Drucksache 18 / 20 294 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Hochgrebe (SPD) vom 12. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2019) zum Thema: Wie weiter an der Fußgängerbrücke zum Charlottenburger Schlosspark und Antwort vom 25. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Christian Hochgrebe (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20294 vom 12. Juli 2019 über Wie weiter an der Fußgängerbrücke zum Charlottenburger Schlosspark Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass die Fußgängerbrücke zum Schlosspark, die parallel zur Bahnbrücke den Tegeler Weg überspannt, als einizge Verbindung für Fußgänger*innen zwischen dem Verkehrsknotenpunkt S- und U-Bahnhof Jungfernheide über die Spree in den Schlossgarten des Schlosses Charlottenburg in höchstem Maße von Berliner*innen, insbesondere aber von internationalen Touristen, genutzt wird? Antwort zu 1: Neben der Fußgängerbrücke (Jungfernheidesteg) bildet die südlich davon befindliche Schlossbrücke zwischen Charlottenburger und Bonhoefferufer eine fußläufige und darüber hinaus barrierefreie Verbindung der Bewohnerinnen und Bewohnern des Mierendorffkiezes zum Schlosspark Charlottenburg. Die mit der Bahn am o.g. Verkehrsknotenpunkt Anreisenden genießen den Vorteil einer kurzen Anbindung zum Schlosspark. Nutzerzahlen für den Jungfernheidesteg sind bisher nicht erhoben worden. Auch ist nicht bekannt, wie viele Touristinnen und Touristen sich darunter befinden. Frage 2: Wie bewertet der Senat in Hinblick auf die 1. Frage die Situation an der Fußgängerbrücke, insbesondere in Bezug auf a. Den derzeitigen baulichen Zustand der Brücke b. Die hygienische Situation und damit verbundene Reinigungsnotwendigkeit c. Die Abstellfläche von diversen Haushaltsgütern unter dem Brückenkopf (z.B. Matratzen, Schlafsäcke etc.) d. Die Barrierefreiheit sowohl am Zugang als auch auf der Brücke selbst aufgrund der geringen breite der Brücke für Rollstuhlfahrer, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, als auch für Kinderwägen, da sich auf der gegenüberliegendenseite der Schlosspielplatz befindet 2 Antwort zu 2: Die letzten Bauwerksprüfungen weisen für die insgesamt fünf Teilbauwerke Zustandsnoten zwischen 1,9 (guter Zustand) und 2,4 (befriedigender Zustand) aus. Über die stadtweit bekannte Problematik hinaus sind hygienische Missstände am Jungfernheidesteg nicht bekannt. Die Reinigung des Ingenieurbauwerkes erfolgt wöchentlich. Die Beseitigung von Matratzenlagern erfolgt anlassbezogen und zuständigkeitshalber beispielsweise oberhalb des Brückenwiderlagers durch die Deutsche Bahn als Eigentümerin. Die mit 2,25 Metern lichte Breite des Fußgängersteges ist im Bereich der Lichtmaststandorte eingeschränkt. Das Bauwerk entspricht nicht den heutigen Anforderungen an einer barrierefreien Wegeverbindung. Frage 3: Wann sind zur Verbesserung der Situation welche Maßnahmen geplant? Antwort zu 3: Die Machbarkeit eines Umbaus der vorhandenen Brücke hinsichtlich einer barrierefreien Nutzung wurde bereits untersucht. Mit der vorhandenen Brücke (Jungfernheidesteg) wäre ein barrierefreier Zugang nicht machbar (fehlende Breite), Für die fehlende Rampe auf der Ostseite der Brücke müssten aller Voraussicht nach Kleingartenflächen in Anspruch genommen werden. Diesbezügliche Änderungen wären nur durch einen Ersatzneubau möglich. Hier kommt hinzu, dass das Brückenbauwerk mit der Bahnbrücke baulich verknüpft (u.a. Widerlager) ist, sodass ein eigenständiger barrierefreier Ersatzbau zum Teil erhebliche bauliche und baurechtliche Realisierungsschwierigkeiten bedingt. Aufgrund des relativ guten baulichen Zustandes wurde die zeitnahe Umsetzung eines barrierefreien Ersatzneubaus der Brücke nicht weiter verfolgt und die Priorität auf den notwendigen Ersatzneubau/ Instandsetzung vieler zum Teil in der Nutzbarkeit bereits eingeschränkter Brückenbauwerke gelegt. In absehbarer Zeit sind über substanzerhaltene Arbeiten hinaus keine Maßnahmen an dem Jungfernheidesteg geplant. Berlin, den 25.07.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz