Drucksache 18 / 20 337 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 24. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juli 2019) zum Thema: Das Kosmosviertel und die Transparenz und Antwort vom 29. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20337 vom 24. Juli 2019 über „Das Kosmosviertel und die Transparenz“ ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: Laut einem Bericht des Tagesspiegels vom 13.02.2019 hat das Land Berlin den Kauf des Kosmosviertels durch „Stadt und Land“ mit 20 Mio Euro bezuschusst.1 In einem weiteren Bericht des Tagesspiegels vom 14.02.2019 ist dann sogar von einem Eigenkapitalzuschuss von 35 Mio. Euro im Zusammenhang mit dem Kosmosviertel die Rede.2 In einem Bericht des RBB wird der Eigenkapitalzuschuss an „Stadt und Land“ nochmal auf 36,5 Mio. Euro erhöht.3 1. Wie hoch war der Eigenkapitalzuschuss, den das Land Berlin der Wohnungsbaugesellschaft „Stadt und Land“ gewährt hat, damit diese den Kauf des Kosmosviertels von der Schönefeld-Wohnen GmbH realisieren konnte? Zu 1.: Grundstücksgeschäfte unterliegen stets der Vertraulichkeit und werden in den parlamentarischen Gremien auch im vertraulichen Teil behandelt. Detaillierte Auskünfte über den Kauf des Kosmosviertels können deshalb hier nicht in öffentlichen Stellungnahmen gegeben werden. 2. Auf welcher Grundlage hat welche Senatsverwaltung über die Freigabe des in Frage 1 nachgefragten Betrages entschieden? Zu 2.: Der Senatsverwaltung für Finanzen lag die Wirtschaftlichkeitsberechnung der Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH (Stadt und Land) vor. 3. Warum musste das Eigenkapital der Wohnungsbaugesellschaft „Stadt und Land“ in diesem Zusammenhang erhöht werden? 1 https://www.tagesspiegel.de/berlin/rueckkauf-von-wohnungen-senatorin-schweigt-zum-deal-imkosmosviertel /23979082.html 2 https://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-treptow-koepenick-stadt-und-land-zahlt-angeblich-250-millionenfuer -plattenbauten/23984218.html 3 https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2019/03/kosmosviertel-berlin-preis-zu-hoch-stadt-und-land.html, https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2019/03/kollatz-kosmosviertel-wohnungsbaugesellschaft.html 2/2 Zu 3.: Mit der Eigenkapitalzuführung an die Stadt und Land für den Ankauf des Kosmosviertels hat sich das Land Berlin Belegungsrechte gesichert. 4. Auf welcher Basis hat sich die Höhe des Eigenkapitalzuschusses errechnet? Welche Senatsverwaltungen waren involviert? Zu 4.: Der Höhe der Eigenkapitalzuführung ergab sich auf Basis der Wirtschaftlichkeitsberechnung der Stadt und Land. Involviert war die Senatsverwaltung für Finanzen. 5. Hat die Senatsverwaltung für Finanzen und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Einsicht in den/ die Kaufvertrag/Kaufverträge genommen? Wann war dies der Fall (Datum)? Zu 5.: Weder die Senatsverwaltung für Finanzen noch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen haben bislang Einsicht in den Kaufvertrag genommen. 6. Haben andere Verwaltungsgliederungen Einsicht in den Kaufvertrag bekommen? Wenn ja, welche und warum? Wann war dies der Fall? (Datum)? Zu 6.: Der Senatsverwaltung für Finanzen liegen keine Informationen dazu vor, dass andere Verwaltungsgliederungen Einsicht in den Kaufvertrag bekommen haben. 7. Wem wurden diese Kaufverträge zur weiteren Entscheidung über die Freigabe des Eigenkapitalzuschusses weitergeleitet? Zu 7.: Entfällt. Siehe Antwort zu Frage 5. 8. In welchen Fällen prüfen Senatsverwaltungen oder untergeordnete Verwaltungen auf Landes-oder Bezirksebene Immobilienankäufe städtischer Wohnungsbaugesellschaften? Welche Unterlagen werden der prüfenden Verwaltung zur Verfügung gestellt? Bitte führen Sie die in dieser Legislaturperiode durchgeführten Prüffälle tabellarisch auf. Zu 8.: Bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ist neben dem Vorstand bzw. der Geschäftsführung der Aufsichtsrat der jeweiligen Gesellschaft für die Genehmigung von Immobilienankäufen zuständig. Berlin, den 29. Juli 2019 In Vertretung Fréderic Verrycken Senatsverwaltung für Finanzen