Drucksache 18 / 20 344 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Torsten Hofer (SPD) vom 18. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2019) zum Thema: Kleingartenanlagen in Berlin und Antwort vom 04. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Torsten Hofer (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20 344 vom 18. Juli 2019 über Kleingartenanlagen in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwiefern ist der Kleingartenentwicklungsplan 2030 (Entwurf) mit den Stadtentwicklungsplänen für Wohnen, Wirtschaft und Verkehr 2030 (Entwürfe) sowie den anderen Planwerken und Stadtentwicklungskonzepten abgestimmt? Antwort zu 1: Im Sinne einer integrierten Planung wurden die Stadtentwicklungspläne Wohnen, Wirtschaft, Verkehr und Mobilität und der Kleingartenentwicklungsplan (KEP) parallel aktualisiert. Durch die parallele Bearbeitung mit entsprechender Abstimmung untereinander, sowie mit den ebenfalls in Bearbeitung befindlichen bzw. teilweise bereits fertig gestellten bezirklichen Sozialen Infrastrukturkonzepten (SIKos) konnte eine Koordination des Flächengerüsts auf der gesamtstädtischen Ebene erreicht werden. Frage 2: Inwiefern sind die Kleingartenanlagen im Land Berlin durch die Verlängerung der Schutzfrist bis 2030 über Wohnungsbauzwecke hinaus auch gegenüber anderen Zwecksetzungen (Infrastruktur, Wirtschaft, Verkehr usw.) wirksam vor Inanspruchnahme geschützt? Antwort zu 2: Der Entwurf des KEP sieht auch eine Verlängerung des Schutzes bis zum Jahr 2030 für die Kleingartenanlagen vor, die für gewerbliche Zwecke in Anspruch genommen werden sollen. Für Kleingartenanlagen, die für soziale oder verkehrliche Infrastrukturmaßnahmen benötigt werden, kann keine pauschale Schutzfristverlängerung erfolgen, hier spiegelt der KEP den derzeit bekannten Planungsstand wider. 2 Frage 3: Inwiefern sind im Kleingartenentwicklungsplan 2030 (Entwurf) die folgenden Kleingartenanlagen berücksichtigt: 1. Baltrumstr. / Bucher Str. sowie Baltrumstr. / Str. 179 (dort liegen Kleingartenanlagen an) 2. Straße 52 (dort liegen Kleingartenanlagen an) 3. KGA Am Steinberg 4. KGA Grüne Wiese 5. KGA Bornholm II 6. KGA Straße vor Schönholz 7. ehem. KGA Oeynhausen (in Realisierung befindliche Teilfläche) 8. KGA Hohenzollerdamm 9. KGA Mariengrund 10. Parkstr. 11. KGA Kreuztal 12. KGA Sorgenfrei 13. KGA Am Heidekampgraben 14. KGA Fortuna 15. KGA Am Mississippi? Frage 4: Aus welchen Gründen sind diese 15 Kleingartenanlagen im Kleingartenentwicklungsplan 2030 (Entwurf) nicht berücksichtigt? Frage 7: Inwiefern stellt der Senat für die genannten 15 Kleingartenanlagen Ersatzflächen bereit, und welche Maßnahmen hat er dazu bereits ergriffen? Antwort zu 3, 4 und 7: Bei den Flächen unter Nr. 1 und 2 handelt es sich nicht um Flächen von Kleingartenanlagen. Mit Ausnahme der Nr. 7 wurden die Nr. 3 bis 15 im KEP berücksichtigt, in dem für diese Kleingartenanlagen auch ein Schutz bis zum Jahr 2030 vorgesehen ist. Frage 5: Soweit die Kleingartenanlage Baltrumstr. / Bucher Str. sowie Baltrumstr. / Str. 179 als Wohnungsbaufläche vorgesehen ist, um welche Flächen handelt es sich hierbei genau? Antwort zu 5: Es handelt sich um die nachfolgend dargestellten Flächen: 3 Frage 6: Soweit die Kleingartenanlage Straße 52 als Wohnungsbaufläche vorgesehen ist, um welche Flächen handelt es sich hierbei genau – und in welchem Postleitzahlbereich liegt diese Anlage? Antwort zu 6: Es handelt sich um die nachfolgend dargestellte Fläche mit der PLZ 13125. Berlin, den 04.08.2019 In Vertretung S t e f a n T i d o w Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz