Drucksache 18 / 20 345 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Torsten Hofer (SPD) vom 18. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2019) zum Thema: Grundreinigung von Spielplätzen im Land Berlin und Antwort vom 06. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Torsten Hofer (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20345 vom 18. Juli 2019 über Grundreinigung von Spielplätzen im Land Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Pankow um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort entsprechend wiedergegeben. Frage 1: Inwiefern werden im Land Berlin regelmäßige Grundreinigungen von Spielplätzen durchgeführt? Antwort zu 1: Die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Spielplätze - und damit auch deren Reinigung - liegen in der Zuständigkeit der Berliner Bezirksämter / Straßen- und Grünflächenämter, die die regelmäßigen Grundreinigungen in Abhängigkeit von den jeweiligen Erfordernissen sowie ihren Möglichkeiten und Kapazitäten durchführen. Aufgrund des Zusammenhanges mit Frage 2 wurde hinsichtlich der regelmäßigen Grundreinigung beim Bezirk Pankow mit folgendem Ergebnis nachgefragt: „Alle Spielplätze im Bezirk Pankow werden i. d. R. 1 x pro Woche turnusmäßig gereinigt und soweit erforderlich Grünpflegemaßnahmen durchgeführt. Seit geraumer Zeit bestehen nicht die erforderlichen Reserven, um krankheitsbedingte Ausfälle, urlaubsbedingte Personalengpässe oder Sonderaufgaben, z. B. infolge von Vandalismus, adäquat zu begegnen. Die seit Jahren stetig zunehmende Nutzung öffentlicher Kinderspielplätze (bis 14 Jahre) durch Jugendgruppen oder durch eine Vielzahl von Kita-Gruppen ohne eigene Außenflächen führt zu einer stärkeren Beanspruchung und Verunreinigung, der jedoch weder durch eine bedarfsgerechte Anpassung des Personalschlüssels, noch einer Aufstockung der Unterhaltsmittel begegnet werden konnte.“ 2 Frage 2: Auf dem Gelände des „Spielplatzes hinterm Albert-Schweitzer-Heim“, Schäferstege 5, 13129 Berlin- Blankenburg, befinden sich – in unterschiedlicher Ausprägung – über die gesamte Fläche verteilt Glasscherben. Betroffen sind vor allem die Grünflächen des Spielplatzes. Insbesondere die an das Basketballfeld angrenzende Grünfläche ist mit Scherben verunreinigt. Auch auf dem Spielfeld finden sich Glasscherben. Direkt an und neben dem Buddelkasten liegen Scherben. Darüber hinaus ist der Spielplatz mit Zigarettenkippen und Müll verschmutzt. Um Gefahren abzuwenden, muss der Spielplatz von Glasscherben befreit werden. Eine Grundreinigung des gesamten Areals ist angezeigt. a) Was unternimmt das Land, um den genannten Spielplatz von Glasscherben zu befreien? b) Was unternimmt das Land, um den genannten Spielplatz grundhaft zu reinigen? Antwort zu 2 a und 2 b: Der Bezirk Pankow gibt folgende Antwort: „Unterhalt und Pflege können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen durchgeführt werden. Eine Feinreinigung von Zigarettenstummeln, Kronkorken oder Glassplittern kann im Rahmen der Regelpflege leider nicht gewährleistet werden. Zusatzreinigungsgänge können nur durchgeführt werden, wenn der Krankenstand niedrig und überdurchschnittlich viele Mitarbeiter arbeitsfähig sind. Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) Pankow bereitet eine Ausschreibung von Reinigungsleistungen in Grünanlagen vor, die u. a. auch für die Reinigung von Spielplätzen 4 Reinigungsstufen unterscheidet. Sofern für die erforderlichen Leistungen eine Finanzierung abgesichert werden kann oder einzelne Spielflächen in die Weiterführung des Pilotprojektes zur Reinigung von Grünanlagen durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) aufgenommen werden, kann eine spürbare Verbesserung der derzeitig unbefriedigenden Situation ab 2020 eintreten. Der Hauptursache einer unsachgemäßen Nutzung durch Jugendgruppen, die alkoholisiert neben Müll auch Vandalismusschäden anrichten, kann nur durch ein altersgerechtes Angebot und zielgruppenspezifische Flächenausweisung für ein altersspezifisches Angebot für Jugendliche, wie z. B. Bolzplätze, Skatanlagen, Parcours oder betreute Spielplätze, strukturell begegnet werden. Sofern eine soziale Kontrolle durch das Umfeld ausbleibt, werden diese Nischen durch nicht der Zweckbestimmung entsprechende Nutzungen besetzt. Dies wird sichtbar durch deren Benutzerspuren wie verschmutzte, beschädigte oder zerstörte Ausstattung. Infolge der bestehenden starken Flächenkonkurrenzen fielen und fallen immer noch die Bedürfnisse, speziell der Jugendlichen, häufig zugunsten weniger kosten- und lärmintensiven Flächenausweisungen zum Opfer.“ Berlin, den 06.08.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz