Drucksache 18 / 20 308 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 20. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Juli 2019) zum Thema: Bekämpfung der Organisierten Kriminalität in Berlin und Antwort vom 07. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 12 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 20308 vom 20. Juli 2019 über Bekämpfung der Organisierten Kriminalität in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die weitreichende Pflicht des kontrollierten Senats, die Fragen der diesen kontrollierenden Abgeordneten zu beantworten und diesen Auskünfte aus allen Verwaltungsteilen zu verschaffen, konkretisiert das Verfassungsgericht in seinem Urteil vom 10. Februar 2016 zu VerfGH 31/15: "Um seine Kontrollfunktion sachgerecht wahrnehmen zu können, muss der Abgeordnete über einen umfassenden Informationszugang zur Verwaltung verfügen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Urteil vom 14. Januar 1986 - 2 BvE 14/83, 2 BvE 4/84 -, BVerfGE 70, 324 <355> = juris Rn. 124). Nach verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung ist das Fragerecht dazu bestimmt und geeignet, ein strukturelles Wissensdefizit des Parlaments, insbesondere der Opposition, auszugleichen. Das Fragerecht ist in seiner Kontrollfunktion wichtiger Teil des politischen Diskurses und sichert parlamentarischen Minderheiten die Chance, mit einem fundierten Diskurs bei zukünftigen parlamentarischen Wahlen die Mehrheit zu erringen, vgl. Kirschniok-Schmidt, Das Informationsrecht des Abgeordneten nach der Brandenburgischen Landesverfassung, 2010, S. 58). Die Antwort muss nach bestem Wissen vollständig sein. Vollständig ist die Antwort, wenn alle Informationen, über die der Senat verfügt oder mit zumutbarem Aufwand verfügen könnte, lückenlos mitgeteilt werden, d.h. nichts, was bekannt ist oder was mit zumutbarem Aufwand hätte in Erfahrung gebracht werden können, verschwiegen wird. Nicht vollständig ist auch eine ausweichende Antwort, vgl. StGH Nds vom 25.11.1997 zu StGH 1/97. Nach der bundesweit bei Polizei und Justiz gültigen Definition ist „Organisierte Kriminalität die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte, planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig a) unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen, b) unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder c) unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken." Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat: Seite 2 von 12 1. Welche Erkenntnisse in welcher Form (genaue Bezeichnung nebst Datum des jeweiligen Dokuments) zu den zu a), b) oder c) genannten Formen liegen bei den einzelnen Senatsverwaltungen, nachgelagerten Behörden und den jeweiligen Bezirken oder sonst in der Verwaltung (im Sinne des Art. 3 VvB) vor? Zu 1.: Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität erfolgt in enger Abstimmung mit den Bundesbehörden, den Behörden der allgemeinen Verwaltung und vor allem mit der Staatsanwaltschaft Berlin. Grundlage für die Qualifizierung der Kriminalität als Organisierte Kriminalität ist die Definition der Gemeinsamen Arbeitsgruppe (GAG) Justiz/ Polizei, die im Mai 1990 verabschiedet wurde. Neben allen generellen Merkmalen der Definition muss zusätzlich mindestens eines der speziellen Merkmale der Alternativen a) bis c) vorliegen. Insofern sind die Alternativen a) bis c) nicht einzeln zu betrachten, sondern ausschließlich im Zusammenhang mit den generellen Merkmalen der OK-Definition. Im Sinne der Frage bestehen daher in den verschiedenen mit der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität befassten Behörden Erkenntnisse in Form von Ermittlungsverfahren, darin gewonnener Ermittlungsergebnisse, Berichte und sonstiger Vorgänge. Eine weitergehende Auflistung sämtlicher Einzelerkenntnisse mit Datumsangabe überschreitet die Grenzen des für den Senat Zumutbaren (vgl. BVerfG, Urteil vom 07. November 2017 – 2 BvE 2/11; Rn. 249 f.). Ein Antwortverweigerungsgrund liegt vor, wenn die Beantwortung von Anfragen die Arbeitsfähigkeit des Senats und der untergeordneten Behörden gefährdet (Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 26. Februar 2019 – St 1/18, Rn- 42). So liegt der Fall hier. Die Beantwortung der Frage würde eine händische Auswertung sämtlicher vorliegender Vorgänge der Organisierten Kriminalität erfordern, die einen nicht überschaubaren Umfang darstellen. Die Unzumutbarkeit ergibt sich hier aus dem erheblichen Umfang der erbetenen Informationen. Der Erkenntniszeitraum ist nicht begrenzt, die Frage betrifft mehrere Behörden, die bei der Beantwortung der Frage eingebunden werden müssten, und sie erfordert aufgrund der erbetenen Präzisierung hinsichtlich der „genauen Bezeichnung nebst Datum des jeweiligen Dokuments“ eine extrem hohe Detailtiefe bei der Auswertung, die weit über einzelne Tatkomplexe oder Ermittlungsverfahren hinausgeht. Eine Auswertung und Aufbereitung der erbetenen Informationen im Rahmen der Schriftlichen Anfrage würde die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Exekutive ersichtlich überlasten. 2. Wie viele Ermittlungsverfahren gegen OK-Gruppierungen hat es jeweils in den Jahren 2011 bis 2018 und wie viele aktuell in 2019 in Berlin gegeben? (Bitte differenziert nach Erstmeldungen und fortgeschriebenen Verfahren sowie nach durch Landes- oder Bundesbehörden geführte Verfahren. Wenn einzelne Zahlen noch nicht vorliegen sollten, weshalb nicht? In diesem Fall bitte jedenfalls die Zahlen vorlegen, die bereits in der Verwaltung im o.g. Sinne bekannt sind oder bekannt sein können.) Zu 2.: Zur besseren Übersichtlichkeit wird die Anzahl der OK-Verfahren, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren, in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Seite 3 von 12 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Anzahl OK- Verfahren Berlin gesamt 68 49 62 57 53 61 68 59 davon Erstmeldungen 37 25 40 34 34 36 39 30 Behörde (Land/ Bund) Polizei Berlin 60 43 52 44 43 51 60 49 BKA 2 1 1 1 1 1 1 2 Bundespolizei 2 2 4 5 5 4 2 3 Zoll 4 3 5 7 4 5 5 5 Quelle: LageWebApplikation (LaWA) des BKA, Stichtag: 31. Dezember 2018 Statistische Daten für das laufende Jahr 2019 liegen noch nicht vor, die Erhebung zur Lage und Entwicklung der Organisierten Kriminalität erfolgt immer zum Jahresende des jeweiligen Betrachtungszeitraums. 3. Wie viele dieser Verfahren haben Phänomene zu den einzelnen Alternativen der OK-Definition betroffen (sowohl reine als auch Mischformen, also e.g: 2011: 1 Mal a, 3 Mal abc, 1 Mal bc)? Zu 3.: Grundlage für die Erhebung der OK-Verfahren bildet die durch die GAG Justiz/ Polizei im Mai 1990 verabschiedete Definition zur Organisierten Kriminalität. Für die Qualifizierung als Organisierte Kriminalität müssen alle generellen Merkmale sowie mindestens eines der speziellen Merkmale der Alternativen a) bis c) der OK- Definition vorliegen. Die speziellen Merkmale der OK-Definition verteilen sich in den Berichtsjahren wie folgt: 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 a 43 28 36 36 23 29 31 24 b 2 4 3 5 6 8 6 6 c 0 0 1 0 0 1 0 0 ab 13 14 18 9 18 20 26 19 ac 4 2 3 5 5 2 2 4 bc 0 0 0 0 0 0 0 1 abc 6 1 1 2 1 1 3 5 Quelle: LageWebApplikation (LaWA) des BKA, Stichtag: 31. Dezember 2018 4. Wie viele Ermittlungsverfahren gegen OK-Gruppierungen hat es in den einzelnen anderen Bundesländern jeweils in den Jahren 2011 bis 2018 und wie viele aktuell in 2019 gegeben? Seite 4 von 12 Zu 4.: Die Anzahl der OK-Verfahren der einzelnen Bundesländer können den durch das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlichten „Bundeslagebildern Organisierte Kriminalität“ der Jahre 2011 – 2017 unter folgendem Link https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Organ isierteKriminalitaet/organisiertekriminalitaet_node.html entnommen werden. Das Bundeslagebild für das Jahr 2018 ist derzeit noch nicht veröffentlicht. 5. Wie viele Ermittlungsverfahren gegen OK-Gruppierungen hat es in anderen europäischen Hauptstädten, insbesondere London, Paris, Rom und Bukarest jeweils in den Jahren 2011 bis 2018 und wie viele aktuell in 2019 gegeben? Zu 5.: Zur Anzahl von OK-Verfahren anderer europäischer Hauptstädte liegen dem Senat keine Angaben vor. 6. Wie viele Tatverdächtige sind bzw. waren in den jeweiligen Jahren zu den Verfahren zu 2) eingetragen? Wie viele der Tatverdächtigten waren nichtdeutsche? Welches waren die fünf häufigsten nichtdeutschen Staatsangehörigkeiten? Zu 6.: In der nachfolgenden Tabelle werden die erfassten Tatverdächtigen der in Berlin geführten OK-Verfahren dargestellt: Quelle: LageWebApplikation (LaWA) des BKA, Stichtag: 31. Dezember 2018 In der nachfolgenden Tabelle werden die fünf häufigsten nichtdeutschen Staatsangehörigkeiten, in absteigender Häufigkeit (Anzahl der Tatverdächtigen), dargestellt: 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Türkei (56) Litauen (43) Türkei (52) Rumänien (84) Rumänien (102) Rumänien (107) Polen (55) Bulgarien (45) Vietnam (51) Türkei (35) Polen (49) Polen (79) Polen (72) Polen (85) Türkei (51) Türkei (42) Litauen (40) Nigeria (34) Litauen (42) Lettland (36) Türkei (28) Ukraine (42) Bulgarien (50) Russ. Föderation (29) Polen (31) Libanon (30) Libanon (33) Türkei (30) Lettland (24) Litauen (36) Litauen (46) Polen (29) 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Tatverdächtige gesamt 698 466 557 642 492 649 534 462 Nichtdeutsche Tatverdächtige 389 331 355 437 374 513 393 289 Seite 5 von 12 Nigeria (25) Polen (28) Lettland (21) Russ. Föderation (28) Russ. Föderation (20) Bulgarien (35) Russ. Föderation (21) Ukraine (21) Quelle: LageWebApplikation (LaWA) des BKA, Stichtag: 31.Dezember 2018 7. Welches sind bzw. waren die dominierenden Staatsangehörigkeiten bei den im Sinne der Frage zu 2) erfassten Gruppierungen? Zu 7.: Die Anzahl der Gruppierungen nach dominierender Staatsangehörigkeit in den OK- Verfahren, aufgeschlüsselt nach Jahren, wird in der nachfolgenden Tabelle in alphabetischer Reihenfolge dargestellt: 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Afghanistan 1 0 0 0 0 0 0 0 Albanien 0 0 0 0 0 1 0 0 Armenien 0 0 0 0 0 1 1 1 Aserbaidschan 1 1 2 1 1 2 0 1 Belarus 0 0 0 0 0 0 0 1 Bulgarien 2 1 1 4 3 4 8 6 Chile 0 0 0 0 0 1 0 0 China 0 0 0 0 0 1 0 0 Deutschland 14 10 18 15 15 15 14 18 Estland 0 1 0 0 0 0 0 0 Frankreich 0 0 0 0 0 0 1 0 Georgien 0 0 0 0 0 1 1 0 Ghana 0 0 0 1 1 1 0 0 Iran 0 0 0 0 0 0 1 1 Israel 1 0 0 0 0 0 0 0 Italien 0 0 1 0 1 1 0 0 Kanada 1 0 0 0 0 0 0 0 Kosovo 0 0 1 1 1 0 0 1 Seite 6 von 12 Kroatien 1 0 0 0 0 0 0 0 Lettland 1 2 2 2 1 1 0 0 Libanon 3 6 6 3 0 2 2 2 Litauen 6 4 5 2 1 3 5 3 Malaysia 0 0 1 0 0 0 0 0 Mazedonien 0 0 0 0 0 0 0 1 Niederlande 0 0 0 0 0 1 0 0 Nigeria 2 3 3 2 2 0 2 3 Polen 3 4 7 8 9 5 4 2 Rumänien 1 1 1 1 4 5 3 1 Russische Föderation 6 2 0 1 1 1 5 4 Serbien 1 1 3 3 0 3 3 3 Syrien 2 1 0 1 0 0 1 0 Tschechische Republik 0 0 0 0 1 0 0 0 Türkei 12 6 7 7 0 4 6 6 Ukraine 0 0 0 1 6 3 3 2 Ungarn 1 0 0 0 1 0 1 0 Vietnam 9 6 2 1 0 1 0 0 Ungeklärt 0 0 2 3 3 4 5 2 Staatenlos 0 0 0 0 0 0 2 1 Quelle: LageWebApplikation (LaWA) des BKA, Stichtag: 31. Dezember 2018 8. In welchen Kriminalitätsbereichen (e.g. Betäubungsmittelhandel/-schmuggel, Schleuserkriminalität, Kriminalität im Zusammenhang mit dem Nachtleben, Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben etc.) wurden die Verfahren im Sinne der Frage zu 2) jeweils geführt? Zu 8.: Die geführten OK- Verfahren werden den in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Kriminalitätsbereichen zugeordnet: Seite 7 von 12 Kriminalitätsbereiche 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Cybercrime (neu ab 2015) - - - - 4 3 1 1 Eigentumskriminalität 14 14 16 14 16 24 20 17 Fälschungskriminalität 5 2 4 2 3 9 6 6 Gewaltkriminalität 2 4 4 1 2 3 6 4 Kriminalität i. Z. m. d. Nachtleben 3 2 3 2 6 6 11 7 Kriminalität i. Z. m. d. Wirtschaftsleben 10 1 5 9 5 1 1 0 Rauschgifthandel und -schmuggel 16 14 16 12 10 10 15 16 Schleuserkriminalität 9 6 4 4 2 1 2 3 Sonstige – nicht näher erläuterte - Kriminalitätsbereiche 6 1 3 3 0 0 0 0 Steuer- und Zolldelikte 2 4 5 7 4 4 6 4 Waffenhandel und - schmuggel 1 1 2 0 1 0 0 1 Quelle: LageWebApplikation (LaWA) des BKA, Stichtag: 31. Dezember 2018 9. In welchen Kriminalitätsbereichen im Sinne der Frage zu 8) wurden jeweils welche dominierenden Staatsangehörigkeiten im Sinne der Frage zu 7) erfasst? Zu 9.: In der nachfolgenden Tabelle sind zu jedem Kriminalitätsbereich die Gruppierungen nach dominierender Staatsangehörigkeit (alphabetische Sortierung), aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren, dargestellt: 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Cybercrime (neu ab 2015) - - - - Aserbaidschan Deutschland Lettland Ukraine Aserbaidschan Lettland Ukraine Ungeklärt Deutschland Eigentums - kriminalität Aserbaidschan Deutschland Lettland Libanon Litauen Polen Deutschland Estland Lettland Libanon Litauen Polen Rumänien Serbien Aserbaidschan Deutschland Lettland Litauen Polen Rumänien Türkei Aserbaidschan Deutschland Lettland Litauen Polen Rumänien Serbien Türkei Ungeklärt Vietnam Armenien Aserbaidschan Deutschland Polen Rumänien Ungeklärt Albanien Armenien Aserbaidschan Chile Georgien Deutschland Libanon Litauen Polen Rumänien Ukraine Ungeklärt Armenien Georgien Deutschland Libanon Litauen Polen Staatenlos Ukraine Ungeklärt Armenien Aserbaidschan Belarus (Weißrussland ) Deutschland Kosovo Litauen Polen Russische Föderation Serbien Staatenlos Ukraine Ungeklärt Seite 8 von 12 Fälschungs - kriminalität Deutschland Nigeria Serbien Türkei Deutschland Nigeria Bulgarien Deutschland Italien Malaysia Bulgarien Ghana Ghana Italien Nigeria Bulgarien Ghana Italien Deutschland Serbien Bulgarien Iran Deutschland Serbien Türkei Bulgarien Iran Deutschland Türkei Gewaltkriminali - tät Deutschland Vietnam Aserbaidschan Deutschland Vietnam Aserbaidschan Deutschland Ungeklärt Türkei Aserbaidschan Türkei Deutschland Serbien Deutschland Litauen Russische Föderation Serbien Deutschland Litauen Russische Föderation Kriminalität i. Z. m. d. Nachtleben Bulgarien Ungarn Bulgarien Nigeria Deutschland Lettland Nigeria Deutschland Nigeria Deutschland Nigeria Rumänien Tschechische Republik Bulgarien China Deutschland Rumänien Bulgarien Deutschland Nigeria Rumänien Ungarn Bulgarien Deutschland Nigeria Rumänien Kriminalität i. Z. m. d. Wirtschafts - leben Deutschland Kanada Kroatien Rumänien Türkei Deutschland Deutschland Serbien Türkei Ungeklärt Bulgarien Deutschland Serbien Türkei Ungeklärt Bulgarien Deutschland Türkei Deutschland Frankreich - Rauschgifthandel und – schmuggel Deutschland Libanon Polen Russische Föderation Türkei Vietnam Deutschland Libanon Polen Russische Föderation Türkei Vietnam Deutschland Kosovo Libanon Polen Türkei Vietnam Deutschland Kosovo Libanon Polen Türkei Ungeklärt Deutschland Polen Türkei Deutschland Libanon Niederlande Russische Föderation Türkei Deutschland Libanon Russische Föderation Serbien Staatenlos Syrien Türkei Deutschland Libanon Mazedonien Russische Föderation Serbien Türkei Schleuserkriminali - tät Afghanistan Syrien Türkei Vietnam Nigeria Syrien Türkei Vietnam Nigeria Serbien Türkei Deutschland Nigeria Serbien Syrien Deutschland Kosovo Vietnam Deutschland Nigeria Deutschland Nigeria Serbien Sonstige – nicht näher erläuterte – Kriminalitätsbe - reiche Israel Russische Föderation Syrien Türkei Türkei Deutschland Serbien Türkei Deutschland Lettland Ukraine - - - - Steuerund Zolldelikte Litauen Türkei Litauen Polen Vietnam Deutschland Litauen Polen Vietnam Deutschland Polen Russische Föderation Litauen Polen Russische Föderation Deutschland Rumänien Türkei Deutschland Rumänien Türkei Ukraine Deutschland Türkei Ukraine Waffenhandel und – schmuggel Türkei Deutschland Deutschland - Deutschland - - Deutschland 10. Wie ist „Kriminalität im Zusammenhang mit dem Nachtleben“ für polizeiliche oder staatsanwaltliche, insbesondere statistische, Zwecke definiert? Seite 9 von 12 Zu 10.: Eine offizielle Definition für „Kriminalität im Zusammenhang mit dem Nachtleben“ gibt es bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft nicht. Für die statistische Erhebung zum Bundeslagebild OK werden der „Kriminalität in Zusammenhang mit dem Nachtleben“ Delikte aus den Bereichen - Ausbeutung von Prostituierten, - Illegales Glücksspiel, - Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und - Zuhälterei zugeordnet. 11. Wie ist „Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben“ für polizeiliche oder staatsanwaltliche, insbesondere statistische, Zwecke definiert? Zu 11.: Eine offizielle Definition gibt es bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft nicht. Für die statistische Erhebung zum Bundeslagebild OK werden der „Kriminalität in Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben“ Delikte aus den Bereichen - Anlagedelikte, - Arbeitsdelikte nach §§ 10 und 11 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), - Finanzierungsdelikte, - Gesundheitsdelikte, - Insolvenzdelikte, - Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft und - Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten § 266b StGB zugeordnet. 12. Wie viele Verfahren im Sinne der Frage zu 2. richteten sich gegen Rockergruppierungen, wie viele gegen rockerähnliche Gruppierungen, wie viele gegen Gruppierungen der italienischen Organisierten Kriminalität, der russisch-eurasischen Organisierten Kriminalität und wie viele gegen Gruppierungen der fernöstlichen Organisierten Kriminalität. Zu 12.: Die Anzahl der OK-Verfahren, die sich gegen Personen richten, die den angefragten Gruppierungen zuzuordnen sind, werden zur besseren Übersichtlichkeit, aufgeschlüsselt nach Jahren, in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Rockergruppierungen 3 5 3 5 3 2 9 6 Rockerähnliche Gruppierungen 0 0 2 1 1 1 4 4 Gruppierungen der italienischen Organisierten Kriminalität 0 0 0 0 0 0 0 0 Gruppierungen der russisch-eurasischen Organisierten Kriminalität 14 10 9 8 8 14 17 9 Seite 10 von 12 Gruppierungen der fernöstlichen Organisierten Kriminalität 0 0 0 0 0 0 0 0 Quelle: LageWebApplikation (LaWA) des BKA, Stichtag: 31. Dezember 2018 13. Wie viele Tatverdächtige welcher Nationalitäten/ungeklärt/staatenlos wurden in den einzelnen Jahren im Sinne der Frage 2) neu erfasst? Zu 13.: In der nachfolgenden Tabelle wird die Gesamtzahl der im jeweiligen Berichtsjahr neu ermittelten Tatverdächtigen sowie deren Staatsangehörigkeiten in alphabetischer Reihenfolge dargestellt: 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Neu ermittelte Tatverdächtige 305 266 373 436 250 353 253 231 Afghanistan 0 0 0 0 0 0 0 1 Albanien 0 0 2 0 0 4 3 1 Armenien 0 0 1 1 5 3 0 0 Aserbeidschan 2 10 1 3 5 1 0 2 Bangladesch 0 0 0 0 0 1 0 0 Belarus (Weißrussland) 0 1 0 1 0 3 0 7 Bolivien 0 0 2 0 0 0 0 0 Bosnien und Herzegowina 1 0 1 3 0 1 1 2 Bulgarien 10 2 3 14 2 33 27 20 Chile 0 0 0 0 0 4 0 0 China 0 0 0 0 0 1 0 0 Dänemark 1 0 0 0 0 1 0 0 Deutschland 86 89 129 127 72 83 66 77 Estland 0 2 6 0 0 1 0 1 Frankreich 0 0 0 0 0 1 2 0 Gambia 0 0 0 0 0 0 1 0 Georgien 0 0 0 0 2 9 0 0 Ghana 0 0 0 2 3 0 0 0 Griechenland 2 0 0 0 0 0 0 2 Großbritannien 0 0 6 1 0 0 1 0 Indien 0 0 0 4 0 0 0 0 Seite 11 von 12 Irak 1 2 0 1 5 2 0 0 Iran 2 0 1 0 0 0 3 0 Israel 0 2 1 0 0 0 0 0 Italien 3 0 4 0 4 2 0 0 Japan 0 0 0 0 0 0 3 0 Jordanien 1 0 0 0 0 0 0 1 Kamerun 0 1 0 0 2 0 0 0 Kasachstan 0 2 0 0 1 0 2 0 Kolumbien 0 0 0 0 0 1 0 0 Korea, Republik (Süd-Korea) 0 0 0 1 0 0 0 0 Kosovo 0 0 1 0 7 0 0 2 Kroatien 1 0 0 3 0 1 0 1 Lettland 17 8 20 21 7 5 1 4 Libanon 11 23 31 7 2 10 5 9 Libyen 0 0 0 0 0 0 2 0 Litauen 31 12 11 10 3 25 14 0 Malaysia 0 0 3 0 0 0 0 0 Marokko 2 2 1 0 0 0 1 0 Mazedonien 0 1 0 1 1 0 0 2 Montenegro 0 0 0 0 0 0 0 1 Niederlande 2 0 1 5 0 2 1 1 Nigeria 13 15 5 0 1 0 10 7 Österreich 1 0 0 0 0 0 0 1 Pakistan 0 0 0 0 0 1 0 0 Polen 14 10 46 62 41 50 23 16 Portugal 2 0 1 0 0 0 1 0 Rumänien 2 10 5 79 23 5 3 0 Russische Föderation 8 0 15 14 7 7 16 27 Schweden 6 4 0 0 0 1 0 0 Serbien 3 10 8 4 4 9 5 14 Serbien und Montenegro (alt) 0 1 0 0 0 0 0 0 Slowakei 2 0 0 0 0 0 0 0 Slowenien 0 0 0 0 0 0 0 1 Seite 12 von 12 Staatenlos 2 4 2 3 0 0 6 0 Sudan 1 0 0 0 0 0 0 0 Syrien 2 0 1 5 1 0 7 1 Tschechische Republik 1 0 4 6 8 0 0 0 Tunesien 0 1 0 0 0 0 0 0 Türkei 33 25 47 25 19 22 29 24 Ukraine 2 4 4 6 8 32 4 4 Ungarn 0 4 3 0 3 0 4 0 Ungeklärt 6 2 6 13 13 17 8 2 USA - Vereinigte Staaten 0 0 0 0 0 0 1 0 Vereinigte Arabische Emirate 0 0 0 0 0 0 3 0 Vietnam 34 19 0 13 0 15 0 0 Zypern 0 0 1 1 1 0 0 0 Quelle: LageWebApplikation (LaWA) des BKA, Stichtag: 31. Dezember 2018 Berlin, den 07. August 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport