Drucksache 18 / 20 324 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jeannette Auricht (AfD) vom 23. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2019) zum Thema: Begine – Treffpunkt und Kultur für Frauen e.V. und Antwort vom 02. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Frau Abgeordnete Jeannette Auricht (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20324 vom 23. Juli 2019 über Begine - Treffpunkt und Kultur für Frauen e.V. ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Zu welchem Zweck fördert die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Begine – Treffpunkt und Kultur für Frauen e.V.? Zu 1.: Der Förderzweck für das Projekt Begine – Treffpunkt und Kultur für Frauen ist: Initiierung einer internationalen Kultur- und Begegnungsstätte von Frauen für Frauen. Beratung und Bereitstellung von Räumen für Selbsthilfegruppen sowie Organisation von künstlerischen, kulturellen und frauenpolitischen Veranstaltungen. 2. Wie viele Mitarbeiterinnen bezogen ein Gehalt vom Begine – Treffpunkt und Kultur für Frauen e.V.? (Bitte auflisten für die Jahre 2014-2018.) Zu 2.: 2014 - 2018: 1 Mitarbeiterin mit einem Stellenanteil von insgesamt 0,65 3. Wofür wurden die jeweiligen Zuwendungen konkret verwendet? (Bitte für die Jahre 2014-2018 auflisten nach Gehalt, Büromiete, Büromaterial, Publikationen etc.) 2 Zu 3.: Begine 2014 2015 2016 2017 (Tarifanpassung ) 2018 (Tarifanpassung ) Personalkosten 31.780,00 € 32.376,00 € 33.454,00 € 42.574,00 € 44.484,00 € Miet- /Mietnebenkosten 17.517,00 € 17.517,00 € 17.517,00 € 17.407,00 € 17.407,00 € Büroausgaben 5.175,00 € 4.606,00 € 5.177,00 € 4.745,00 € 4.745,00 € Öffentlichkeitsarbeit 3.000,00 € 3.300,00 € 3.300,00 € 3.273,40 € 3.273,40 € Sonstige Sachausgaben 1.853,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 4. Nach welchen Kriterien bewertet die Senatsverwaltung, ob eine weitere Zuwendung von öffentlichen Mitteln für den Begine – Treffpunkt und Kultur für Frauen e.V.weiter angezeigt ist, die Zuwendungen komplett gestrichen, gekürzt oder erhöht werden sollten? Wie häufig findet eine Evaluation statt? Zu 4.: Im Rahmen der Beantragung der Zuwendung reicht der Träger eine Leistungsbeschreibung ein, in der die im Rahmen der Zuwendung zu erbringenden Leistungen und die damit verbundenen Ziele festgeschrieben bzw. im Rahmen der langjährigen Förderung vereinbart sind. Das Prüfergebnis der Bewilligungsstelle ist hinsichtlich der beantragten Finanzierung und der inhaltlichen Bewertung Grundlage für die Bescheiderteilung . Der bis Ende Februar des Folgejahres einzureichende Sach- und Qualitätsbericht sowie der Verwendungsnachweis für das vergangene Förderjahr dient der Evaluation der Projektarbeit und ist gemäß § 44 Landeshaushaltsordnung(LHO) regelmäßig, jährlich vom Träger zu erbringen. 5. Hält der Senat jede gastronomische Einrichtung, die Getränke und/oder Speisen zum Verkauf anbietet und, um die eigene Attraktivität zu erhöhen, gelegentlich Fußballspiele überträgt oder Themenabende veranstaltet, für zuwendungsbedürftig? 5.1. Wenn ja, wie deckt sich das mit dem Gedanken des verantwortungsvollen, effizienten und effektiven Umgangs mit öffentlichen Mitteln? 5.2. Wenn nein, warum wird Begine – Treffpunkt und Kultur für Frauen e.V. durch die Zuwendung von Steuergeldern unterstützt, wenn die Zielgruppe scheinbar keiner finanziellen Unterstützung bedarf und sich die „Frauenkneipe (Café)“ wie jeder andere gastronomische Betrieb der Stadt durch wirtschaftlich geschicktes Agieren selbst tragen müsste? Zu 5., 5.1. und 5.2.: In den Richtlinien der Regierungspolitik (Drs.-Nr. 18/0073) ist unter der Überschrift „Frauen unterstützen“ Folgendes beschlossen worden: „Frauenprojekte als selbstorganisierte Orte feministischer Auseinandersetzung und emanzipatorischer Selbstbestimmung spielen in der wachsenden und diverser werdenden Stadt eine wichtige Rolle, auch vor dem Hintergrund sich verschärfender sozialer Problemlagen wie Altersarmut und prekären Lebensverhältnissen. 3 Die Förderung von Projekten mit einer inhaltlichen Ausrichtung wie sie Begine – Treffpunkt und Kultur für Frauen vertritt, ist demnach ausdrücklich erwünscht und entspricht dem geleichstellungspolitischen Auftrag Frauen in besonderen Lebenslagen zu unterstützen. Die Zuwendung wird nach dem Haushaltsgrundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit bewilligt. Ein Gastronomiebetrieb wird finanziell nicht unterstützt. Berlin, den 02. August 2019 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung