Zu 9.: Im Zuge der Lokalkontrolle des „Café Maybach“ wurden 12 Personen kontrolliert. Von diesen 12 Personen wurde drei Personen die Freiheit entzogen. 10. Was wird den festgenommen Personen vorgeworfen und sind diese Personen im Vorfeld polizeilich in Erscheinung getreten? Zu 10.: Siehe Antwort zu Frage 8. Zu personenbezogenen Daten erteilt der Senat aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft. Berlin, den 29. Juli 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport