Drucksache 18 / 20 317 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 22. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2019) zum Thema: Ulmen-Grundschule und Antwort vom 10. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20317 vom 22. Juli 2019 über Ulmen-Grundschule ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in allen Punkten in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat daher die Bezirke um Zulieferung gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat mit nachfolgenden Aussagen übermittelt wurde: 1. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Erweiterung des Mensabereichs und der Schaffung neuer Klassenräume in der Ulmen-Grundschule? Zu 1.: Eine Erweiterung der Schulplatzkapazitäten durch Schaffung neuer Klassenräume ist nicht vorgesehen. Für den Einbau des Mensabereiches in die alte Turnhalle liegen Bauplanungsunterlagen vor. Der Bauantrag wurde eingereicht. Damit kurzfristiger Mensaplätze zur Verfügung stehen, sollen Container aufgestellt werden. Auch dafür wurde der Bauantrag eingereicht. 2. Welche zusätzlichen Kapazitäten werden durch den Umbau geschaffen Zu 2.: Es werden durch den Umbau der Turnhalle zur Mensa 154 neue Mensaplätze geschaffen . (vgl. auch Antwort zu 1.) 3. Liegen für die Maßnahmen bereits die Bauplanungsunterlagen vor? Wurden diese bereits geprüft? Zu 3.: Die Bauplanungsunterlagen liegen vor und werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens parallel geprüft. 4. Wann wird die Fertigstellung der Maßnahmen erwartet? Zu 4.: Eine Fertigstellung ist nach derzeitigem Stand gemäß Projektablauf für Dezember 2020 geplant. 5. Konnte das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf bereits die notwendigen Unterlagen für die Realisierung der neuen Typensporthalle liefern? Wenn nein, bis wann ist damit zu rechnen, dass alle Daten vorliegen, so dass die Bebaubarkeit des Grundstücks geprüft und der weitere Zeitplan für die Realisierung der Maßnahme bestimmt werden können? Zu 5.: Die erforderlichen Unterlagen wurden am 02.08.2019 bei SenBJF eingereicht und werden gegenwärtig inhaltlich und auf Vollständigkeit geprüft. Belegen die Unterlagen , dass alle grundstücksbezogenen Fragen geklärt sind, können sie an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zur weiteren Bearbeitung übergeben werden. 6. Gibt es Planungen für die Herstellung von Barrierefreiheit in dem denkmalgeschützten Gebäude der Ulmen-Grundschule? Wenn nein, warum nicht? Zu 6.: Die Baumaßnahme für den Mensaeinbau und die damit verbundene Sanitärsanierung der betroffenen Bereiche umfasst eine barrierefreie Zugänglichkeit. Weitere Baumaßnahmen sind nicht Bestandteil der Baumaßnahme und derzeit auch nicht geplant. 7. Wird die Herstellung von Barrierefreiheit im Schulgebäude grundsätzlich als notwendig betrachtet? Falls dies nicht der Fall sein sollte, wie wird dies begründet? Zu 7.: Im Rahmen der Umsetzung von gesetzlichen Grundlagen der Gleichstellung von Behinderten wird Barrierefreiheit grundsätzlich als notwendig betrachtet. Die Umsetzung an Bestandsgebäuden insbesondere unter denkmalgeschützten Gesichtspunkten, gibt hier Grenzen vor, inwieweit eine Umsetzung überhaupt praktiziert werden kann. Entsprechende Untersuchungen wurden für dieses Gebäude nicht vorgenommen. 8. Welche Beispiele gibt es im Land Berlin für den komplett barrierefreien Umbau denkmalgeschützter Schulgebäude? Zu 8.: Beispiele komplett barrierefreier Umbau denkmalgeschützter Schulgebäude Bezirk Schul-Nr.: Schule Anschrift 01 - Mitte Keine Antwort erfolgt 02 - Friedrichshain -Kreuzberg Folgende denkmalgeschützte Schulen wurden vom Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg barrierefrei erschlossen: 02Y08 Hermann-Hesse-Gymnasium Böckhstr. 16, 10967 Berlin Folgende denkmalgeschützte Schulen sind zur barrierefreien Erschließung vorgesehen und in der Planungsphase oder Ausführung: 02Y07 Robert-Koch-Gymnasium Dieffenbachstr. 60, 10967Berlin (Baubeginn 08/2019) 02K09 Albrecht-von-Graefe-Schule Graefestr. 85-88, 10967 Ber-lin (Baubeginn 09/2020) 02G18 Nürtingen-Grundschule Mariannenplatz 28, 10997Berlin (in Ausführung) 02G26 Lemgo-Grundschule Hof-gebäude Böckhstr. 5, 10967 Berlin 03 - Pankow Wenn der Fachbereich Hochbau des Bezirksamtes Pankow denkmalgeschützte Gebäude (in diesem Fall Schulen) saniert, so wird nach Möglichkeit und in Abhängigkeit von den örtlichen und baulichen Gegebenheiten immer die Schaffung von Barrierefreiheit gefordert und umgesetzt. Bedauerlicherweise gelingt die Umsetzung solcher Vorgaben nicht immer, da dies von verschiedenen bautechnischen Parametern bzw. maßgeblich vom jeweiligen Baukörper abhängig ist und zudem strikte Vorgaben des Denkmalschutzes, wie z. B. bei der Farbgebung im Rahmen der Denkmalpflege , zu beachten und einzuhalten sind. Letztere Vorgabe könnte sich durchaus für Sehbehinderte als eine andersartige Barriere darstellen, so zumindest die Erfahrungen. Ein barrierefreier Zugang eines Gebäudes stellt für körperlich eingeschränkte Menschen noch keine komplette Barrierefreiheit dar, ist jedoch bei den bisher durchgeführten Maßnahmen des Fachbereiches Hochbau Standard. 04 - Charlottenburg -Wilmersdorf Fehlanzeige 05 - Spandau Fehlanzeige 06 - Steglitz- Zehlendorf Komplett barrierefreie Schulen, die unter Denkmalschutz stehen, gibt es nicht in Steglitz-Zehlendorf. Im Rahmen von Sanierungs- und Erweiterungsplanungen wird aber systematisch untersucht, inwieweit die Barrierefreiheit in den Schulen hergestellt werden kann. Das Denkmalschutzgesetz verlangt in § 11 Abs. 6, dass Belange von mobileingeschränkten Per- sonen zu berücksichtigen sind. 07 - Tempelhof - Schöneberg Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg wurden bisher keine unter Denkmalschutz stehenden Schulgebäude "komplett barrierefrei" umgebaut. Im Rahmen von Grundinstandsetzungen dieser Gebäude erfolgte stets eine Optimierung zugunsten der Belange der Barrierefreiheit unter Abwägung gleichberechtigter Anforderungen, beispielsweise aus den Bereichen des Bauordnungsrechts, insbesondere des Brandschutzes. Als Beispiel wird auf die Grundinstandsetzung der Carl-Sonnschein- Grundschule verwiesen. Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude war 1956 errichtet worden; im Jahre 2014 erfolgte die Fertigstellung einer energetischen Grundinstandsetzung, auch unter Beachtung der Belange der Barrierefreiheit (Erschließungssystem, Sanitärausstattung…). 08 - Neukölln 08Y02 Albert-Schweitzer Ober-schule Karl-Marx-Str. 14 08K06 Fritz-Karsen-Schule Onkel-Bräsig-Str. 76 09 - Treptow- Köpenick Barrierefreiheit beinhaltet nicht nur den Ausgleich von Mobilitätseinschränkungen , sondern benötigt ebenfalls Hervorhebungen von Stufen sowie Leitliniensystemen etc. Unter diesen Gesichtspunkten hat die Serviceeinheit Facility Management leider keine komplette barrierefreie Erschließung von denkmalgeschützten Schulgebäuden vorzuweisen. 10 - Marzahn- Hellersdorf Hier liegen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf keine Informationen vor. 11 - Lichtenberg Fehlanzeige 12 - Reinickendorf Im Bezirksamt Reinickendorf gibt es keine Schule mit diesen Parametern. Komplett barrierefrei heißt auch WC, Türen, Zugänge, Aufzüge, Fachräume mit Platz für Personen mit Beeinträchtigungen, Sporthalle etc… Berlin, den 10. August 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie