Drucksache 18 / 20 355 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 26. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juli 2019) zum Thema: Arbeitstitel House of Food und Antwort vom 16. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Peter Trapp (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20355 vom 26. Juli 2019 über Arbeitstitel House of Food -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Planungsunterlagen liegen dem Senat zum House of Food vor? 2. Welche Studien, wissenschaftlichen Arbeiten und Nachweise bezüglich der theoretischen und praktischen Umsetzungsmöglichkeit und der Durchführbarkeit eines möglichen House of Food in Berlin wurden von der Senatsverwaltung in Auftrag gegeben oder sind dieser bekannt und wo können diese eingesehen werden? Zu 1. und 2.: Mit der Unterzeichnung des „Milan Urban Food Policy Pact“ hat sich das Land Berlin 2015 unter Federführung der damaligen Staatssekretärin für Verbraucherschutz Sabine Toepfer-Kataw zur Schaffung eines gerechten und nachhaltigen Ernährungssystems verpflichtet. Zur Umsetzung soll gemäß den Richtlinien der Regierungspolitik in dieser Legislaturperiode eine zukunftsfähige, nachhaltige und regional gedachte Berliner Ernährungsstrategie entwickelt werden. Parallel wird als besonders relevante Maßnahme die Qualitätsverbesserung der gesamten Gemeinschaftsverpflegung (Außer- Haus-Verpflegung) in Berlin angestrebt. Zu einer grundlegenden Veränderung in der Gemeinschaftsverpflegung soll in Berlin eine „Kantine Zukunft Berlin“ nach dem Vorbild des Kopenhagener „House of Food (Madhus)“ von einem Projektträger gegründet und betrieben werden. Der bisherige Arbeitstitel „House of Food“ für das Berliner Projekt wird durch den Namen „Kantine Zukunft Berlin“ ersetzt werden. Mit dem Beschluss über den Landeshaushalt 2018/2019 wurden vom Abgeordnetenhaus Mittel für den Aufbau eines Berliner „House of Food“ nach dem Vorbild Kopenhagens bereitgestellt. Das Ziel des Abgeordnetenhauses war es, damit ein Modellprojekt mit Großküchen und Caterern auf den Weg bringen, das zeigt, wie der Anteil an Bio-Produkten , saisonalen und Frischzutaten durch Weiterbildung und Beratung weitgehend kostenneutral erhöht und wie Lebensmittelverschwendung und -verluste vermindert werden können. Es wurde umgehend mit der Konzeptentwicklung begonnen. Da Vorbild das Kopenhagener „House of Food“ sein sollte, wurde sich im ersten Schritt intensiv mit dem dortigen Konzept auseinandergesetzt und aktiv der Austausch mit den Akteurinnen und Akteuren in Kopenhagen gesucht. 2 Am 26.03.2018 vergab die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung im Wege einer freihändigen Vergabe an „Speiseräume“ den Auftrag, ein Gutachten zur Analyse des Ist-Zustandes in Berlin und darauf aufbauend die Entwicklung von Handlungsempfehlungen für die Umsetzung des „House of Food (Arbeitstitel)“in Berlin zu erstellen. Durch „Speiseräume“ wurden folgende Betreiberinnen und Betreiber von Einrichtungen der Gemeinschaftsgastronomie näher betrachtet und einzelne Befragungen durchgeführt: • Studierendenwerk Berlin, • Justizvollzugsanstalten, • Kitas und Schulen, • Kantinen in Behörden und Landeseinrichtungen und • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Das Gutachten wurde der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung am 31.05.2018 vorgelegt. Im Fokus des Gutachtens stand die Analyse des Ist-Zustands. Die umfassende Sachstandsanalyse wurde in gekürzter Fassung am 27.07.2018 auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung veröffentlicht und kann dort weiterhin eingesehen und heruntergeladen werden. Darüber hinaus wurde die Frage der Möglichkeiten des Aufbaus einer Organisation nach Vorbild des Kopenhagener „House of Food“ seit Beschluss des Abgeordnetenhauses mit der Fachöffentlichkeit intensiv diskutiert. Die verschiedenen Impulse aus der Debatte in der Fachöffentlichkeit und dem weiteren Austausch mit dem Kopenhagener Madhus flossen in die Umsetzungsplanungen ein. Zudem tauschte sich die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung auf Arbeitsebene mit Ministerialverwaltungen anderer Bundesländern, die bereits über Ernährungszentren verfügen oder diese planen, aus. Hierbei gab es Kontakte zu Bayern mit dem Kompetenz Zentrum für Ernährung, Baden-Württemberg mit dem Landeszentrum für Ernährung und Niedersachsen mit dem im Aufbau befindlichen Zentrum für Ernährung und Hauswirtschaft. Informationen über die jeweiligen Zentren werden auch öffentlich von den Zentren selbst oder den zuständigen Ministerialverwaltungen zur Verfügung gestellt. In der Folge hat der Senat seine eigenen konzeptionellen Anforderungen für die Gründung und den Aufbau der „Kantine Zukunft Berlin“ entwickelt. Grundlage dafür waren, neben der erwähnten Studie und den vielfältig generierten Informationen auch die grundsätzlichen ernährungspolitischen Zielsetzungen des Senats. Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung hat nach Prüfung der verschiedenen Optionen entschieden, für den Aufbau der „Kantine Zukunft Berlin“ einen geeigneten Projektträger zu gewinnen und eine Zuwendung zu gewähren. Um einen geeigneten Projektträger zu finden, wurde ein dreistufiges Interessensbekundungsverfahrens durchgeführt. In den veröffentlichten Verfahrensbedingungen im Interessenbekundungsverfahren wurde umfassend das Konzept zur Gründung und zum Aufbau eines „House of Food (Arbeitstitel )“ dargelegt. Die Veröffentlichung des Verfahrens erfolgte am 28.02.2019 europaweit und war bis zur Beendigung der ersten Verfahrensphase mit Einreichung der Teilnahmeanträge/ Interessenbekundungen am 27.03.2019 allgemein zugänglich. Eine längere Sichtbarkeit der Verfahrensunterlagen über die Angebotsfrist hinaus ist im Rahmen der für die Veröffentlichung genutzten Vergabeplattform nicht vorgesehen. Die Un- 3 terlagen können bei der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung eingesehen werden. Die eingereichten Anträge können aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Verfahrens derzeit nur von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden. 3. Zu welchem Ergebnis kommen diese Studien hinsichtlich der Möglichkeiten und Erfolgschancen einer kurzfristigen und hinsichtlich einer langfristigen Umsetzung des House of Food in Berlin und welche Schlüsse zieht der Senat draus hinsichtlich des wirtschaftlichen Umgangs mit Steuermitteln? Zu 3.: Die Umsetzung der „Kantine Zukunft Berlin“ wird zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung von öffentlichen Kantinen führen und kann langfristig ein öffentliches Vorbild eines bewussten Umgangs mit Ernährung und eine effektive Förderung der ökologischen Ernährungswirtschaft in der Stadt und der Region sein. Durch die Entwicklung eines ausbalancierten Speiseplans und den Einsatz frischer, saisonaler und möglichst regionaler Lebensmittel ist es möglich, mittel- und langfristig ökologisch wertvolle, gesunde und geschmackvolle Speisen anzubieten. Es wird davon ausgegangen, dass dieser Wandel ohne signifikante Preiserhöhungen gelingen kann. Neben Studien geben auch die Erfahrungen anderer Modellprojekte im Bereich der Umstellung der Gemeinschaftsverpflegung Hinweise auf Möglichkeiten und Erfolgschancen solcher Umstellungsprozesse. Es wird beispielhaft auf Projekte wie die „Regiowoche“ des Ernährungsrates (http://ernaehrungsrat-berlin.de/regiowoche/) oder den „Klimateller“ des NAHhaft e. V. (https://www.nahhaft.de/klimateller/) verwiesen. Auch zeigt sich im Rahmen verschiedener ernährungspolitischer Veranstaltungen ein großes Interesse der Küchen und Caterer bei der ihrerseits angestrebten Umstellung professionell begleitet und beraten zu werden. Im Rahmen der Konzeptentwicklung sind verschiedene Erkenntnisse zum Beratungsbedarf in die Überlegungen eingeflossen. Der Projektaufbau und die Projektmittelvergabe erfolgt mehrstufig und im Rahmen einer Zuwendung. Durch engmaschige Absprachen mit dem Zuwendungsgeber, regelmäßige Kontrollen des Projektfortschritts und die fortlaufende Anpassung an spezifische Rahmenbedingungen sollen die Erfolgschancen gesteigert und sichergestellt werden, dass die eingesetzten Steuermittel unter Einhaltung der Haushaltsgrundsätze verwendet werden . Darüber hinaus ist die verpflichtende Mitarbeit des Zuwendungsnehmers an der Evaluation des Projektes zur Erfolgskontrolle durch einen externen Dienstleister Teil der Verfahrensbedingungen. 4. An wen sind wann welche Aufträge zu welchen Konditionen im Zusammenhang mit dem Arbeitstitel House of Food vergeben worden? Zu 4.: a) Ausschreibung/Vergabenummer: 2018-02 Analyse des Ist-Zustandes in Berlin und darauf aufbauend die Entwicklung von Handlungsempfehlungen für die Umsetzung des „House of Food“ in Berlin, Gutachten zur Vorbereitung des Interessenbekundungsverfahrens, Dienstleister: Speiseräume, Vergütung: 10.000 € einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und Leistungszeitraum: 01.04.2018 – 31.05.2018. 4 b) Ausschreibung/Vergabenummer: 2019-01 „Geschäftsbesorgungsvertrag auf dem Gebiet der Zuwendungen betreffend Zuwendungsmittel der Abteilung Verbraucherschutz (Haushaltskapitel 0608) bei der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung", Zuwendungssachbearbeitung/Verwendungsnachweisprüfung für Projekte im Bereich House of Food. Die Zuwendungssachbearbeitung/Verwendungsnachweisprüfung für dieses umfassende Projekt war vom bestehenden Geschäftsbesorgungsvertrag auf dem Gebiet der Zuwendungen im Bereich Verbraucherschutz nicht umfasst, um höchstmöglich Standards bei der Verfahrensbearbeitung zu gewährleisten , wurde daher ein weiterer Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen. Dienstleister: zukunft im zentrum GmbH, Rungestraße 19, 10179 Berlin, Vergütung von jährlich 52.500 € einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und Vertragslaufzeit: 11.03.2019 bis 31.12.2021. c) Ausschreibung/Vergabenummer: 2019-02 „Entwicklung einer Wort-Bild-Marke (Logo)“, Dienstleister: Weber & Supiran GbR, Hufelandstraße 33, 10407 Berlin, der finalisierte Entwurf (Kantine Zukunft Berlin) befindet sich einschließlich einer Bildmarke im Schutzprozess beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum , Vergütung: 13.462,26 € einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und Vertragsbeginn war der 18.03.2019. d) Interessenbekundungsverfahren/Verfahrensnummer 2019-03 „Zuwendung für die Gründung und Betrieb eines House of Food (Arbeitstitel) nach dem Vorbild Kopenhagens im Rahmen einer Projektförderung“, Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, es wurde noch kein Zuwendungsbescheid erteilt. 5. Welche Anforderungen sind nach Ansicht des Senats an die Räumlichkeiten zur Unterbringung des House of Food zu stellen? Welche konkreten Pläne liegen dazu bereits vor und welche Verträge sind in diesem Zusammenhang bereits wann mit wem zu welchen Konditionen geschlossen worden? Zu 5.: Die Gestellung der Räumlichkeiten ist Aufgabe des Projektträgers. In den Verfahrenshinweisen im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens wurden folgende Anforderungen an die Gestellung der Räumlichkeiten formuliert: Da die Projektdauer zunächst vom 01.06.2019 bis zum 31.12.2019 festgelegt ist, kann der Projektträger in diesem Zeitraum davon absehen, langfristige vertragliche Verbindlichkeiten für die Gestellung von Räumlichkeiten einzugehen. Für den Fall, dass die Projektlaufzeit verlängert wird, hat der Projektträger ab dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung über die Verlängerung die Gestellung von Räumlichkeiten eigens für die Kantine Zukunft sicherzustellen. Die langfristig zu beschaffenden Räumlichkeiten für das Projekt müssen mindestens die folgenden Anforderungen erfüllen (sofern der Projektträger bereits über Räumlichkeiten verfügt, gelten die Mindestanforderungen gleichermaßen): a) Größe der Räumlichkeiten: Die Räumlichkeiten müssen eine Größe von mindestens 250 qm aufweisen. 5 b) Erforderliche Bereiche: Die Räumlichkeiten müssen die Bereiche Lehrküche, Schulungsräume und Büroräume enthalten. c) Lage: Die Räumlichkeiten sollen möglichst zentral im Stadtgebiet von Berlin gelegen und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen sein. d) Rechtliche Vorgaben: Bei der Beschaffung der Räumlichkeiten ist darauf zu achten, dass die gesetzlichen Vorgaben an Hygienestandards bei der Nutzung eingehalten werden können. Zudem sollen die maßgeblichen Vorgaben an die Barrierefreiheit sowie die Energieeffizienz berücksichtigt werden. Vor Abschluss verbindlicher Vereinbarungen über die Räume hat der Projektträger die Zustimmung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung einzuholen. Diese kann ihre Zustimmung zur Auswahl der Räumlichkeiten verweigern, wenn die Mindestanforderungen an die Räumlichkeiten nicht erfüllt werden oder die Räumlichkeiten insgesamt ungeeignet für den Zweck der Kantine Zukunft sind. Gleiches gilt für die Zustimmung, wenn der Projektträger bereits vorhandene Räumlichkeiten nutzen will. In den jeweiligen Projektanträgen haben die Antragstellerinnen und Antragsteller erste Vorstellungen bezüglich der Räumlichkeiten skizziert. Da noch kein Zuwendungsbescheid erteilt wurde, sind hierzu noch keine Entscheidungen getroffen worden. 6. Welche fachlichen, pädagogischen und sonstigen Anforderungen sind nach Ansicht des Senats an das Personal des House of Food zu stellen? 7. Wie viele Planstellen sind für das House of Food vorgesehen und wie sind diese jeweils eingruppiert? Zu 6. und 7.: In der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung sind für die „Kantine Zukunft Berlin“ keine Planstellen vorgesehen, da entschieden wurde, diese durch einen Projektträger im Rahmen einer Zuwendung aufbauen zu lassen . Der Projektträger muss gemäß Leistungsbeschreibung im Interessenbekundungsverfahren die Verwaltung und Koordination des Gesamtprojektes unmittelbar nach Erhalt des Zuwendungsbescheides sicherstellen. Aufgrund der zunächst festgelegten Projektlaufzeit vom 01.06.2019 bis 31.12.2019 kann der Projektträger in der Anfangsphase davon absehen , langfristige Arbeitsverhältnisse zu begründen. Im Fall, dass das Gesamtprojekt verlängert wird, beschäftigt der Projektträger ab Kenntniserlangung über die Verlängerung , schnellstmöglich mindestens drei Vollzeitbeschäftigte (VZB) zur Verwaltung und Koordination des Gesamtprojektes für den verbleibende Projektzeitraum. Der Projektträger akquiriert gemäß Leistungsbeschreibung im Interessenbekundungsverfahren 2019 mindestens vier Trainerinnen und Trainer für die Schulungen. Das gewünschte Erfahrungsspektrum der Trainerinnen und Trainer, z. B. praktische Küchenerfahrung , ergibt sich im Einzelnen aus dem Gutachten, das die Senatsverwaltung für Jus- 6 tiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung zur Vorbereitung der Umsetzung dieses Projektes beauftragt hat. 8. Welche konkreten Ziele verfolgt das House of Food, durch wen sind diese Ziele festgelegt worden und wie und durch welche Maßnahmen will der Senat sicherstellen, dass diese Ziele erreicht werden? Zu 8.: Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens zum Projekt „Zuwendung für die Gründung und Betrieb eines House of Food (Arbeitstitel) nach dem Vorbild Kopenhagens im Rahmen einer Projektförderung“ wurden umfassend folgende Ziele definiert: Mithilfe von Vor-Ort-Analysen in Küchen und Kantinen der Gemeinschaftsverpflegung, der Entwicklung und Durchführung von Schulungen, insbesondere für das Küchenpersonal , Veranstaltungen sowie weiteren öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen soll die Kantine Zukunft zu einer grundlegenden Veränderung in der Gemeinschaftsverpflegung von Schulen, Kindertagesstätten, Justizvollzugsanstalten sowie in jeglicher Form von Betrieben und Behörden in Berlin beitragen, verbunden mit dem Ziel, den Bio-Anteil des Gesamtwareneinsatzes zu erhöhen. Hierbei ist darauf zu achten, dass möglichst in allen Komponenten der jeweiligen Portionen der Bioanteil erhöht wird. Des Weiteren soll der Projektträger Kenntnisse und Kontakte an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vermitteln , die dazu führen, dass für den Wareneinsatz verstärkt nachhaltige Produkte aus dem regionalen Anbau berücksichtigt werden. Ziel ist es, eine jährlich steigende Anzahl von öffentlichen und privaten Institutionen mit Gemeinschaftsverpflegung für die Kantine Zukunft zu gewinnen und die dauerhafte Umstellung der Ernährung in der Berliner Gemeinschaftsverpflegung nach den vorgenannten Kriterien zu erreichen. 9. Wie will der Senat vor dem Hintergrund der überwiegend durch private Caterer erfolgenden Gemeinschaftsverpflegung sicherstellen, dass die mit dem House of Food verfolgten Ziele von den privaten Unternehmen umgesetzt und langfristig und dauerhaft eingehalten werden? 10. Sofern Schulungen für die Mitarbeiter privater Cateringunternehmen zur Umsetzung der Ziele des House of Food durch das House of Food vorgesehen sind, wie rechtfertigt der Senat die Verwendung von Steuermitteln für Privatunternehmen? 11. Wie will der Senat im Fall der Entgeltlichkeit der Schulungen für Privatunternehmen die Inanspruchnahme selbiger zur Umsetzung der Ziele des House of Food sicherstellen? Zu 9. bis 11.: Grundsätzlich ist die Teilnahme privater Caterer, die ihre vertraglich vereinbarten Leistungen in den öffentlichen Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung erbringen , an den Maßnahmen der Kantine Zukunft freiwillig. Die Teilnahme ist vorerst kostenfrei , weil Erfahrungen aus dem Umstellungsprozess in Kopenhagen zeigen, dass die angestrebte Umstellung in der Gemeinschaftsgastronomie ein dynamischer Prozess ist, der anfänglich enormer Anstrengungen zur Akzeptanz bedarf. Durch verschiedene Maßnahmen , wie die Vernetzung der Produzentinnen und Produzenten, Lieferantinnen und Lieferanten sowie Küchenbetriebe und ein Auszeichnungsprogramm zur Sichtbarmachung der Institutionen, die den Umstellungsprozess des Kopenhagener Madhus erfolgreich durchlaufen und die Grundsätze in ihrem Küchenbetrieb verankert haben, konnte allerdings eine deutliche Eigendynamik erreicht werden. Diese führte dazu, dass Kopenhagener Caterer den Bioanteil auf durchschnittlich 90 % ohne Nachteile im Wettbewerb erhöhen konnten. Es ist Aufgaben der „Kantine Zukunft Berlin“ diesen erfolgreichen Ansatz aus Kopenhagen – unter Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse des Landes – auf Berlin zu übertragen. 7 12. Durch welche konkreten Maßnahmen des House of Food und durch welche davon unabhängigen Maßnahmen will der Senat die Qualität der Gemeinschaftsverpflegung langfristig und dauerhaft verbessern ? In welcher Höhe sind dafür an welcher Stelle Haushaltsmittel etatisiert? Zu 12.: In den veröffentlichten Verfahrensbedingungen im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens führt der Senat umfassend aus, welche konkreten Maßnahmen durch die Kantine Zukunft Berlin ergriffen werden sollen. Insbesondere folgende Aspekte („Stellschrauben“) sollen zur Maximierung der Qualität und des Bio-Anteils der Lebensmittel führen, ohne die Kosten signifikant zu steigern: Höhe des maximalen Bio-Anteils am Wareneinsatz, Reduzierung von Lebensmittelabfällen, Einsatz von fair gehandelten Produkten, Reduzierung von die Umwelt schädigenden Faktoren, wie beispielswiese die CO2- Bilanz, Wareneinkauf, Weiterverarbeitung von Rohwaren und/oder Waren mit geringem Verarbeitungsgrad, Änderungen in den Abläufen, Umsetzungen im Warenwirtschaftssystem und Veränderungen in den Speiseplänen. Der Umstellungsprozess erfolgt im Rahmen bereits vertraglich vereinbarter Vergütungen. Über die Errichtung der „Kantine Zukunft Berlin“ hinaus, ist der Senat auch in weiteren Bereichen aktiv, um die Qualität der Gemeinschaftsverpflegung zu sichern. Ein Schwerpunkt dabei ist die Schulverpflegung. Das Schulmittagessen wird ab dem Schuljahr 2019/2020 für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 kostenbeteiligungsfrei angeboten. Damit verbundenes Ziel des Senats ist es, die Qualität des Schulmittagessens gemäß dem Beschluss des Abgeordnetenhauses (Drucksache 18/1732) langfristig und dauerhaft zu verbessern. Auch im Bereich der Kitas strebt der Senat perspektivisch eine Fortentwicklung von Qualitätsstandards an. Auch prüft der Senat, wie ökologische Kriterien stärker in der Verwaltungsvorschrift Umwelt und Beschaffung verankert werden können, um in möglichst vielen Bereich der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung Anreize zur Qualitätserhöhung zu setzen. Zudem wird derzeit die Einrichtung einer Vernetzungsstelle Seniorenernährung nach Vorbild der Vernetzungsstellen Schulverpflegung mit Bundes- und Landesmitteln geprüft. Im Haushaltsplanentwurf 2020/2021 sind im Einzelplan 06, Kapitel 0608, Titel 68461 „Förderung der Umsetzung der Ernährungsstrategie“ Mittel in Höhe von jährlich 1,45 Mio. € vorgesehen. Dieser Haushaltstitel dient der Förderung der Umsetzung der Ernährungsstrategie . Die „Kantine Zukunft Berlin“ ist eines der Kernprojekte der Ernährungsstrategie. Die Ernährungsstrategie ist eine ressortübergreifende Strategie und enthält Maßnahmen in den verschiedenen Ressorts, so dass allein aus dem Einzelplan der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung nicht darauf geschlossen werden kann, wie viele Mittel für Projekte zum Einsatz kommen, die der Umsetzung der Ernährungsstrategie insgesamt dienen. Der Anteil der vom Senat vorgesehenen Mittel, der ausschließlich der Förderung der Qualität in der Gemeinschaftsverpflegung dient, lässt sich daher nicht konkret beziffern. Im Übrigen ist der Beschluss des Abgeordnetenhauses zum Haushaltsplan 2020/2021 abzuwarten. 8 13. Wie will der Senat langfristig und dauerhaft die Verfügbarkeit der nachhaltigen Lebensmittel (regional, bio, etc.) sicherstellen und welche Qualitätsanforderungen stellt der Senat diesbezüglich auf? Zu 13.: Die Nachfrage in der Hauptstadtregion nach regionalen Lebensmitteln aus der biologischen Landwirtschaft übersteigt seit Jahren das Angebot. Neben dem Handel setzt auch die Außer-Haus-Verpflegung zunehmend auf Lebensmittel aus der Region. Das liegt unter anderem daran, dass immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher die großen Vorteile der biologischen Landwirtschaft erkannt haben. Aus Sicht des Senats muss es Ziel sein, dass das Angebot an regionalen Bio-Lebensmitteln sich deutlich schneller entwickelt als bisher und der Bedarf stärker regional gedeckt werden kann. Berlin ist ein attraktiver Absatzmarkt für ökologisch, nachhaltig und regional produzierte Produkte der Brandenburger Land- und Ernährungswirtschaft. Daher ist es für Berlin von besonderer Bedeutung vorhandene Marktbeziehungen mit Brandenburg weiter auszubauen . Der Senat plant daher, die Zusammenarbeit mit Brandenburg im Bereich der Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft weiter zu stärken und gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen, um die Verfügbarkeit bio-regionaler Lebensmittel perspektivisch zu erhöhen, wie bereits in der gemeinsamen Kabinettssitzung mit Brandenburg am 29.01.2019 beschlossen. Im Rahmen der geplanten Ernährungsstrategie wird der Senat verschiedene Ansätze aufzeigen. Berlin, den 16. August 2019 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung