Drucksache 18 / 20 306 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) vom 22. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Juli 2019) zum Thema: 1 Jahr Mobilitätsgesetz – Zur Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes (10): „Was bewegt sich bei InfraVelo“ und Antwort vom 06. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20306 vom 22. Juli 2019 über 1 Jahr Mobilitätsgesetz – Zur Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes (10): „Was bewegt sich bei InfraVelo“ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Über welches Budget verfügt InfraVelo (Aufschlüsselung nach Jahr)? Antwort zu 1: Die folgende Tabelle zeigt den Ist-Mittelabfluss sowie den Ansatz für das Haushaltsjahr 2019 in den für die GB infraVelo GmbH zur Verfügung stehenden Titeln: Kapitel Titel Bezeichnung Ist 2017 [€] Ist 2018 [€] Ansatz 2019 [€] 0730 68228 Zuschüsse zur Koordinierung, Vorbereitung und Umsetzung von Radverkehrsprojekten 20.230,00 1.173.926,80 3.000.000,00 68229 Zuschuss an die VELO GmbH 348.701,63 2.568.910,40 3.000.000,00 89116 Zuschüsse an die VELO GmbH zur Durchführung von investiven Maßnahmen zur Verbesserung der gesamtstädtischen Radwegeinfrastruktur 0,00 49.483,13 500.000,00 Weitere Mittel werden ebenfalls über Zuwendungen durch das Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds (SIWANA) bereitgestellt. 2 Frage 2: Anhand welcher Kriterien priorisiert InfraVelo die Umsetzung der jeweiligen Projekte? Antwort zu 2: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) ist Zuwendungsgeberin für die GB infraVelo GmbH. Die SenUVK priorisiert die Projekte und Vorhaben, die von der GB infraVelo GmbH bearbeitet werden sollen. Die GB infraVelo GmbH übernimmt dabei vorrangig Aufgaben, bei denen die SenUVK die Vorhabenträgerschaft innehat. Dies betrifft insbesondere den Bau von Radschnellverbindungen sowie die Fahrradwegweisung der Radfernwege und des Fahrradroutenhauptnetzes. Darüber hinaus wird angestrebt auch das gesicherte Fahrradparken in die Vorhabenträgerschaft der SenUVK und damit als Aufgabe an die GB infraVelo GmbH zu übertragen, hierzu laufen bereits einige vorbereitende Projekte. Des Weiteren übernimmt die GB infraVelo GmbH auch bezirkliche Radverkehrsprojekte. Die zuvor genannten Aufgaben sind als Maßnahmen und Projekte im Wirtschaftsplan darzulegen, vom Aufsichtsrat zu bestätigen und von der SenUVK als Zuwendungsstelle zu bewilligen. Frage 3: Welche Projekte hat InfraVelo bisher finanziert und umgesetzt (Aufschlüsselung nach Jahr, Kosten und Bezirk des Projektes)? Frage 4: Welche Projekte plant InfraVelo derzeitig und in welchen Zeitrahmen werden die jeweiligen Projekte realisiert (Aufschlüsselung nach Kosten und Bezirk des Projektes)? Antwort zu 3 und 4: Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht zu den verschiedenen Maßnahmen und Projekten, die von der GB infraVelo GmbH geplant und für die Umsetzung vorbereitet werden. Die angegebenen Kosten beziehen sich auf die derzeitigen (bau-) vorbereitenden Tätigkeiten und Untersuchungen, wie z. B. Standort-Potenzialanalysen sowie Machbarkeitsstudien im Zeitraum bis 2019. Detailliertere Werte zu den Kosten, insbesondere zu den Baukosten, können erst mit weiterem Planungs- und Bearbeitungsfortschritt der verschiedenen Maßnahmen angegeben werden. Dies ist erst nach Abschluss der vorbereitenden Tätigkeiten möglich. Übersicht zu den Projekten der GB infraVelo GmbH Radschnellverbindungen (RSV) Kosten [€] RSV 1 – Y-Trasse 802.000 RSV 2 – Mitte-Tegel-Spandau 164.000 RSV 3 – Königsweg 202.000 RSV 4 – Panke-Trail 1.070.000 RSV 5 – West-Route 287.000 3 Übersicht zu den Projekten der GB infraVelo GmbH RSV 6 – Teltowkanal-Route 797.000 RSV 7 – Spandauer Damm-Freiheit 142.000 RSV 8 – Nonnendammallee-Falkenseer Chaussee 220.000 RSV 9 – Ost-Route 215.000 RSV 10 – Reinickendorf-Route 199.000 Anmerkung: Die Kosten beinhalten insbesondere die Erstellung der Machbarkeitsuntersuchungen sowie erste Planungsphasen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Die tatsächlichen Baukosten können erst zu einem späteren Zeitpunkt benannt werden und erhöhen entsprechend die oben genannten Kostenansätze. Fahrradparken Kosten [€] Voruntersuchungen + Standort- & Potentialanalysen für diverse Standorte des öffentlichen Personennahverkehrs 475.000 Fahrradparkhaus U Altstadt Spandau - Hertefeldstraße 32.000 Ausstattung Pedelec-Korridor Zugangs- & Buchungssystem 231.000 Anmerkung: Planungen zu weiteren Fahrradparkhäusern folgen ab 2020, wie z.B. S-Bhf. Ostkreuz, S-Bhf. Mahlsdorf, U-Bhf. Haselhorst. Ebenso werden auf Grundlage der Voruntersuchungen für die verschiedenen Standorte des öffentlichen Personennahverkehrs im nächsten Schritt Planungs- und dann Bauleistungen folgen. Die tatsächlichen Baukosten können erst zu einem späteren Zeitpunkt benannt werden und erhöhen entsprechend die oben genannten Kostenansätze. Radfernwege, Radhauptrouten, Wegweisung Kosten [€] Z.B. Berlin-Leipzig, Spree-Radweg (West) 840.000 Anmerkung: Hier sind Planungsleistungen für Lückenschlüsse, Grundinstandsetzungen sowie Routenwegweisungen enthalten. Weitere Radfernwege und Hauptrouten werden ab 2020 folgen. Die tatsächlichen Baukosten können erst zu einem späteren Zeitpunkt benannt werden und erhöhen entsprechend die oben genannten Kostenansätze. Bezirkliche Projekte Kosten [€] Pankstraße, Kolonnenstraße 73.000 Anmerkung: Dies sind die ersten Bezirksprojekte, die von der GB infraVelo GmbH übernommen und bearbeitet werden. Ab 2020 sollen weitere Bezirks-Projekte und -Maßnahmen folgen. Die tatsächlichen Baukosten können erst zu einem späteren Zeitpunkt benannt werden und erhöhen entsprechend die oben genannten Kostenansätze. 4 Übersicht zu den Projekten der GB infraVelo GmbH Grünbeschichtung von Radverkehrsanlagen Kosten [€] Diverse Streckenabschnitte 4.130.000 Anmerkung: Erste Abschnitte sind bereits umgesetzt (Großbeerenstraße, Werbellinstraße Kastanienallee etc.). Weitere Projekte folgen in diesem Jahr und in den Folgejahren. Über den Fortschritt zu den aktuellen Projekten informiert die GB infraVelo GmbH fortlaufend auf der Webseite www.infravelo.de. Frage 5: Wer ist gegenüber InfraVelo weisungsbefugt? Antwort zu 5: Gemäß Gesellschaftsvertrag (GV), in der Fassung vom 10. Januar 2018, ist die Geschäftsführung der GB infraVelo GmbH gemäß § 5 Abs. 6 entsprechend des § 90 Aktiengesetz (AktG) verpflichtet, dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung zu berichten. Überdies hat der Aufsichtsrat eine Geschäftsanweisung für die Geschäftsführung (GA-GF) der GB infraVelo GmbH im Rahmen der 1. Aufsichtsratssitzung am 02.11.2017 beschlossen. Selbige trat am 02.11.2017 in Kraft. Den Vorsitz des Aufsichtsrates hat gemäß § 8 Abs. 7 GV die oder der zuständige Staatssekretär der fachführenden Senatsverwaltung für Verkehr; zum Zeitpunkt der vorliegenden Anfrage Herr Staatssekretär für Verkehr Ingmar Streese. Muttergesellschaft und alleinige Gesellschafterin der GB infraVelo GmbH ist die landeseigene Grün Berlin GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dipl. Ing. Christoph Schmidt. Die Fachaufsicht führt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Frage 6: Welchen Einfluss gibt es seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auf InfraVelo? Antwort zu 6: Die übertragenen Aufgaben werden in Abstimmung mit SenUVK entwickelt. Die SenUVK ist Zuwendungsstelle für die GB infraVelo GmbH. Dabei prüft die SenUVK auf der Basis des beschlossenen Haushaltsplans, des Wirtschaftsplans und der Regularien des Zuwendungsrechts die vorliegenden Zuwendungsanträge. Nach positiver Prüfung erstellt die SenUVK die Zuwendungsbescheide, hierin können auch Auflagen und geänderte Vorgaben zu den Aufgaben der GB infraVelo GmbH festgelegt werden Frage 7: Welche eigene Entscheidungsmöglichkeit hat InfraVelo auf die genaue Baustrecke von z.B. Radwegen? 5 Antwort zu 7: Bedeutsame Verkehrsbauvorhaben, wie z.B. bei Radschnellverbindungen oder übergeordneten und überbezirklichen Radverkehrsanlagen, greifen unter Umständen in vorhandene tatsächliche Verhältnisse ein und berühren mitunter sogar bestehende Rechtsverhältnisse (z. B. im Falle von Eigentum). Zur umfassenden Klärung aller durch diese Vorhaben betroffenen öffentlich-rechtlichen und privaten Belange sieht der Gesetzgeber die Durchführung eines Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahrens vor. Dieses sieht Variantenuntersuchungen vor, um den Vorzugsstreckenverlauf für die Radverkehrsanlagen zu begründen. Das Vorhaben wird hierbei fachplanerisch begründet und Varianten werden miteinander verglichen. Vorhabenträger der jeweiligen Maßnahme bleibt die zuständige SenUVK. Frage 8: Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen? Antwort zu 8: Nein. Berlin, den 06.08.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz