Drucksache 18 / 20 346 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Lars Düsterhöft (SPD) vom 22. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2019) zum Thema: Landesgleichberechtigungsgesetz erneuern – Monitoring verankern und Antwort vom 06. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Lars Düsterhöft (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20346 vom 22. Juli 2019 über Landesgleichberechtigungsgesetz erneuern – Monitoring verankern ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Plant der Senat im Zuge der Neufassung des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) einen Paragrafen zu implementieren, der festlegt, dass zur Unterstützung der Umsetzung des LGBG und zur Wahrnehmung der Aufgaben im Sinne des Artikels 33 Absatz 2 der UN-Behindertenrechtskonvention eine unabhängige Monitoringstelle beauftragt wird? Zu 1.: Zur Unterstützung und Überwachung des Prozesses der Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention im Land Berlin finanziert die für Soziales zuständige Senatsverwaltung seit Ende 2012 das Projekt Monitoring-Stelle Berlin beim Deutschen Institut für Menschenrechte über eine Zuwendung. Eine bundesrechtliche Verpflichtung, einen solchen „unabhängigen Mechanismus“ gemäß Artikel 33 Abs. 2 UN- Behindertenrechtskonvention auf Ebene der Bundesländer vorzuhalten, besteht nicht. 2 Der Senat prüft, eine solche Verpflichtung zur Einrichtung eines unabhängigen Mechanismus gemäß Artikel 33 Abs. 2 UN-Behindertenrechtskonvention - eine unabhängige Monitoring-Stelle - auf Landesebene im Landesgleichberechtigungsgesetz zu verankern. Berlin, den 06. August 2019 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales