Drucksache 18 / 20 307 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) vom 22. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Juli 2019) zum Thema: Verträge zwischen dem Land Berlin und dem ITDZ – Kurzer Draht oder lange Leitung? und Antwort vom 05. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20 307 vom 22. Juli 2019 über Verträge zwischen dem Land Berlin und dem ITDZ – Kurzer Draht oder lange Leitung? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und welche Verträge bestehen zwischen dem Land Berlin (und dessen nachgeordnete Einrichtungen) und dem ITDZ? 2. Wann und welche der unter 1. genannten Verträge sind vor Inkrafttreten des EGovG abgeschlossen worden und welche nach dem Inkrafttreten des EGovG? 3. Wieviel und welche Verträge sind seit Inkrafttreten des EGovG in Verhandlungen zwischen dem Land Berlin und dem ITDZ und wann werden diese abgeschlossen? Zu 1. bis 3.: Der Senat interpretiert die Anfrage so, dass es dem Abgeordneten um die Darstellung der Verträge zwischen dem ITDZ und dem unmittelbaren Landesdienst des Landes Berlin geht. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden die bestehenden und in Verhandlung befindlichen Verträge thematisch geclustert. Eine Differenzierung nach Verträgen mit Vertragsschluss vor In-Kraft-Treten des EGovG Bln und nach In-Kraft-Treten des EGovG Bln ist aufgrund der Komplexität der Vertragssystematik nicht ohne weiteres möglich. Stattdessen wird eine Differenzierung nach Produktbereichen des ITDZ bis 2017 und den Verträgen, die nach den 2017 abgestimmten Produktbereichen vorgenommen. In diesem Zuge fand eine Revision der Vertragsklauseln statt (siehe Antwort zu Frage 4) statt. Nach der bis Anfang 2017 geschlossenen Systematik besteht die in Tabelle 1 folgende Anzahl an Verträgen zwischen dem unmittelbaren Landesdienst und dem ITDZ: Seite 2 von 3 Vertragsbereich Anzahl Verträge IKT-Infrastruktur und IKT- Fachverfahrensservice 2.047 Arbeitsplätze (z.B. ITIS-Arbeitsplätze) 11 Mobilfunk und Internet 525 Telefonanlagen 377 Berliner Landesnetz 170 Multifunktionsgeräte 519 Zertifikate 168 Beratungs- und Projektleistungen 181 Summe 3.998 Tabelle 1: Verträge nach Systematik bis 2017 Unter die seit 2017 abgestimmten Vertragsbereiche fallen bislang lediglich die Verträge zwischen dem ITDZ und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, IKT- Steuerung in ihrer Funktion als zentraler Auftraggeber der Berliner Verwaltung für die verfahrensunabhängige Informations- und Kommunikationstechnik. Als Rahmen für die in Tabelle 2 dargestellten Vertragsschlüsse wurden gemeinsame Geschäftsbedingungen sowie ein Rahmenvertrag für IKT-Basisdienste und ein Rahmenvertrag für Projekte geschlossen. Vertragsbereich Anzahl abgeschlossene Verträge Anzahl in Verhandlung befindlicher Verträge IKT-Arbeitsplatz 0 * 1 IKT-Basisdienste 2 ** 8 IT-Fachverfahrensservice 0 0 Beratungs- und Projektleistungen 8 8 (ggf.) Sonstige Verträge 0 0 Summe 10 17 * Zu diesem Vertrag wurde bereits eine schriftliche Absichtserklärung abgegeben, die dem Vertragsschluss voransteht. ** Es wurden bereits zwei weitere schriftliche Absichtserklärungen abgegeben, die einem Vertragsschluss Tabelle 2: Verträge nach Vertragsbereichen ab 2017 Für die jeweils dezentral durch die Behörden zu vereinbarenden Vertragswerke für den IT-Fachverfahrensservice erarbeitet das ITDZ derzeit Musterverträge, die ab dem Jahr 2020 in konkrete Betriebsverträge münden sollen. 4. Gibt es Verzögerungen bei den Vertragsverhandlungen zwischen dem Land Berlin und dem ITDZ und was sind die Gründe dafür (in Bezug auf die nach dem Inkrafttreten des EGovG in Verhandlung befindlicher Verträge)? Zu 4.: Bei einigen Vertragsverhandlungen zu den IKT-Basisdiensten und zentralen Komponenten der verfahrensunabhängigen Informations- und Kommunikationstechnik mit Abnahmeverpflichtung für die gesamte Berliner Verwaltung (§ 24 EGovG Bln) ist es zu Verzögerungen gegenüber der ursprünglich angedachten Zeitplanung gekommen. Ursächlich für diese Verzögerungen ist u.a. die Tatsache, dass neben der Verhandlung der Vertragsgegenstände bei diesen Verträgen die Geschäftsmodelle zu Preisbildung , Vertragstypen und Auftragsabwicklung, Anforderungsmanagement etc. von Grund auf neu zu entwickeln sind und hierbei jeweils auch die strategische Einbettung in die künftige zentrale IKT-Architektur zu klären ist. Aus der signifikanten Bedeutung der Vertragsverhandlungen für das Land Berlin resultieren eine hohe Komplexität und verschiedentliche Herausforderungen bei der Ausdifferenzierung des Vertragsgegenstandes und der Erarbeitung von Umsetzungsstrategien. Ein weiterer Seite 3 von 3 limitierender Faktor für die Vertragsverhandlungen sind die bestehenden Haushaltsmittel , die einen sukzessiven Vertragsschluss erfordern. 5. Trifft es zu, dass durch den Neuabschluss von Verträgen zwischen dem Land Berlin und dem ITDZ bessere Konditionen (z.B. durch Standardisierung) erreicht werden könnten? Wenn ja, in welcher haushalterischen Größenordnung werden diese sein? 6. Ist der Senat der Auffassung wie der Fragesteller, dass durch den Neuabschluss von Verträgen die Standardisierung der IT der Berliner Verwaltung gemäß dem EGovG umgesetzt wird? Zu 5. und 6.: Der Senat teilt die Auffassung des Abgeordneten, dass bessere Konditionen durch die Standardisierung sowie die Zentralisierung der Verantwortlichkeit für die verfahrensunabhängige Informations- und Kommunikation erzielt werden. Neben einer monetären Ersparnis steht jedoch das Ziel, die verfahrensunabhängige Informationsund Kommunikationstechnik zu standardisieren. Hiermit können einmalige Kostensteigerungen mit der durch die Standardisierung verbundenen Auflösung der technologischen Schulden bzw. durch verbesserte Konditionen gegenüber dem Status Quo einzelner Behörden verbunden sein. Perspektivisch erwartet der Senat, dass durch die Standardisierung der Infrastruktur Kosten für deren Weiterentwicklung aufgrund der einheitlichen Infrastruktur durch Skaleneffekte – z.T. deutlich – reduziert werden können. Die Größenordnung hierfür ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. 7. Gibt es dieser Anfrage aus Sicht des Senats noch etwas hinzuzufügen? Zu 7.: Der Senat beabsichtigt weiterhin – gemeinsam mit dem ITDZ Berlin– die Umsetzung des EGovG Bln unter Berücksichtigung der technologischen Schulden sowie der Haushaltsmittel schnellstmöglich voranzutreiben. Berlin, den 05. August 2019 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport