Drucksache 18 / 20 297 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 17. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juli 2019) zum Thema: Nachbereitung 40. ISOA-Sitzung und Antwort vom 07. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20297 vom 17. Juli 2019 über Nachbereitung 40. ISOA-Sitzung ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage beinhaltet einen Antrag auf Akteneinsicht nach Artikel 45 Absatz 2 der Verfassung von Berlin. Der Antrag wurde zur Kenntnis genommen und wird durch die zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport bearbeitet werden. Wie dem Fragesteller bereits anlässlich der Beantwortung seiner Schriftlichen Anfragen Drucksache 18/17544 und 18/19084 mitgeteilt worden ist, sollten Akteneinsichtsanträge aus Sicht des Senats wie bisher üblich gesondert gestellt und nicht in den Fragetext von Schriftlichen Anfragen aufgenommen werden, um insbesondere angesichts der Veröffentlichung der Antworten eine durchgängige Kohärenz von Fragen und Antworten zu wahren. In der Sitzung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 06.05.2019 ließ der Senat auf den Vortrag des Anzuhörenden zum Thema der hohen Zahl von Zuruhesetzungsverfahren zur Frage, ob Polizeibeamte in Kategorien eingeteilt würden („Es ist so, dass Mitarbeiter nach diesem Projekt in Kategorien 1 bis 8 eingestuft werden. Diese Bezeichnung erinnert an die Einordnung von Gefährdern, die auch in Kategorien von 1 bis 8 eingestuft werden. Derzeit werden Mitarbeiter, die nach der Kategorie 8 eingestuft sind, zur Ruhe gesetzt.“, Seite 7 des Wortprotokolls) antworten: „In diesem Zusammenhang findet auch keine Kategorisierung von 1 bis 8, ähnlich der bei islamistischen Gefährdern, statt. Wir kategorisieren einzig und allein Zielgruppen im Rahmen des Einsatztrainings , wenn es darum geht, wer in welcher Zielgruppe welche Einsatztrainings zu absolvieren hat. Wir unterscheiden bei Einschränkungen allerdings nach „keine Einschränkung“, „zeitliche Einschränkung“ – zum Beispiel kein Nachtdienst über eine bestimmte Zeit –, nach „körperliche Einschränkung“ oder „zeitliche und körperliche Einschränkung“. Was in der Polizeidirektion 2 derzeit noch erfolgt, allerdings in Absprache mit den Beschäftigungsvertretungen: Hier haben wir eine Kategorisierung zum Bei-spiel nach Dienstkräften, die keine Waffe tragen können, die keinen Schichtdienst versehen dürfen oder die derzeit kein Außendienst versehen dürfen.“ (Seite 10 des Wortprotokolls) 1. Weshalb hat der Senat diese Antwort gegeben, obwohl die Polizei nach dem Inhalt der nachstehenden Unterlage eine solche Kategorisierung offenbar vornimmt? Seite 2 von 3 Zu 1.: Die in der 40. Sitzung des ISOA vom 6. Mai 2019 hinsichtlich der Verfahrensweise in der Polizeidirektion 2 gemachten Aussagen entsprechen den Tatsachen. Für eingeschränkt dienstfähige Dienstkräfte des Polizeivollzugsdienstes, die temporär oder dauerhaft den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst nicht entsprechen, erfolgt durch den Polizeiärztlichen Dienst eine gutachterliche Einschätzung, in der die individuell vorliegenden Verwendungseinschränkungen der Dienstkraft einzelfallorientiert festgestellt werden. Die Formulierungen der verschiedenen Einschränkungen sind häufig wiederkehrend, können sich jedoch auch sehr unterschiedlich gestalten. Dabei erfolgt für die eingeschränkt funktionsfähigen Dienstkräfte gesamtbehördlich keine Einstufung in Kategorien. Die für den Einzelfall praktisch zuständigen Personalwirtschaftsbereiche der Ämter und Direktionen sind in diesem Zusammenhang beauftragt, für die betroffenen Beamtinnen und Beamten unter Berücksichtigung ihrer individuellen Verwendungseinschränkungen geeignete Dienstposten zu finden, in denen die Dienstkräfte zumindest temporär beschäftigt werden können. Hierzu verwenden die Personalwirtschaftsbereiche unterschiedliche Systematiken, durch die einzelne Aufgabengebiete bestimmten Verwendungseinschränkungen leichter zugeordnet werden können. Die der Schriftlichen Anfrage vom Fragesteller beigefügte Unterlage zur Kategorisierung stammt aus der Direktion 2 und wird nicht gesamtbehördlich angewendet. Sie dient ausweislich ihrer Überschrift der "Realisierung einer aufgabenbezogenen Bewertung der individuellen Einschränkungen", um innerhalb der Direktion 2 aus Fürsorgeaspekten adäquate Aufgabenwahrnehmungen zuzuweisen und einen Ausgleich zwischen den Dienststellen der Direktion 2 herstellen zu können. Diese Vorgehensweise erfolgt in Absprache mit den Beschäftigtenvertretungen der Direktion 2 und wird von dort ausdrücklich unterstützt. 2. Unbeantwortet geblieben ist die Frage des Unterzeichners auf Seite 10 des Wortprotokolls, wie sich der Senat die überproportional hohe Zahl von rund 1.000 Zuruhesetzungsverfahren binnen sieben Jahren bei der Polizei Berlin erklärt. Welche Erklärung hat der Senat für diese signifikante Abweichung im Vergleich zu anderen Behörden und anderen Polizeibehörden? Zu 2.: Die Frage ist in der Ausschusssitzung vom Polizeivizepräsidenten beantwortet worden (siehe Seite 16 des Wortprotokolls der Sitzung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 6. Mai 2019 - 18/40). 3. Trifft es zu, dass der Senat erst nach der 40. Sitzung des Innenausschusses bei der Polizei Erkundigungen dazu eingeholt hat, ob es hinsichtlich der dienstlichen Beurteilung bestimmter Mitarbeiter bei der Polizei bestimmte Vorgaben – im Sinne der Fragen zu 2) bis 4) der Anfrage 18/18614 - gebe ? Zu 3.: Nein. 4. Sind irgendwann nach der 40. Sitzung des ISOA Stellungnahmen aus den verschiedenen Ebenen der Polizei (LKA nebst Abteilungen und Kommissariaten, Direktionen, Abschnitte etc.) zu Weisungen im Zusammenhang mit dienstlichen Beurteilungen angefordert worden? Wenn ja, wo und wann genau jeweils mit welcher Rückäußerungsfrist? (Beispiel: DIR4 an A43 am 03.06. mit Frist bis 04.06. etc.) Seite 3 von 3 Zu 4.: Der Senatsverwaltung für Inneres und Sport steht als Fachaufsichtsbehörde ein umfassendes Informationsrecht gegenüber der Polizeibehörde zu, vom dem sie etwa auch im Nachgang einer Sitzung eines parlamentarischen Ausschusses Gebrauch machen kann. Im Nachgang der genannten Ausschusssitzung hat sie die Polizeibehörde um eine erneute Stellungnahme zu dem Einwand des Fragestellers gebeten, es gebe entsprechende Weisungen bei der Polizeibehörde, die dem Fragesteller vorlägen (siehe Seite 11 des Wortprotokolls der Sitzung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 6. Mai 2019 - 18/40). Ihr ist daraufhin von der Polizeibehörde eine Stellungnahme für die gesamte Polizeibehörde erteilt worden. Die erbetenen Informationen zu den innerbehördlichen Abläufen und Fristen sind dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung im Bereich des Regierungshandelns zuzurechnen und nach Abwägung zwischen dem Schutz der funktionsnotwendigen freien und offenen Willensbildung innerhalb des Senats und dem parlamentarischen Informationsinteresse von der Beantwortung ausgenommen. 5. Welche Stelle bei der Polizei Berlin hat diese Stellungnahmen gesammelt und aufbereitet? Wo liegen diese vor? Gleichzeitig beantrage ich hiermit Akteneinsicht in diese sämtlichen Stellungnahmen nach Art. 45 II VvB nebst Erteilung entsprechender Kopien nach Akteneinsicht. Zu 5.: Die Zusammenfassung und Aufbereitung der einzelnen Stellungnahmen erfolgte bei der Serviceeinheit Personal (SE Pers) der Polizei Berlin und liegt dort vor. Zum Antrag auf Akteneinsicht wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 6. Wer waren die Teilnehmer und was war Inhalt (bitte Protokoll anfügen/übermitteln) des in der Anfrage 18/18614 erwähnten „Koordinierungsgespräches vom 26.06.2014“? Zu 6.: Alle Erstbeurteilerinnen und Erstbeurteiler für die Beamtinnen und Beamten des höheren Polizeivollzugsdienstes sowie alle Beschäftigtenvertretungen – einschließlich der Gesamtbeschäftigtenvertretungen - wurden vom damaligen Behördenleiter (Zweitbeurteiler) für den 26. April 2014 zu einem Koordinierungsgespräch eingeladen . Auf eine Teilnehmerliste wurde aufgrund der Größe der Veranstaltung verzichtet . Ein Protokoll wurde nicht gefertigt. Im Rahmen des Gesprächs wurde ein Zielwertverfahren vorgestellt. Berlin, den 07. August 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport