Drucksache 18 / 20 352 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 25. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juli 2019) zum Thema: Wie wird der Senat mit den Empfehlungen der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zum Thema „Kindeswohl und digitalisierte Gesellschaft“ umgehen? und Antwort vom 13. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20352 vom 25. Juli 2019 über Wie wird der Senat mit den Empfehlungen der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zum Thema „Kindeswohl und digitalisierte Gesellschaft “ umgehen? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie schätzt der Senat die Empfehlungen der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zum Thema „Kindeswohl und digitalisierte Gesellschaft“ aus der Drucksache 19/05 im Allgemeinen und in Bezug auf die Situation im Land Berlin ein? Zu 1.: Die genannten Empfehlungen liegen den Mitgliedern der Kultusministerkonferenz (KMK) seit dem 24. Juli 2019 vor. Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hat mit der Übersendung an den Präsidenten der KMK die Bitte verbunden, die Empfehlungen aufzugreifen und im jeweiligen Zuständigkeitsbereich in geeignete politische Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Dies setzt zunächst eine intensive inhaltliche Befassung mit den einzelnen Empfehlungen voraus. Aus Sicht des Senats zeigen die Empfehlungen der Kinderkommission mögliche Maßnahmen auf, um im Sinne des Kindeswohls adäquat auf den Wandel der Gesellschaft im Rahmen der Digitalisierung zu reagieren. Die insbesondere für den Bildungsbereich benannte zentrale Empfehlung, die Medienmündigkeit junger Menschen zu fördern, unterstreicht den Stellenwert dieser notwendigen Kernkompetenz. Dies deckt sich auch mit dem Ziel des Berliner Schulgesetzes, den Schülerinnen und Schülern ein Höchstmaß an Urteilskraft zu vermitteln, um sie zur mündigen Teilhabe an der demokratischen Gesellschaft zu befähigen. 2 2. Welche Schwerpunkte gedenkt der Senat insbesondere aus dem Abschnitt „Regulierung verbessern“ aufzugreifen und wo sieht er keinen Nachholbedarf? Wie steht der Senat in diesem Zusammenhang vor allem zu den Forderungen: Informationen und Hinweise für Kinder und Eltern bereit zu stellen, verbindliche Kooperationen für den digitalen Kinder- und Jugendschutz einzugehen, kinderfreundliche Beschwerdeverfahren zu installieren sowie für die Altersfreigabe von Computerspielen und Apps ein zusätzliches Kriterium „Suchtpotenzial“ einzuführen? Zu 2.: Die Jugend- und Familienministerinnen und -minister des Bundes und der Länder (JFMK) haben im Mai 2018 in einem Grundsatzbeschluss „Jugendmedienschutz als Aufgabe der Jugendpolitik“ ihre Forderung nach gesetzgeberischen Anstrengungen bekräftigt. Die JFMK hat sich für einen kohärenten und effektiv durchsetzbaren einheitlichen Rechtsrahmen für den Jugendmedienschutz ausgesprochen, der Inhalte unabhängig vom Verbreitungsweg reguliert, Rechte von Kindern und Jugendlichen auch gegenüber nicht in Deutschland ansässigen Anbietern wirkungsvoll durchsetzt und alle Aspekte berücksichtigt, die ein gutes Aufwachsen mit Medien gewährleisten. Denn Kinder und Jugendliche haben auch in der digitalen Welt einen Anspruch auf Förderung , Schutz und Teilhabe. Auch der Senat sieht die Notwendigkeit, die Regelungen zum Jugendmedienschutz zu modernisieren. Die Regelungen bezüglich Rundfunk und Telemedien, und somit auch für das Internet, finden sich im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), der auf Länderebene verhandelt wird. Weitere Regelungen finden sich darüber hinaus in Bundesgesetzen , insbesondere im Jugendschutzgesetz (JuSchG), im Strafgesetzbuch (StGB) sowie im Telemediengesetz (TMG). Das JuSchG dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit, inklusive des Jugendmedienschutzes für Trägermedien. Diese unterschiedlichen Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern sollen auch zukünftig nicht angetastet werden. Um in Zeiten der fortschreitenden Medienkonvergenz ein besseres Zusammenwirken von JuSchG und JMStV zu erzielen, arbeiten Bund und Länder aktuell gemeinsam in einer „Bund-Länder-AG“ daran, den gesetzlichen Kinder- und Jugendmedienschutz weiterzuentwickeln. Durch die Verzahnung der Regelungswerke soll der Schutz weiter harmonisiert und effektiviert werden. Darüber hinaus werden auch gerade die den Jugendschutz betreffenden neuen Vorgaben aus der novellierten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (RL (EU) 2018/1808) durch Bund und Länder umgesetzt. Die von der Kinderkommission vorgeschlagenen Lösungen zur Verbesserung der Regulierung werden in dem Modernisierungsprozess Berücksichtigung finden. Insbesondere Themen wie Alterskennzeichnung, Verbesserung der Transparenz und der Beschwerdeverfahren für Kinder und Eltern, klare Vorgaben zur Verantwortlichkeit der Anbieter sowie die Bereitstellung sicherer Voreinstellungen werden behandelt. Aufgrund des laufenden Erörterungsprozesses können Details der geplanten Änderungen noch nicht dargestellt werden. 3. Wie steht der Senat zur Empfehlung, dass die Länder aufgefordert sind, „die zahlreichen bestehenden Initiativen und Programme zur Verbesserung von Medienkompetenz und Sicherheit im Netz zusammenzuführen bzw. abzustimmen“? Was würde das konkret für das Land Berlin bedeuten? 3 Zu 3.: Aus Sicht des Senats kann die Abstimmung bestehender und erfolgreich agierender Initiativen und Programme sinnvoll sein, um die sich hieraus ergebenden Synergien effektiv nutzen zu können. Dabei ist allerdings zu beachten, dass eine länderübergreifende Abstimmung nur dann nutzbringend ist, wenn die Initiativen und Programme über die Landesgrenzen hinweg genutzt werden könnten. Dies ist in Bezug auf die „Verbesserung von Medienkompetenz“ bisher nicht der Fall. Beim Thema „Sicherheit im Netz“ sieht der Senat keinen weiteren Bedarf einer länderübergreifenden Abstimmung , da die entsprechenden Informationsangebote, wie z. B. sicher-im-netz.de, sicher -online-gehen.de, schau-hin.info, jugendschutz.net oder klicksafe.de, für alle Länder gelten und bundesweit verfügbar sind. 4. Welche Haltung bezieht der Senat zu den Empfehlungen aus dem Punkt „3. Strafverfolgung stärken “? Was hat er bis jetzt getan, um die Situation bei den Berliner Verfolgungsbehörden insbesondere zur Ermittlung von Kindesmissbrauch sowie zur Verfolgung von Cybergrooming personell und finanziell zu verbessern? Wenn ja, in welcher Größenordnung erfolgte die Verstärkung? Wenn nein, warum wurde bisher nichts dafür getan? Zu 4.: Der Senat befürwortet grundsätzlich die Empfehlungen der Kinderkommission. Insbesondere die Forderungen nach Personalaufstockung, Fortbildung, Spezialisierung und Qualifizierung der für die Bekämpfung von Kindesmissbrauch im Netz zuständigen Strafverfolgungsbehörden werden als zielführend erachtet. Die für die Bearbeitung von Fällen des sexuellen Kindesmissbrauchs zuständige Abteilung 284 der Staatsanwaltschaft Berlin arbeitet bereits hoch spezialisiert. Die Mitarbeitenden dieser Abteilung nutzen zudem sämtliche Fortbildungsmöglichkeiten (u. a. die Angebote der Justizakademie sowie Inhouse-Fortbildungen) und stehen im regen Austausch mit der Spezialabteilung der Polizei. In Fällen des „Cybergrooming“ wurde dem Landeskriminalamt zur effektiveren Bearbeitung und Auswertung eine in der Abteilung 284 der Staatsanwaltschaft Berlin erarbeitete rechtliche Handreichung zur Verfügung gestellt. Zudem arbeitet die Staatsanwaltschaft eng mit der Sexualambulanz der Charité zusammen und steht mit dieser in einem fortlaufenden fachlichen Diskurs. Zur Stärkung der Strafverfolgung wurden für den Bereich der Staatsanwaltschaft Berlin vor allem die personellen Ressourcen verstärkt. Im laufenden Doppelhaushalt 2018/2019 verzeichnet die Staatsanwaltschaft Berlin einen Zuwachs von insgesamt 23 Planstellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Davon sind zwei Stellen konkret für die Bekämpfung von Cyberkriminialität sowie eine Stelle für die Abteilung zur Verfolgung von Sexualstraftaten vorgesehen. Mit dem kommenden Doppelhaushalt 2020/2021 können die Strafverfolgungsbehörden weiter gestärkt werden. So sieht der aktuelle Haushaltsplanentwurf einen Zuwachs von 28 Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vor, die auch zur Ermittlung von Kindesmissbrauch und zur Verfolgung von Cybergrooming eingesetzt werden können. Zudem wurden der Staatsanwaltschaft Berlin deutlich mehr finanzielle Mittel für die Auswertungen von Datenträgern im Wege des Outsourcings zur Verfügung gestellt. 4 Für den Bereich der Polizei Berlin ist festzustellen, dass die für das Deliktfeld aufgewendeten Ressourcen (Sachmittel ebenso wie Personal) grundsätzlich durch die im Haushaltsplan von Berlin für die Polizei eingestellten Haushaltsmittel gedeckt sind. Die Höhe dieser Ausgaben wird deshalb nicht gesondert erhoben. Als flankierende Maßnahme zur Verfolgung von Cybergrooming und anderen Formen des Missbrauchs im Internet sensibilisiert die Landeskommission Berlin gegen Gewalt (LK) mit ihrer aktuellen Kampagne „Klick clever. WEHR DICH. Gegen Cybergrooming“ Kinder und die Erwachsenen ihres sozialen Umfeldes (Eltern, Lehrkräfte) für die Gefahren des Cybergroomings. In einer interaktiven Ausstellung, die sich an Kinder ab acht Jahren richtet, werden diese altersgerecht an sechs Spielstationen über die Gefahr sexualisierter Übergriffe im Netz informiert. Sie werden von Lehrkräften und anderen Erwachsenen durch die Ausstellung begleitet, die zuvor zum Thema vom Kooperationspartner „Innocence in Danger e. V.“ geschult wurden. Mit der Ausstellung sowie weiteren Begleitmaterialien und Maßnahmen will die LK Augen öffnen, ein Bewusstsein für Cybergrooming schaffen und Handlungsempfehlungen geben. Weitere Informationen zur Kampagne können unter www.berlin.de/gegen-cybergewalt abgerufen werden. Außerdem ist das Thema Cybergrooming Teil der Präventionsvorträge zum sexuellen Kindesmissbrauch, die die Fachdienststelle beim Landeskriminalamt (LKA 13) anlassabhängig an Schulen für Eltern und Lehrkräfte sowie an Kindergärten für Eltern und Erziehungspersonal anbietet. 5. Wie schätzt der Senat die Vorschläge zur „Medienmündigkeit“ ein? Wie beurteilt er hier insbesondere die Empfehlungen – bitte konkret darauf eingehen – für Kindergarten- und Vorschulkinder bzw. für pädagogische Fachkräfte in den Kitas sowie für die Schulung von Eltern? Welche Fortschritte hat der Senat in diesem Zusammenhang seit der Beantwortung der Anfrage 17/15495 aus dem Jahr 2015 gemacht? Welche finanziellen Mittel müssten für die von der Kinderkommission gemachten Vorschläge zusätzlich bereitgestellt werden? 8. Wie schätzt der Senat seine Aktivitäten zum Punkt „6. Eltern stärken, Öffentlichkeit aufklären“ ein? Sind hier bereits alle Potenziale ausgeschöpft? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, was bietet sich noch an, um die Öffentlichkeitsarbeit zu verbessern? Zu 5. und 8.: Der Senat misst der Schulung, Information und Beratung von Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern sowie Kindern und Jugendlichen in Bezug auf den reflektierten Umgang mit digitalen Medien hohe Bedeutung bei. Daher werden im Land Berlin diverse bewährte und am Bedarf der Zielgruppen orientierte Aktivitäten und Maßnahmen im Bereich der Medienkompetenz durchgeführt sowie eine Vielfalt an Materialien und Fortbildungsmodulen angeboten. Seit 2014 steht Berliner Familien das Familienportal „Zuhause in Berlin“ zur Information über familienrelevante Themen zur Verfügung, das kontinuierlich ausgebaut und aktualisiert wird. Hier finden Eltern u. a. zahlreiche Informationen zum Thema Medienerziehung sowie konkrete Tipps für den Familienalltag mit Medien und auch weiterführende Links zu Internetseiten, wie zu der der Bundesinitiative SCHAU HIN!. 5 Darüber hinaus gibt es für Berliner Eltern mit dem ersten Kind von der Geburt bis zum 8. Lebensjahr 46 Elternbriefe des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V. (ANE), der für seine Tätigkeit durch die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung gefördert wird. Die ANE-Elternbriefe greifen altersspezifische Erziehungsthemen auf, darunter Kinder- und Jugendmedienschutz im Internet. 2018 wurden 99 % aller Erziehungsverantwortlichen mit erstem Kind erreicht. Neben den Elternbriefen erscheinen zwei bis drei Mal jährlich, entsprechend der Klassenstufe des Kindes, sogenannte Berliner Schulbriefe, die derzeit über 90 % aller Eltern von Kindern im Grundschulalter erreichen. Sie enthalten u. a. Informationen und Rat zu vielen Themen rund um die Schule sowie Hinweise für persönliche Beratungsmöglichkeiten und Einladungen zu Informationsveranstaltungen im Land Berlin. Zum Thema Kinderschutz im Internet erscheint seit mehreren Jahren auch eine Schulbrief-Beilage mit dem Titel „Cybermobbing – Was können Eltern tun“. Darüber hinaus führt der ANE eine Reihe von Fachveranstaltungen zu Erziehungsthemen und Elterngruppen durch, z. B. – ein bis zwei Mal jährlich – ein kostenloses Medientraining für Eltern „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht“ angeboten. Der kostenlose Workshop bietet praktische Orientierung in der Medienwelt und gibt Empfehlungen, wie Eltern ihre Kinder dort sicher begleiten . Ergänzend zu den bewährten, langfristig ausgelegten Angeboten, finden im Land Berlin weitere Aktionen statt, beispielsweise die im Herbst 2018 in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Suchtprävention gestartete Informationskampagne mit dem Motto: „Medien – Familie – Verantwortung: Heute schon mit Ihrem Kind gesprochen?“. Die Kampagne wendete sich an Eltern sowie Fachkräfte in Kitas, Familienzentren, Jugend - und Gesundheitsämtern sowie medizinischen Einrichtungen und hatte zum Ziel, Eltern anzuregen, sich mit dem eigenen Medienverhalten im Familienalltag auseinanderzusetzen . Weitere Aktivitäten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit finden in landesgeförderten Familienzentren und weiteren familienbildenden Einrichtungen statt. In Kooperation mit dem Medienkompetenzzentrum meredo erhalten Eltern in Familienzentren einen spielerischen Einblick in gute Apps für ihre Kinder und einfaches Programmieren mit Robotern. Das kreative Angebot dient als „Türöffner“, um mit Familien über Mediennutzung ins Gespräch zu kommen. Darüber hinaus ist der Umgang mit digitalen Medien ein Teil von diversen weiteren Angeboten von Familienzentren. Die Servicestelle Landesprogramm Berliner Familienzentren arbeitet mit der Fachstelle für Suchtprävention , u. a. zum Thema Medienkonsum, zusammen. Beim diesjährigen Fachtag der Familienzentren wird die Servicestelle einen Workshop mit dem Titel „Medienkonsum im frühen Kindesalter aus suchtpräventiver Perspektive“ anbieten. Die an Familienzentren angesiedelten Stadtteilmütter greifen das Thema in der Beratung und Begleitung ebenfalls auf. In den jährlichen Bedarfsmeldungen der Kitas und Kindertagespflege stiegen und steigen die Nachfragen nach Fortbildungen zur Digitalisierung in der frühen Kindheit, wie Medienkompetenzförderung, aber auch zu Auswirkungen auf das Kindeswohl. Der Fachbereich Kindertagesbetreuung im Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin Brandenburg (SFBB) baute deshalb und auch auf der Grundlage gesellschaftlicher Entwicklungen in der Medienpädagogik das Fort- und Weiterbildungsangebot aus. Themenorientierte Seminare und Fachtagungen für pädagogische Fachkräfte wie z. B. ‚Digitale Medien in der Kita – muss das sein!?‘ oder ‚Medienkonsum in der frühen 6 Kindheit – zwischen Medienkonsum und Entwicklungsstörungen‘ oder ‚Medienerfahrungen in der Kita aufnehmen – Eltern informieren‘ unterstützen die medienpädagogische Auseinandersetzung der Fachkräfte untereinander und mit den Eltern, stärken Haltungen zur Nutzung von Medien und bieten Anregungen für altersgerechte Mediennutzung in der frühen Kindheit an. In den Themenfeldern Kinderrechte / Kinderschutz , Zusammenarbeit mit Familien und Demokratische Teilhabe bietet das Fortbildungsprogramm Veranstaltungen, in denen die Medienpädagogik mit verschiedenen Modulen konzeptionell verankert ist. Im Fachbereich Hilfe zur Erziehung werden im Rahmen des Seminarangebots die Themen entwicklungspsychologischen Wissens und nicht ausreichender Medienkompetenz von Eltern und deren potenzielle Auswirkungen auf das Kindeswohl sowie mögliche Arbeitsansätze mit medienmissbrauchenden Eltern regelmäßig aufgenommen . Im Fachbereich Kinder- und Jugendarbeit entwickelt das SFBB laufend an den Bedarfen orientiert das Fortbildungsangebot weiter, mit dem Ziel, die Medienkompetenz der Fachkräfte zu unterstützen, um Kinder, Jugendliche und ihre Eltern begleiten, unterstützen und beraten zu können. Im fachübergreifenden Programmteil des SFBB werden regelmäßig Seminare zur Mediennutzung in der Familie angeboten. Die Fachtagung „Medienkompetenz verbindet“ findet jährlich in Kooperation mit der für Jugend und Familie zuständigen Senatsverwaltung, dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS), dem Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM), dem Landesfachverband Medienbildung Brandenburg e.V. (lmb), BITS 21 im Förderverein für Jugend- und Sozialarbeit e. V. und der WeTeK Berlin gGmbH statt. 6. Welche Punkte aus den Abschnitten „Altersgerechte Medienbildung in der Primarstufe“ sowie „Bildungsziel Medienmündigkeit in der Sekundarstufe“ sieht der Senat in der schulischen Praxis schon erfüllt und bei welchen gibt es Nachholbedarf (bitte konkret darauf eingehen)? Wie sieht der Senat diese Fragestellung insbesondere bezogen auf die Forderung, dass „die pädagogischen Medienbildungskonzepte bereits in der Primarstufe altersgerecht die Themen Schutz vor Missbrauch, Sucht und Attacken berücksichtigen und dabei die Eltern einbeziehen sollen“? Zu 6.: Durch die Implementierung des fächerübergreifenden Basiscurriculums Medienbildung innerhalb des Rahmenlehrplans 1 - 10 im Schuljahr 2017/18, wurde bereits eine grundsätzliche Basis für die Umsetzung der Medienbildungsziele im Land Berlin geschaffen und damit ein Teil der KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ erfüllt. Zur Umsetzung bedarf es eines Begleit- und Beratungsprozesses für die Schulen bei ihrer Medienkonzeptentwicklung, der von Seiten der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung zu gestalten ist. Die Medienkonzepte der Schulen müssen fachdidaktische Konzepte für die Medienbildung enthalten und Medienbildung fächerübergreifend in den Unterricht integrieren. Zur Qualitätssicherung der Berliner Schule wird es dabei wichtig sein, diese Prozesse durch die für Bildung zuständige Senatsverwaltung zu steuern und zu begleiten, damit diese umfassenden Konzepte prozesshaft überprüft, angepasst und evaluiert werden können. Dies gilt für die zu erstellenden schulinternen Curricula in der Primarstufe ebenso wie für die der Sekundarstufen I und II. Auf diesem Weg kann Bildung einen wichtigen Beitrag zum Schutz des Kindeswohls leisten, dessen Gefährdung im Kontext der Digitalisierung eine neue Dimension erreicht. Die Einbindung der Eltern in die pädagogische Arbeit insbesondere zu den Themen Miss- 7 brauch, Sucht und Attacken, die durchaus auch bereits altersgerecht in der Primarstufe Berücksichtigung finden müssen, ist dabei unbedingt zu befürworten. 7. Welche Maßnahmen hat der Senat bereits ergriffen, um den Jugendmedienschutz unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen weiterzuentwickeln? Gehören die Empfehlungen aus Nr. 5. mit dazu? Wenn ja, welche Ergebnisse sind zu verzeichnen? Wenn nein, was muss getan werden, um diese Forderungen umzusetzen? Zu 7.: Das von der für Jugend und Familie zuständigen Senatsverwaltung geförderte „Landesprogramm jugendnetz-berlin.de“ dient der Koordinierung der außerschulischen Medienbildung und der Zusammenarbeit der Träger und Projekte im medienpädagogischen Bereich. In allen Berliner Bezirken vernetzen und unterstützen Medienkompetenzzentren die unterschiedlichen Angebote, Schulen, Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der offenen Jugendarbeit in ihrer aktiven Medienarbeit. Sie sind maßgebliche Stütze und signifikanter Bestandteil eines präventiven Jugendmedienschutzes, bei dem Kinder und Jugendliche nicht nur vor den Gefährdungen im Umgang mit den digitalen Medienwelten gewarnt werden, sondern präventiv, über die Entwicklung einer soliden Medienkompetenz, in die Lage versetzt werden, mit den digitalen Medien sachgerecht und verantwortungsbewusst umzugehen. Kinder und Jugendliche werden so beteiligungsorientiert befähigt, das Internet eigenverantwortlich und kompetent zu nutzen und mit problematischen Situationen im virtuellen Raum umzugehen. Diesem Ziel dient ebenfalls die seit Januar 2016 durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) und unser Haus geförderte Qualifizierungsprogramm „Berufliche Weiterbildung für sozialpädagogische Fachkräfte“ mit dem Schwerpunkt Medienbildung und Medienpädagogik . Hierbei qualifizieren speziell konzipierte Seminarreihen Fachkräfte für die medienpädagogische Arbeit. Die Teilnehmenden eignen sich praxisorientiert umfassendes methodisches Wissen zur Stärkung ihrer Medienkompetenz und zum Jugendmedienschutz an. Regelmäßig werden Seminare zu Themen wie Cybermobbing und problematischem Verhalten im Netz, zu Möglichkeiten, Chancen und Gefahren von sozialen Netzwerken durchgeführt, um Handlungsmöglichkeiten, Prävention und Handlungskonzepte für die Praxis anzubieten. Themen wie Hate Speech und Sexting werden ebenso behandelt wie die Online-Mediennutzung von Jugendlichen, rechtliche Grundlagen, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte im Netz. 8 9. Wann gedenkt der Senat das Abgeordnetenhaus – ohne eine Sonderaufforderung des Parlaments – über seine Aktivitäten und Initiativen in Sachen Jugendmedienschutz bzw. Kindeswohl in einer digitalisierten Gesellschaft zu unterrichten? Zu 9.: Der Senat unterrichtet das Abgeordnetenhaus in angemessenen Zeitabständen über seine diesbezüglichen Aktivitäten und Initiativen. Berlin, den 13. August 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie