Drucksache 18 / 20 340 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 25. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2019) zum Thema: Nachbesetzung von Stellen in der Unteren Denkmalschutzbehörde Treptow- Köpenick und Antwort vom 08. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 20340 vom 25.07.2019 über Nachbesetzung von Stellen in der Unteren Denkmalschutzbehörde Treptow -Köpenick Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und bat daher das Bezirksamt Treptow -Köpenick um eine Stellungnahme, die in die Beantwortung eingeflossen ist. 1. Auf welche gesetzlichen Grundlagen berufen sich das Bezirksamt Treptow-Köpenick und/oder die Senatsverwaltung für Kultur und Europa, wenn es in Beantwortung meiner Anfrage Nr. 18/18909 vom 15.05.2019 bei der Antwort Nr. 1 eine Beantwortung verweigert, wie viele Personen sich auf die Ausschreibung der Leitung der Unteren Denkmalschutzbehörde beworben haben und wie viele zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden sind? Wo soll bei diesen allgemeinen Fragen, die auch in anderen Anfragen mühelos und korrekt beantwortet werden, die schutzwürdigen Interessen und die Vertraulichkeit liegen, da aus der Nennung der Anzahl keinerlei Rückschlüsse auf Personen möglich sind? Welche „Belange von Dienststellen und Personalvertretungsgremien“ sind hierbei zu wahren, die über dem verfassungsrechtlichen Auskunftsrecht von gewählten Abgeordneten stehen? 2. Noch einmal gefragt: Wie viele Bewerberinnen und Bewerber gab es auf die Neuausschreibung der Leitung der Unteren Denkmalschutzbehörde Treptow-Köpenick und wie viele davon wurden zum Vorstellungsgespräch eingeladen? Zu 1. und 2.: Nach nochmaliger und erweiterter Prüfung kann hierzu mitgeteilt werden: Bei dem Verfahren gab es insgesamt 20 Bewerbungen, 15 Personen waren formal geeignet und wurden zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Seite 2 von 2 3. Wann ist mit einer Nachbesetzung der ebenfalls frei gewordenen Stelle der stv. Leiterin der Unteren Denkmalschutzbehörde Treptow-Köpenick zu rechnen? Zu 3.: Die Stelle einer stellvertretenden Leiterin der Unteren Denkmalschutzbehörde gab und gibt es nicht. Vermutlich nimmt die Frage Bezug auf den Wechsel einer technischen Sachbearbeiterin in einen anderen Bezirk zum 01.07.2019. Diese Stelle ist aktuell ausgeschrieben: https://www.berlin.de/politik-verwaltungbuerger /stellenausschreibungen/detail.php/39841 Der Fortgang und die Dauer des Stellenbesetzungsverfahrens werden von der Zahl und Eignung der Bewerberinnen und Bewerber abhängen. 4. Wird die befristete Beschäftigung einer Honorarkraft zur Unterstützung der personell unterbesetzten Unteren Denkmalschutzbehörde so lange fortgesetzt, bis alle Stellen wieder besetzt sind? Wenn nein, warum nicht? Zu 4.: Nein. Honorarkräfte dürfen nicht dauerhaft eingesetzt werden. Sie sind nicht fest angestellt und nicht weisungsgebunden. Daher kommen Honorarverträge nur sachbezogen zur Erfüllung einer klar definierten Aufgabenstellung/Dienstleistung in Betracht . Berlin, den 08.08.2019 In Vertretung Gerry Woop Senatsverwaltung für Kultur und Europa