Drucksache 18 / 20 290 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 08. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2019) zum Thema: Berliner Feuerwehr – Einheitliche Beförderungsmatrix in der Behörde und Antwort vom 30. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20290 vom 08. Juli 2019 über Berliner Feuerwehr – Einheitliche Beförderungsmatrix in der Behörde ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gibt es innerhalb der Berliner Feuerwehr eine einheitliche Beförderungsmatrix für den mittleren, gehobenen und höheren Dienst? (Wenn ja, welche konkreten Kriterien spielen nach dieser Matrix eine Rolle für Beförderungen? Aufstellung erbeten.) Zu 1.: Nein, innerhalb der Berliner Feuerwehr gibt es keine einheitliche Beförderungsmatrix. 2. Ist es richtig, dass die jeweiligen Wachleiter vor Ort selbst entscheiden können, wer auf eine Beförderungsliste gesetzt wird und wer nicht und wie muss dies begründet werden? Zu 2.: Nein. Die Beförderungsauswahl erfolgt aufgrund eines Auswahlverfahrens nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Grundsatz der Bestenauslese). Dabei kommt der dienstlichen Beurteilung eine bedeutende Rolle zu. 3. Welche Möglichkeiten haben Beamte, die hierbei nicht berücksichtig wurden, Einspruch einzulegen und von einer unabhängigen Stelle ihre Eignung zur Beförderung überprüfen zu lassen? (Aufstellung erbeten.) Zu 3.: Aufgrund der Verneinung zur Frage 2 entfällt eine Beantwortung. 4. Wird derzeit innerhalb der Berliner Feuerwehr geplant, auf Regelbeförderungen umzusteigen um die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Feuerwehr aufrechtzuerhalten? (Wenn ja, ab wann und mit welchen Modalitäten? Wenn nein, warum nicht?) Seite 2 von 2 Zu 4.: Eine Regelbeförderung nur aufgrund des Zeitablaufs ist laufbahnrechtlich nicht zulässig. Beförderungen bei der Berliner Feuerwehr werden nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Grundsatz der Bestenauslese) vorgenommen. 5. Welche konkreten Möglichkeiten hat die Berliner Feuerwehr um besondere Leistungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu honorieren bzw. sie stärker zu motivieren und bei ihrer Karriereentwicklung besser zu berücksichtigen? (Jeweils Aufstellung erbeten.) Zu 5.: Die Berliner Feuerwehr gewährt Leistungsprämien nach der Verordnung über die Gewährung von Prämien und Zulagen für besondere Leistungen vom 17. Juli 2001 (LPZVO, GVBl. 2001 S. 290). Damit werden besonders herausragende Leistungen honoriert, um die Motivation, Eigenverantwortung und Arbeitszufriedenheit zu steigern. Berlin, den 30. Juli 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport