Drucksache 18 / 20 296 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) vom 18. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juli 2019) zum Thema: Drogenspürhunde in Berliner Justizvollzugsanstalten und Antwort vom 30. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20296 vom 18. Juli 2019 über Drogenspürhunde in Berliner Justizvollzugsanstalten -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Drogenfunde wurden von 2017 bis 2019 in Berliner Justizvollzugsanstalten gemacht (Aufschlüsselung nach Jahr, JVA und Menge der jeweiligen Substanz)? Zu 1.: Für die Angaben zu den Jahren 2017 und 2018 wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/17681 vom 28. Januar 2019 verwiesen. Justizvollzugsanstalt (JVA) / Jahr / Cannabis Heroin Kokain Subutex Spice Amphe - tamine Tilidin JVA Moabit 2019 (bis 30.06.) 769,27 0 1,7 119,33 0 17,32 0 JVA Tegel 2019 (bis 30.06.) 249,42 2,27 12,24 36,17 31,09 208,78 0 JVA Plötzensee 2019 (bis 30.06.) 131,5 0,1 0,65 0,016 0 4,57 0,15 JVA Heidering 2019 (bis 30.06.) 791,62 1,06 1,97 33,42 0 0 0 2 Jugendstrafanstalt Berlin (JSA) 2019 (bis 30.06.) 555,81 0 0 0 0 0 0 JVA für Frauen Berlin (JVAF) 2019 (bis 30.06.) 1 0,5 0 0 0 22,7 0 JVA des Offenen Vollzuges Berlin (JVA OVB) 2019 (bis 30.06.) 0,9 0 0 0 0,5 19 3 (in Gramm) 2. Wie viele der unter Frage 1. aufgeschlüsselten Drogenfunde konnten von 2017 bis 2019 mithilfe von Drogenspürhunden verbucht werden (Aufschlüsselung nach Jahr, JVA und Menge der jeweiligen Substanz)? Zu 2.: In vier Justizvollzugsanstalten wurden anlässlich von Einsätzen mit Drogenspürhunden folgende in der Tabelle zu Frage 1 enthaltene Betäubungsmittelmengen (in Gramm) gefunden: JVA Cannabis Kokain Subutex Amphetamine JVA Tegel 2018 2019 0,38 0,01 11,15 1 JVA Plötzensee 2017 2018 103,91 0,35 JVA Heidering 2017 2018 0,44 8,14 0,16 JSA 2018 0,1 3 3. Wie viele unangekündigte Kontrollen mit Drogenspürhunden haben in den Justizvollzugsanstalten von 2017 bis 2019 bisher stattgefunden (Aufschlüsselung nach Jahr und JVA)? Zu 3.: JVA 2017 2018 2019 (bis 30.06.) JVA Tegel 4 9 4 JVA Plötzensee 3 7 4 JVA Heidering 4 8 5 JVA Moabit 1 5 3 JSA 0 5 2 JVAF 0 3 2 JVA OVB 2 9 4 Jugendarrestanstalt Berlin-Brandenburg 0 2 2 Gesamt 14 48 26 4. Wie lange dauert die Zucht eines Drogenspürhundes? Zu 4.: Da die Polizei Berlin ihre Diensthunde nicht selber züchtet, können keine Angaben über die Dauer einer Aufzucht von Diensthunden (zu denen nach weiterführenden Ausbildungsmaßnahmen auch Drogenspürhunde zählen) gemacht werden. Die Diensthunde werden in Berlin grundsätzlich in einem Alter zwischen ein bis drei Jahren angekauft. 5. Wie viel kosten die Zucht sowie der Unterhalt eines Drogenspürhundes? Zu 5.: Zu Kosten einer Zucht kann keine Aussage getroffen werden, da die Polizei Berlin keine eigenen Diensthunde züchtet (siehe Antwort zu Frage 4.). Daten liegen insoweit nur für die Diensthunde bei der Polizei Berlin vor, da der Justizvollzug keine Drogenspürhunde unterhält. In Bezug auf die Unterhaltung eines Diensthundes entstehen neben einem Kaufpreis von durchschnittlich 1.400 Euro und der veterinärmedizinischen Ankaufsuntersuchung in Höhe von durchschnittlich 350 Euro weiterhin noch fortlaufende jährliche Kosten für Tierarzt und Zahlung einer Futter- und Aufwandsentschädigung an die Hundeführerin bzw. den Hundeführer. Die Tierarztkosten umfassen bei einem durchweg gesunden Hund für Impfung und Parasitenmittel gemäß dem einfachen Satz circa 150 - 200 Euro. Weiterhin erhalten die Diensthundeführenden der Polizei Berlin pro Kalendertag eine Pauschale von 2,31 Euro für den Futter- und Pflegeaufwand. Somit fallen für die Haltung eines Diensthundes im häuslichen Bereich des Hundeführers Fixkosten von jährlich mindestens 1.000 Euro an. 6. Bislang werden für Drogenkontrollen in Berliner Justizvollzugsanstalten Drogenspürhunde des Berliner Landeskriminalamtes, welche bei Anlieferung auf sich aufmerksam machen und so die Inhaftierten warnen, genutzt. Hält der Senat die Anschaffung von Drogenspürhunden für die Berliner Justizvollzugsanstalten für eine sinnvolle Idee? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja: wann werden die ersten Drogenspürhunde angeschafft? Zu 6.: Der Senat beabsichtigt die seit Jahrzehnten bewährte enge Zusammenarbeit der Justizvollzugsanstalten mit der Berliner Polizei zwecks regelmäßigen Einsatzes der polizeilichen Drogenspürhundestaffel fortzuführen. Darüber hinaus besteht inzwischen auch eine Kooperation mit der Zollverwaltung, so dass zusätzliche Kontrollen mit den Rauschmittelsuchhunden des Zolls stattfinden. 4 Die Kosten für eigene Drogenspürhunde stehen in keinem vernünftigen Verhältnis zu den nur begrenzten Einsatzmöglichkeiten in den Berliner Justizvollzugsanstalten. Durch die enge Kooperation mit der Berliner Polizei und dem Zoll erhalten die Drogenspürhunde dieser Behörden weitere Trainings- und Einsatzmöglichkeiten, es werden unnötige Doppelstrukturen vermieden und das Personal der Berliner Justizvollzugsanstalten kann sich vollumfänglich seiner originären Aufgabe der Sicherung und Betreuung der Inhaftierten widmen. Die Gefahr, dass Gefangene durch das arttypische Verhalten der Hunde gewarnt werden , bestände im Übrigen selbst dann, wenn die Hunde in den Berliner Justizvollzugsanstalten gehalten würden, da auch diese an den eigentlichen Einsatzort verbracht werden müssen. Daher bestehen in diesem Aspekt keine Unterschiede zum Einsatz von Drogenspürhunden der Berliner Polizei oder des Zolls. Er zeigt vielmehr, dass der Einsatz von Drogenspürhunde nur einen Baustein bei der Drogenprävention im Justizvollzug darstellt. 7. Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen? Zu 7.: Der Beantwortung ist von Seiten des Senats nichts hinzuzufügen. Berlin, den 30. Juli 2019 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung