Drucksache 18 / 20 349 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Robert Schaddach (SPD) vom 25. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2019) zum Thema: Flüchtlingsunterkunft Tempelhofer Feld und Antwort vom 12. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Robert Schaddach (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20349 vom 25. Juli 2019 über Flüchtlingsunterkunft Tempelhofer Feld ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Kosten sind 2017, 2018 und 2019 für Bau und Betrieb der Flüchtlingsunterkunft (Containerdorf) auf dem Tempelhofer Feld entstanden und was kostet der Rückbau? Bitte detaillierte Aufstellung für die einzelnen Jahre und einzelnen Kosten (Bau, Betrieb, Rückbau). Zu 1.: Die Gesamtkosten für die Errichtung der Anlage belaufen sich auf 18.213.890,54 € (einschl. USt) an abgerechneten Leistungen. Darin enthalten sind die Erschließung des Standorts, Infrastruktur (Strom-, Wasser-, Abwasser-Versorgung), die Container selbst, die Außenanlagen sowie Schließtechnik, Lüftungsanlagen, Spielgeräte und – anlagen, sowie die IT-Grundausstattung. Diese Kosten sind in 2016 und 2017 entstanden, zum Teil aber erst in 2018 und 2019 abgerechnet worden. Für den Rückbau des Standorts sind auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie aus 2017 8.000.000 € (incl. USt) veranschlagt worden. Die seinerzeitige Kostenschätzung beruhte auf der Vorgabe eines vollständigen Rückbaus bei gleichzeitig von der jeweiligen Marktlage abhängigen Verwertungserlösen, jedoch unter der Voraussetzung eines integrierten Rückbau-/Verwertungskonzepts. Diesbezüglich haben sich generell seit Mai 2019 die Bedingungen dahingehend geändert, dass verbindlich eine möglichst umfassende Nachnutzung der eingesetzten Container für andere Landesbedarfe angestrebt wird und insofern ein Rückbau-/Zwischenlagerungskonzept zum Tragen kommen muss, das von der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) entwickelt wird. Die Leistungen in diesem Zusammenhang befinden sich in der Ausschreibung/Vergabe, so dass noch keine verbindlichen Aussagen zu den diesbezüglichen Kosten getroffen werden können, 2 ebenso wenig wie sicher vorhergesagt werden kann, welche Einsparung an anderer Stelle – z. B. durch Nutzen der Container für andere Zwecke – erzielt werden kann. Die Kosten für die Erstausstattung durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) betrugen ca. 1.000 € pro Platz. Bei den vereinbarten Vergütungen für Betrieb und Sicherheit handelt es sich um Geschäftsgeheimnisse. Dem Senat liegt keine Befugnis vor, diese unternehmensbezogen zu veröffentlichen. 2. Wieviel Menschen waren dort vom Beginn 2017 bis zur Schließung 2019 untergebracht und wo wurden diese anschließend untergebracht? Bitte detaillierte Aufstellung für die einzelnen Jahre. Zu 2.: Die benannten durchschnittlichen Belegungszahlen errechnen sich aus der Summe der Übernachtungen pro Monat. Jahr-Monat Durchschnittliche Belegung 2017-12 50 2018-01 292 2018-02 317 2018-03 574 2018-04 737 2018-05 873 2018-06 939 2018-07 914 2018-08 888 2018-09 858 2018-10 845 2018-11 842 2018-12 862 2019-01 859 2019-02 871 2019-03 864 2019-04 819 2019-05 752 2019-06 162 Die bisherigen Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkunft wurden in dem Umzugszeitraum vom 27.05. bis 14.06.2019 in den Unterkünften Bäkestr., Leonorenstr., Colditzstr., Fritz-Wildung-Str., Karl-Marx-Str. und Niedstr. untergebracht. 3. Wie sollen und können die Container zukünftig genutzt werden und wie sollen die ursprünglich genutzten Hangars und der durch Container genutzte Vorplatz zukünftig genutzt werden? Zu 3.: Es gibt verschiedene Bedarfsmeldungen für die weitere Nutzung der Container auf Senats- und Bezirksebene, beispielsweise für temporäre Schulerweiterungen. Alle Optionen befinden sich derzeit in Prüfung, so dass hierzu noch keine abschließende Aussage getroffen werden kann. Sofern einzelne Container nicht durch das Land weiter verwendet werden können, ist eine Veräußerung geplant. 3 Während der Flüchtlingsunterbringung in den Hangars des Flughafen Tempelhof konnten notwendige Sanierungsmaßnahmen (Hangardachsanierung, Betondeckensanierung ) nicht ausgeführt werden, die jetzt nach Rückgabe der Flächen durch das LAF durch die Tempelhof Projekt GmbH umgesetzt werden. Zudem wird für den Hangar 1 derzeit ein Nutzungskonzept zur Fortführung des Tentaja Integrationsprojektes von den zuständigen Senatsverwaltungen (Senatsverwaltung für Inneres und Sport und Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales) geprüft. Der Hangar 7 ist für die Nutzung durch das AlliiertenMuseum vorgesehen. Bis zum Beginn der Sanierungsmaßnahmen werden die verbleibenden Hangars für Veranstaltungen genutzt. Berlin, den 12. August 2019 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales