Drucksache 18 / 20 293 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Iris Spranger (SPD) vom 26. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2019) zum Thema: Informationsbemühungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften über die Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ gegenüber den Mieterinnen und Mietern und Antwort vom 05. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Iris Spranger (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20293 vom 26. Juni 2019 über Informationsbemühungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften über die Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung" gegenüber Mieterinnen und Mietern Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen Antworten auf Ihre Fragen zukommen zu lassen und hat daher Stellungnahmen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften eingeholt, die dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Die übermittelten Angaben bilden die Grundlage für die nachfolgenden Antworten. Vorbemerkung der Abgeordneten: Im Bericht zur Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ über das Jahr 2017 wurde eine relativ geringe Anzahl bewilligter Anträge auf Mietenreduzierung festgestellt. Diese Tatsache wurde unter anderem mit der Vermutung der unzureichenden Kenntnis der Regelung in den Miethaushalten erklärt. Darauf folgte die Empfehlung an die Wohnungsbaugesellschaften, die Information der Mieterinnen und Mieter zu intensivieren. Frage1: Sind die Wohnungsbaugesellschaften der Empfehlung nachgekommen? Welche Maßnahmen wurden zur Intensivierung der Information ergriffen? Bitte nach Wohnungsbaugesellschaften aufschlüsseln. Antwort zu 1.: Alle städtischen Wohnungsbaugesellschaften informieren sowohl kontinuierlich als auch anlassbezogen über verschiedene Kommunikationskanäle über die Möglichkeiten der Mietenreduzierung gemäß der Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung": 2 Mietvertragsgespräch Mietvertragsabschluss Sonstiger persönlicher Kundenkontakt Mieterhöhungsverlangen Umlagenabrechnungen Modernisierungsankündigungen Versand und Auslage von Flyern Mietermagazin Internetauftritt In den Kundenzeitungen werden Artikel zum Thema Härtefallregelung veröffentlicht und ein Hinweis auf die Website "http://www.inberlinwohnen.de" gegeben. Auf der Website werden die Möglichkeiten, Härtefälle geltend zu machen, ausführlich – auch mehrsprachig – dargestellt. In den Mieterhöhungsverlangen wird in einfacher Sprache auf die Antragsmöglichkeiten hingewiesen. Frage 2: Zeichnet sich eine erhöhte Anzahl von Beantragungen zur Mietenreduzierungen ab? Bitte nach Wohnungsbaugesellschaften aufschlüsseln. Antwort zu 2.: Anträge auf Mietenreduzierung gem. 4.2, 4.3 und 4.4 der KoopV Für 2017 liegen keine Antragszahlen vor. Seit 2018 wird diese Angabe durch die Wohnungsbaugesellschaften erhoben und durch die Wohnraumversorgung Berlin im Rahmen der Berichte zur Kooperationsvereinbarung ausgewertet. Berlin, den 5. August 2019 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen beantragt 24 13 28 6 14 4 89 genehmigt 23 7 6 6 12 1 55 beantragt genehmigt 7 5 3 0 0 10 25 beantragt 132 131 95 178 36 19 591 genehmigt 21 87 36 109 27 12 292 beantragt genehmigt 25 104 54 198 22 15 418 beantragt 1 4 5 0 1 2 13 genehmigt 1 1 3 0 0 2 7 beantragt genehmigt 0 3 0 0 0 2 5 k.A. k.A. k.A. degewo GESOBAU Gewobag Gesamt Kappung Mieterhöhungen gem. § 558 BGB (laufender Mietvertrag) 2018 HOWOGE STADT UND LAND WBM Mietabsenkung im Bestandsvertrag 2018 2017 Kappung Mieterhöhungen gem. § 559 BGB (Modernisierung) 2018 2017 2017