Drucksache 18 / 20 289 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 08. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2019) zum Thema: Berliner Feuerwehr – Sensibilisierung der Öffentlichkeit für den Notruf (112) und Antwort vom 26. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20 289 vom 08. Juli 2019 über Berliner Feuerwehr – Sensibilisierung der Öffentlichkeit für den Notruf (112) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche konkreten Maßnahmen wurden in der Zeit von 2016 bis heute ergriffen um eine höhere Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Zuständigkeit und Bedeutung des Notrufs 112 zu erreichen ? (Aufstellung der Maßnahmen nach Jahren erbeten.) Zu 1.: Die steigenden Einsatzzahlen, insbesondere im Notfallrettungsdienst, werden regelmäßig im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit thematisiert. Hierbei muss jedoch mit Bedacht vorgegangen werden, da keinesfalls der Eindruck vermittelt werden soll, dass Bürgerinnen und Bürger den Notruf nicht mehr wählen sollen, wenn es ihnen schlecht geht. Durch verschiedene Aktionen wurden daher die Menschen in der Stadt dahingehend sensibilisiert, mit dem Notruf verantwortungsvoll umzugehen. Dabei wurde auch über die bereits vorhandenen Versorgungsstrukturen, die neben der Notfallrettung bestehen, aufgeklärt. Zum Beispiel hat die Berliner Feuerwehr am Tag des Notrufes (112), dem 11. Februar 2019, erstmals in einer gemeinsamen Aktion mit 41 weiteren Berufsfeuerwehren auf dem Nachrichtenkanal Twitter anonymisiert über Einsätze des Rettungsdienstes berichtet und dabei auch Einsätze hervorgehoben, bei denen der Rettungsdienst nicht der richtige Ansprechpartner gewesen ist. Um ein nachhaltiges Ergebnis zu erzielen, wird seit Anfang des Jahres 2019 eine Kampagne vorbereitet, die sich intensiv mit dem Notrufverhalten der Bürgerinnen und Bürger auseinandersetzen soll, um sodann eine zielgruppengerechte Aufklärung über einen bewussteren Umgang mit der Notrufnummer 112 durchzuführen. Die damit verbundenen Leistungen werden derzeit durch die Vergabestelle der Berliner Feuerwehr ausgeschrieben. 2. Wie viele Notrufe gingen in der Zeit von 2016 bis heute bei der Berliner Feuerwehr ein? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 2.: Entsprechend den Datenschutzvorgaben sind die Daten aus den Vorjahren 2011 bis 2016 elektronisch nicht mehr vorhanden und daher nicht auswertbar. Eine statistische Erfassung der Notrufe liegt erst seit dem Jahr 2017 vor: Seite 2 von 3 Jahr Entgegengenommene Notrufe 2017 917.880 2018 969.214 2019 bis jetzt 337.573 (Stand: 24.07.2019) 3. Gab es Gespräche seitens der Berliner Feuerwehr mit den Krankenkassen, Krankenhäusern, Hausärzten und der kassenärztlichen Vereinigung, um Maßnahmen zu finden, das Thema stärker ins Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger zu rufen bzw. um Lösungen für den Missbrauch des Notrufs zu suchen? (Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?) Zu 3.: Es muss zunächst darauf hingewiesen werden, dass in den häufigsten Fällen nicht von einem bewussten Missbrauch gesprochen werden kann. Viele Patientinnen und Patienten nutzen den Rettungsdienst mittlerweile, um überhaupt eine medizinische Versorgung zu erhalten, andere wissen sich nicht anders weiterzuhelfen bzw. haben Wissensdefizite über die verschiedenen Versorgungsmöglichkeiten und Versorgungsstrukturen des Gesundheitssektors. Um hier eine bessere und vor allem bedarfsgerechte Steuerung der Hilfeersuchen zu erreichen, gab es bereits mit allen wesentlichen Akteuren Gespräche zur Optimierung der Notfallversorgung auf verschiedenen Ebenen. Beispielhaft genannt sind die Aktivitäten der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung im Bereich der Krankenhausplanung und des Gremiums nach § 90a SGB V. Mit der Kassenärztlichen Vereinigung wurde im Juni 2019 eine Vereinbarung nach § 8 Absatz 4 des Gesetzes über den Rettungsdienst im Land Berlin (RDG) getroffen. Wesentlicher Inhalt ist die Regelung der wechselseitigen Abgabe von eingehenden Notrufgesprächen zwischen den beiden Leitstellen. 4. Welche Maßnahmen kann die Berliner Feuerwehr einleiten, wenn es sich bei einem Notruf um einen offensichtlich absichtlichen Missbrauch der 112 handelt? (Aufstellung erbeten.) Zu 4.: Die Berliner Feuerwehr kann die missbräuchliche Verwendung des Notrufs zur Anzeige bringen. Gemäß § 145 Abs. 1 Nr. 1 StGB stellt der vorsätzliche oder wissentliche Missbrauch von Notrufen ein Vergehen dar. 5. In wie vielen Fällen wurde in der Zeit von 2016 bis heute dem Missbrauch des Notrufs 112 nachgegangen und welche Konsequenzen hatte dies für die Verursacher? (Aufstellung nach Jahren unter Nennung der Ahnung erbeten.) Zu 5.: Im Jahr 2019 wurde bislang einem Missbrauch nachgegangen. Für die Jahre 2016 bis 2018 verweise ich auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 18-17363 vom 02. Januar 2019. 6. Kann das absichtliche Auslösen von Fehl-Einsätzen und Anfahrten des Rettungsdienstes dem Verursacher in Rechnung gestellt werden, wie oft ist dies seit 2016 geschehen und welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten hierfür? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Seite 3 von 3 Zu 6.: Auf der Grundlage von § 20 Absatz 1 RDG werden für Einsätze und bei ungerechtfertigten Alarmierungen der Berliner Feuerwehr in der Notfallrettung Gebühren nach Maßgabe des Gesetzes über Gebühren und Beiträge erhoben. Seit 2016 erfolgte keine Gebührenerhebung wegen ungerechtfertigter Alarmierung. Grund dafür ist zumeist , dass der notwendige Vorsatz weder von der Berliner Feuerwehr, noch von den Ermittlungsbehörden hinreichend nachgewiesen werden konnte. In der Regel erfolgt eine Verfahrenseinstellung. 7. Ist derzeit eine landesweite Kampagne zur Aufklärung hinsichtlich des Notruf-Missbrauchs in Zusammenarbeit mit den zuständigen Senatsverwaltungen und Institutionen geplant und wenn ja, wann soll diese starten und über welchen Zeitraum soll sie diese erstrecken? (Aufstellung über die geplanten Maßnahmen der Kampagne erbeten.) Zu 7.: Ja. Unter der Nummer 455-2019 wird aktuell auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eine Kampagne zu einem angemessenen Notrufverhalten der Bevölkerung im Land Berlin ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endet am 28.07.2019. Die konkreten Inhalte der Kampagne ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der Kampagne, die über den folgenden Link abgerufen werden kann: https://meinauftrag.rib.de/public/publications/241849. Berlin, den 26. Juli 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport