Drucksache 18 / 20 291 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 08. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2019) zum Thema: Kriminalität im Regenbogenkiez – Was wurde unternommen? (V) und Antwort vom 29. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20 291 vom 08. Juli 2019 über Kriminalität im Regenbogenkiez – Was wurde unternommen? (V) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Straftaten wurden in der Zeit von Mai 2018 bis heute im sogenannten Regenbogenkiez (das Gebiet zwischen Nollendorfplatz, Winterfeldplatz, Viktoria-Luise-Platz und Wittenbergplatz sowie den Straßen An der Urania und Kleiststraße (Vgl. Hierzu: Anordnung aus Drs. 17/18430)) registriert und wie viele Straftaten entfielen dabei auf: a. versuchte und vollendete Wohnungseinbrüche, b. Sachbeschädigungen, c. Diebstähle, d. Raubüberfälle, e. Straftaten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln, f. Sexualdelikte, g. Beleidigungen, h. Bedrohungen (Nötigung), i. Hasskriminalität, j. Straftaten gegen die sexuelle Orientierung? (Aufstellung nach Jahren und Deliktsart erbeten.) Zu 1.: Der Terminus „Regenbogenkiez“ beschreibt keine geografisch genau begrenzte Fläche, sondern ist ein Kunstwort. Für die statistischen Erhebungen zur Beantwortung der Anfrage wurde von der Polizei Berlin deshalb ein recherchierbarer Bereich des Schöneberger Nordens definiert, der die angesprochenen Örtlichkeiten abbildet. Die vorliegenden Fallzahlen für den Zeitraum 1. Mai 2018 bis 20. Juli 2019 sind der Verlaufsstatistik des Data Warehouse (DWH) entnommen. Entscheidend dabei sind die Kriterien Anlagedatum des Vorgangs und Tatort im betreffenden Bereich. Unter dem Oberbegriff „Hasskriminalität“ subsumierte Delikte sowie Straftaten gegen die sexuelle Orientierung werden nach bundesweit verbindlichen Regeln zur Erhebung von Fallzahlen im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes für politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) gezählt. Aufgrund der spezifischen Erfassungsweise sind hier Fallzahlenveränderungen möglich. Seite 2 von 3 Die Anzahl der Straftaten im definierten Bereich sind der folgenden Tabelle zu entnehmen, in Klammern wird jeweils die Anzahl der Fälle angegeben, in denen mindestens eine Tatverdächtige bzw. ein Tatverdächtiger ermittelt wurde: Delikt 2018* 2019** Versuchter Wohnungseinbruch 13 (2) 9 (0) Vollendeter Wohnungseinbruch 21 (6) 8 (0) Sachbeschädigung 152 (43) 116 (19) Diebstahl 1910 (444) 1442 (369) Raub 43 (16) 36 (5) Straftaten i.Z.m. Betäubungsmitteln 106 (92) 75 (71) Sexualdelikte 24 (17) 14 (10) Beleidigung 82 (70) 55 (45) Bedrohung 45 (37) 15 (12) Nötigung 25 (21) 18 (11) Hasskriminalität davon: Straftaten gegen die sexuelle Orientierung 14 (5) 2 (0) 10 (5) 6 (4) Quelle: DWH-Abfrage vom 20.07.2019, Vorgänge angelegt am *01.05.2018 - 31.12.2018 / **01.01.2019 - 20.07.2019, Fälle mit mind. einer tatverdächtigen Person in Klammern gesetzt, Fallzahlen der Hasskriminalität wurden durch LKA 511-KPMD aus dem Datenbestand des KPMD- PMK zugeliefert. 2. In wie vielen der unter 1. genannten Fälle im Schöneberger Norden wurde Strafanzeige gestellt, in wie vielen Anzeigefällen konnten Täter ermittelt werden und wie viele Strafverfahren wurden eingeleitet? (Jeweils Aufstellung erbeten.) Zu 2.: Bei allen unter 1. genannten Fällen wurden Strafanzeigen gefertigt. Mit der Fertigung einer Strafanzeige erfolgt die Einleitung eines Strafverfahrens. Die Anzahl der Strafermittlungsvorgänge mit mindestens einer tatverdächtigen Person finden sich in der Antwort zu Frage 1. 3. Wie schätzt der Senat die Kriminalitätsentwicklung der letzten fünf Jahre im genannten Kiez ein und wurden seit 2016 neue Entwicklungen festgestellt? (Wenn ja welche und wie wird damit umgegangen?) Zu 3.: Nachdem die Kriminalitätsbelastung seit dem Jahr 2015 im „Regenbogenkiez“ bei saisonal schwankenden Fallzahlen auf einem hohen Niveau lag, konnte im Jahr 2018 ein Rückgang festgestellt werden. Als ursächlich dafür können auch die polizeilich veranlassten Maßnahmen vermutet werden. Die gesunkene Kriminalitätsbelastung, insbesondere auch bei den Raub- sowie Körperverletzungsdelikten führte dazu, dass zum 30.01.2019 der bis dahin festgelegte kriminalitätsbelastete Ort Schöneberg-Nord, welcher den „Regenbogenkiez“ beinhaltete, aufgehoben werden konnte. Dennoch setzt die Polizei Berlin ihre Anstrengungen mit geeigneten Maßnahmen fort, um die Kriminalitätsbelastung in dem Bereich weiter zu senken und das erreichte Sicherheitsniveau zu stabilisieren. Seite 3 von 3 So führten sofort eingeleitete polizeiliche Maßnahmen anlässlich einer im März 2019 beginnenden Serie von Angriffen u.a. auf transgeschlechtliche Sexarbeiterinnen zur Namhaftmachung von tatverdächtigen Personen und Beendigung der Straftatenserie. Der seit dem Jahr 2016 festgestellte Anstieg der Fallzahlen der Hasskriminalität hat sich nicht fortgesetzt. Es sind keine neuen Entwicklungen festzustellen. 4. Wie hat sich der Handel mit Betäubungsmitteln (BTM) rund um den Nollendorfplatz und im Schöneberger Norden in den letzten fünf Jahren entwickelt und bleibt der Senat bei der Aussage, dass der BTM-Handel dort keine besondere Rolle spielt? Zu 4.: Die Entwicklung der letzten fünf Jahre ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: BtM-Handel im "Regenbogenkiez" nach Anlagezeitpunkt des Vorgangs 2014 2015 2016 2017 2018 2019 (bis 25.07.) Erfasste Fälle 29 27 20 42 30 7 Quelle: DWH-FI 26.07.2019 Im Übrigen kann die Aussage aufrechterhalten bleiben, dass der Handel mit Betäubungsmitteln im Schöneberger Norden mit dem Bereich rund um den Nollendorfplatz weiterhin keine signifikante Rolle spielt. 5. Wie oft und zu welchen konkreten Anlässen hatten die Direktion 4 sowie der zuständige Abschnitt in der Zeit von 2016 bis heute Schwerpunkteinsätze im Regenbogenkiez durchgeführt? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 5.: Im angefragten Zeitraum kam es dort zu folgenden Schwerpunkteinsätzen: 2016 = 11 2017 = 16 2018 = 27 2019 = 10 (bis 20. Juli 2019) Die Einsätze erfolgten zur Bekämpfung vorliegender Kriminalitätsphänomene sowie Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen auch als Verbundeinsätze mit dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg. Berlin, den 29. Juli 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport