Drucksache 18 / 20 338 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 25. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2019) zum Thema: Kein Kunstrasen mehr für Berlins Sportplätze? und Antwort vom 02. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20338 vom 25. Juli 2019 über Kein Kunstrasen mehr für Berlins Sportplätze? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Sportplätze in Berlin verfügen über Kunstrasen und wie ist deren geografische Verteilung über die Stadt? Zu 1.: Berlin verfügt über 1140 Klein- und Großspielfelder. Davon haben 267 einen Kunststoffrasen-Belag. Dabei handelt es sich um verfüllte und nicht verfüllte Kunstrasenbeläge. Ob es sich bei der Verfüllung jeweils ausschließlich um Quarzsand handelt oder neben Quarzand auch Kunststoff oder Altgummi zur Anwendung kam, kann nur von den Fachabteilungen der Bezirke bzw. den Objektverwaltungen benannt werden. Eine Übersicht wird derzeit erstellt. In der gegenwärtigen Diskussion sind lediglich Kunstrasenbeläge mit Altgummi- oder Kunststoffverfüllung potenziell problematisch. Anzahl der Spielfelder >312m² Spielfelder mit Kunststoffrasen (verfüllt und nicht verfüllt) Mitte  75 20 Friedrichshain-Kreuzberg  58 18 Pankow  108 19 Charlottenburg-Wilmersdorf 128 27 Spandau  99 34 Steglitz-Zehlendorf  110 20 Tempelhof-Schöneberg 108 30 Neukölln  95 23 Treptow-Köpenick  105 21 Marzahn-Hellersdorf 74 15 Lichtenberg  87 16 Reinickendorf  93 24 Berlin 1140 267 Seite 2 von 3 2. Was spricht aus fachlichen Gründen für die Verwendung von Kunstrasen im Vergleich zu möglichen Alternativen? Zu 2.: Spielfelder mit Kunstrasenbelägen haben im Vergleich zu Spielfeldern mit Naturrasen eine erheblich höhere Nutzungskapazität. Im Durchschnitt liegt die Nutzungsdauer von Kunstrasenspielfeldern um den Faktor fünf über der Kapazität eines Naturrasenspielfeldes. Insofern bewegen sich die Betriebskosten pro Nutzungsstunde (Baukosten und Unterhaltungskosten) eines Kunststoffrasenplatzes -trotz höherer Baukosten- erheblich unter denjenigen eines Naturrasenspielfeldes. Abgesehen von diesen wirtschaftlichen Aspekten stehen in einem dicht bebauten Siedlungsraum wie in Berlin nicht genügend Grundstücksflächen zur Verfügung, um mit alternativen Belägen wie Naturrasen oder auch Tennenbelag, die wesentlich geringere Nutzungskapazitäten ermöglichen, eine angemessene Infrastrukturausstattung anbieten zu können. 3. Gibt es Wettkampfstandards, wo die Verwendung von Kunstrasen gefordert wird und wenn ja, in welchen Fällen? (Bitte um Nennung von Beispielen) Zu 3.: Hauptnutzer von Spielfeldern kommen in Berlin aus der Sportart Fußball und in wesentlich geringerem Umfang aus der Sportart Hockey. Im Bereich Fußball werden Wettkämpfe ab der Oberliga ausschließlich auf Naturrasenfeldern ausgetragen; im Hockeysport wird in Berlin unabhängig von Alters- und Leistungsklasse ausschließlich auf Kunstrasen gespielt. 4. Teilt der Senat die Befürchtung, dass durch das von der EU geplante Verbot von Mikroplastik, das im Gummigranulat enthalten ist, das bei Kunstrasenplätzen als Unterlage verwendet wird, ab 2022 die bestehenden Kunstrasenplätze nicht mehr genutzt werden können? Zu 4.: Die Europäische Kommission plant kein Verbot von Kunstrasenplätzen und arbeitet auch nicht an einer derartigen Initiative. Es geht vielmehr um die Suche nach umweltfreundlicheren Alternativen. Hierzu die Stellungnahme der Europäischen Kommission: „Die Europäische Kommission plant kein Verbot von Kunstrasenplätzen und arbeitet auch nicht an einem solchen Vorschlag. Richtig ist: Die Kommission prüft im Rahmen ihrer Kunststoffstrategie, wie die Menge an umweltschädlichem Mikroplastik in unserer Umwelt verringert werden kann. In diesem Zusammenhang führt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) derzeit unter anderem eine öffentliche Konsultation dazu durch, welche Auswirkungen eine mögliche Beschränkung des Einsatzes von Mikroplastik-Granulat hätte, das unter anderem als Füllmaterial für Kunstrasen genutzt wird.[…] Die Chemikalienagentur ECHA wird der Europäischen Kommission im Frühjahr 2020 ihre Ergebnisse vorlegen. Parallel läuft auch eine umfassende Folgenabschätzung der Europäischen Kommission. Die Kommission wird im kommenden Jahr prüfen, ob die Bedingungen für eine Beschränkung für Mikroplastik im Rahmen der REACH-Verordnung erfüllt sind. Eine Beschränkung kann ein Verbot sein oder auch andere Vorgaben, um die umweltschädlichen Auswirkungen von Mikroplastik zu minimieren. Sie kann auch Übergangsbestimmungen beinhalten, um sicherzustellen, dass betroffene Akteure genug Zeit haben, sich an neue Vorgaben anzupassen.“ Seite 3 von 3 https://ec.europa.eu/germany/news/20190723-kunstrasen_de Insoweit teilt der Senat die Befürchtung nicht, dass ab 2022 die bestehenden Kunstrasenplätze nicht mehr genutzt werden können. 5. Unterstützt der Senat die vom Bundesinnenminister geforderte sechsjährige Übergangsfrist für bestehende Kunstrasenplätze, um „einen vernünftigen Ausgleich zwischen Umweltschutz und den berechtigten Interessen des Sports“ (Zitat Bundesminister Seehofer) zu erreichen und den Spielbetrieb nicht zu gefährden? Zu 5.: Der Senat unterstützt die vom Bundesinnenminister in die Diskussion eingebrachte Übergangsfrist. In dieser Frist können praktikable Lösungen für den Neubau resp. die Sanierung von bestehenden Kunstrasenfeldern entwickelt werden. Für neu errichtete Kunstrasenplätze braucht es einen Bestandsschutz von mind. 10 Jahren. Berlin, den 2. August 2019 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport