Drucksache 18 / 20 342 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina König und Lars Düsterhöft (SPD) vom 18. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2019) zum Thema: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit im Technikmuseum – und dennoch getrennt vereint? und Antwort vom 09. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 8 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Frau Abgeordnete Bettina König und Herrn Abgeordneten Lars Düsterhöft (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 20342 vom 18.07.2019 über Gleicher Lohn für gleiche Arbeit im Technikmuseum – und dennoch getrennt vereint? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Fragen beziehen sich auf Sachverhalte, die der Senat nur teilweise in eigener Zuständigkeit beantworten kann. Die Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin (im Folgenden: Stiftung) wurde daher um die Zulieferung von Antworten gebeten, auf die nachfolgend rekurriert wird. 1. Was spricht aus Sicht des Senats gegen eine Rückführung der Technik und Museum Marketing GmbH (T&M) in die Stiftung Deutsches Technikmuseum (SDTB)? Was sind die Gründe, dass auch nach der seit Januar 2018 stattfindenden Anwendung des TV-L in der GmbH bisher keine Rückführung der GmbH in die Stiftung angedacht wurde? Zu 1.: Zunächst soll darauf hingewiesen werden, dass es sich bei einer solchen Maßnahme nicht um eine Rückführung, sondern um die Integration eines Dienstleisters handeln würde. Bei der Gründung der T&M Technik und Marketing GmbH (im Folgenden: „T&M GmbH“ oder GmbH) im Jahr 2003 wurden keine Mitarbeiterinnen bzw. kein Mitarbeiter der Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin (im Folgenden: „Stiftung“) in die GmbH versetzt. Stiftung und GmbH verfolgen unterschiedliche Zwecke. Das Aufgabengebiet der Stiftung bezieht sich laut rechtlichem Auftrag auf die Kulturgeschichte von Technik und Wissenschaft. Seite 2 von 8 Im Mittelpunkt der zentralen Aufgabenbereiche Sammeln, Bewahren, Erforschen , Ausstellen und Vermitteln stehen die Objekte des Technisch- Wissenschaftlichen Kulturguts. Gegenstand der T&M GmbH sind insbesondere die Betreuung und Durchführung von Veranstaltungen einschließlich der Besucherbetreuung und des Wachdienstes. Diese Aufgaben gehören nicht zur Kerneigenleistung der Stiftung . Grundsätzlich wird in größeren Museen die Betreuung der Besucherinnen und Besucher und insbesondere die Bewachung der Objekte und Liegenschaften nicht durch eigenes Personal des Museums erbracht. Aus tarifrechtlicher Sicht besteht keine Notwendigkeit für eine Integration. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der T&M GmbH gilt der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), so dass diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Bedingungen arbeiten, die mit den Löhnen und Gehältern der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Stiftung beschäftigt sind, vergleichbar sind. 2. Welche Kosten würden bei einer Rückführung der T&M GmbH in die SDTB entstehen? Zu 2.: Die Integration des Dienstleisters in die Stiftung wäre eine große Veränderung für die Organisationsstruktur der Stiftung, die zu einer Verdoppelung des Personalkörpers der Stiftung führen würde. Ein solcher Prozess müsste gründlich vorbereitet und begleitet werden. Die Stiftung beziffert die Kosten für den Change-Management-Prozess mit 100 Beratertagen à 1.200 €, d.h. ca. 120.000 €. Die Integration des Personals der GmbH in die Stiftung hätte u.a. die Konsequenzen , dass Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen etc. angepasst werden müssten und eine volle Integration der Angelegenheiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GmbH in die Abläufe der Stiftung erreicht werden müsste. Bei einer Integration der Aktivitäten der T&M GmbH in die Stiftung wäre die Gesellschaft konsequenterweise zu liquidieren, einschließlich Kündigung sämtlicher Verträge der T&M GmbH. Eine Einzelbewertung der oben genannten Liquidations- / Integrationsaufwandes ist der Stiftung nicht möglich. 3. Wie viele Geschäftsführer*innen und wie viele Mitarbeiter*innen haben a) die T&M GmbH und b) die SDTB? Werden diese Posten in Personalunion ausgeübt? Welche Kosten entstehen durch die Ebene der Geschäftsführung (inklusive Prokura) der T&M GmbH? Seite 3 von 8 Zu 3.: Für die T&M GmbH arbeiten insgesamt drei Geschäftsführer, zwei davon in Personalunion. Für die Stiftung arbeiten keine Geschäftsführer, die Geschäfte werden vom Vorstand der Stiftung, der zugleich Direktor ist, geführt. In der T&M GmbH arbeiten insgesamt ca. 175 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter , in der Stiftung ebenfalls ca. 175 Personen. Auf der Ebene der Geschäftsführung (inklusive Prokura) der T&M GmbH entstehen jährliche Kosten von insgesamt ca. 248.000 €. 4. Wie viel ließe sich langfristig durch eine Rückführung der T&M GmbH in die SDTB jährlich einsparen? Zu 4.: Die Stiftung kommt nach ersten überschlägigen Berechnungen zu dem Ergebnis , dass eine Integration in der Summe nicht zu Einsparungen, sondern zu jährlichen Mehrkosten in Höhe von 126.000 € führen würde. Dieses ergibt sich laut Stiftung aus den folgenden Faktoren: Bezüglich der Sachkosten sind keine Änderungen zu erwarten. Im Wachschutz und im Besucherservice würden sich ebenfalls keine finanziellen Änderungen ergeben. Dieses gilt auch für die Einsatzleitung und die Bürokraft. Eingespart werden könnten die oben unter Nummer 3 angeführten Kosten für die Geschäftsführung in Höhe von ca. 248.000 €. Ebenfalls könnten die jährlichen Kosten für den Gehaltsrechner Swiss Post Solution (SPS) in Höhe von ca. 24.000 € eingespart werden. Auf der anderen Seite fielen dafür zusätzlich folgende jährliche Kosten in der Stiftung an: o Drei weitere Vollzeitäquivalente im Personalbereich für die Personalleitung des Besucherservices, die Personalleitung des Wachschutzes und die Sachbearbeitung in der Personalstelle o Erhöhung der Gebühren für die Personalaktenführung und Gehaltsabrechnungen durch die Freie Universität Berlin: ca. 120.000 €. o Freistellung für den Vorsitz im Personalrat 5. Wie hoch ist die durchschnittliche jährliche Krankenquote bei der T&M GmbH (bitte mit Angaben für die Jahre 2016, 2017, 2018 sowie 2019 mit Stichtag 30.06.19)? Seite 4 von 8 Zu 5.: Die Krankenquote wird seit Juli 2016 mit Hilfe des Personalverwaltungssystems iDepa gemessen. Auswertungen für das erste Halbjahr 2016 liegen nicht vor. Seit März 2019 konnte eine Verbesserung auf durchschnittlich unter 10 % erreicht werden. 6. Wie hoch sind die jährlichen Personalausgaben bei der T&M GmbH in 2017 und 2018 sowie in 2019 (Stichtag 30.06.19) gewesen? Zu 6.: Die Löhne und Gehälter, einschließlich der Sozialausgaben haben sich im Betrachtungszeitraum gemäß nachstehender Tabelle entwickelt: Seite 5 von 8 Maßgeblich für die Kostensteigerungen waren: 2017 zu 2018: Umstellung Haustarif auf TV-L, einschließlich Beitritt zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, VBL 2018 zu 2019: Tariferhöhung TV-L, Gruppenjahressprünge, Zusatzpersonal Besucherdienst. 7. Wie viele Leiharbeiter*innen werden durchschnittlich jährlich bei der T&M GmbH und bei der SDTB jeweils für welchen Zeitraum beschäftigt (bitte mit Angaben für 2016, 2017, 2018 und 2019 mit Stichtag 30.06.19) Zu 7.: Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiter werden bei personellen Engpässen aufgrund von saisonbedingten Urlauben, Freizeitausgleich, erhöhter Abwesenheit wegen Krankheit bzw. Sonderbedarfen (z.B. ganztägige Betriebsversammlungen ) eingesetzt, um eine geordnete Betreuung der Besucherinnen und Besucher sicherzustellen bzw. die Bewachung der Ausstellungsbereiche zu gewährleisten. In der nachstehenden Liste wird der durchschnittliche Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen bzw. Leiharbeitnehmer pro Tag / im Jahr dargestellt. Für die T&M GmbH: 2016: 1,4 pro Öffnungstag; ca. 435 im Jahr 2017: 2,1 pro Öffnungstag; ca. 653 im Jahr 2018: 4,0 pro Öffnungstag; ca. 1.244 im Jahr 2019: 2,8 pro Öffnungstag; ca. 508 bis Ende Juni Für die Stiftung: 2016: keine 2017: 1: Vertretung einer zeitweilig nicht-besetzten Stelle für ca. zwei Monate 2018: 1: Vertretung einer zeitweilig nicht-besetzten Stelle für ca. sechs Monate 2019: keine 8. Wie hoch waren die absoluten Ausgaben in den in 7) genannten Jahren? Zu 8.: Die absoluten Ausgaben für die unter Antwort zu Frage 7. aufgeführten Leiharbeitsverhältnisse waren wie folgt: Für die T&M GmbH: 2016: 83.680,80 € 2017: 127.637,68 € 2018: 248.480,61 € Seite 6 von 8 2019: 90.673,82 € (Januar bis Juni) Für die Stiftung 2016: 0 € 2017: 22.355, 60 € 2018: 9.585,43 € 2019: 0 € (Januar bis Juni) 9. Zählen getätigte Ausgaben für Leiharbeiter*innen als Sachausgaben oder Personalausgaben? Zu 9.: Die Ausgaben für Zeitarbeitskräfte werden sowohl in der Stiftung als auch in der GmbH zu den Sachausgaben zugerechnet. 10. Auf welcher tarifvertraglichen Grundlage erfolgt die Entlohnung der Leiharbeiter*innen? Wer kontrolliert dies? Zu 10.: Die Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter werden auf Grundlage des Entgelttarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg welcher zwischen dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V. (BDSW) und Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) geschlossen wurde, entlohnt. 11. Welche Qualifikationen bringen die Leiharbeiter*innen im Vergleich zur äquivalenten Stammbelegschaft mit? Zu 11.: Die Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter für den Wachdienst sowie für den Besucherservice bringen die gewerberechtliche Qualifikation der Unterrichtung nach § 34a Gewerbeordnung der Industrie- und Handelskammer (IHK) mit. 12. Welche Firmen werden zur Entsendung von Leiharbeiter*innen beauftragt? Zu 12.: Im Fall der T&M GmbH werden Leiharbeitskräfte für den Besucherdienst und den Wachschutz in Arbeitnehmerüberlassung von der Firma Teamflex Solutions GmbH gestellt. Für den Wachdienst werden außerdem Zeitarbeitskräfte von der Firma Deutscher Wach- und Schutzhund Service GmbH (DWSS) eingesetzt Für die Stiftung werden Leiharbeitskräfte von den Firmen Randstad und Aventa beauftragt. Seite 7 von 8 13. Wie viele Mittel aus öffentlicher Hand hat die SDTB für die T&M GmbH jeweils in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 erhalten? Zu 13.: Als 100 %ige Tochtergesellschaft der Stiftung, die keine Dienstleistungen für Externe erbringt, wird die T&M GmbH vollständig aus den Zuschüssen des Landes Berlin an die Stiftung finanziert. Folgende Beträge sind von der SDBT an die T&M gezahlt worden: 2016: 3.980.867,86 € 2017: 3.816.655,22 € 2018: 4.835.391,17 € 2019: 2.527.948,25 € bis 30. Juni. Die Prognose für 2019 liegt bei 5.329.039,00€. 14. Wie kommt die SDTB ihrer Pflicht für die Arbeitssicherheit der Direktbeschäftigten, der T&M- Mitarbeiter*innen und der Leiharbeitnehmer*innen nach? Wie viele Arbeitsunfälle hat es in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 mit Stichtag 30.06.19 gegeben (bitte nach Halbjahren und Schwere der Unfälle aufschlüsseln)? Zu 14.: Sowohl die Stiftung als auch die T & M GmbH nehmen ihre Pflichten im Hinblick auf die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz auf Basis folgender Gesetze wahr: Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen –Thema: Schwerbehindertenvertretung Betriebsverfassungsgesetz (insbesondere § 87, Mitbestimmung) Sowohl Betriebsärztinnen und - ärzte als auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind in beiden Organisationen bestellt; die gesetzlichen Aufgaben sind übertragen . Darüber hinaus sind Sicherheitsbeauftragte in hinreichender Anzahl bestellt. In der Stiftung hat es die folgenden Unfälle gegeben: 2016: insgesamt neun, davon drei Wegeunfälle. 2017: insgesamt zehn, davon drei Wegeunfälle. Seite 8 von 8 2018: insgesamt zehn, davon drei Wegeunfälle. 2019 bis 30.06.: insgesamt zwei, keine Wegeunfälle. Ob die Unfälle auch allen Kriterien der Definition entsprechen und als Arbeitsunfall geführt werden, klärt die Unfallkasse. Rückmeldungen zu den Anzeigen liegen der Personalstelle der Stiftung nicht vor. Die Unfallkassen müssen es auch nur der bzw. dem Betroffenen mitteilen. Über die Nachfrage nach der Schwere kann die Stiftung keine definitiven Aussagen treffen, allerdings geht die Stiftung davon aus, dass sich kein schwerer Unfall ereignet hat. Bezüglich der T&M GmbH besteht keine Verpflichtung, die Zahl der Arbeitsunfälle statistisch zu erfassen. Dieses erfolgt durch die Berufsgenossenschaft. Angaben können daher nicht erbracht werden. Berlin, den 09.08.2019 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa