Drucksache 18 / 20 358 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 24. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juli 2019) zum Thema: Mertensstraße 123 - 131 und Antwort vom 08. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20 358 vom 24. Juli 2019 über Mertensstraße 123-131 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wer ist Eigentümer und Verwalter der Gewerbeimmobilie Mertensstraße 123 – 131 in Spandau? Zu 1. Die Immobilie befindet sich im Eigentum des Landes Berlin, Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA). Die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) verwaltet das mit zwei Erbbaurechten belastete Areal. 2. Welche Nutzung erfolgt dort derzeit? Zu 2. Nach Kenntnis der BIM stehen die im Eigentum des Erbbaurechtsnehmers befindlichen Gebäude derzeit überwiegend leer, kleinere Einheiten sind an Dritte vermietet . Details der Mietverträge zwischen Erbbaurechtnehmer und Mietenden wie auch der Mietzweck sind nicht bekannt. 3. Inwieweit ist eine Änderung der Nutzung absehbar? 4. Welche Nutzung ist gegebenenfalls dort künftig vorgesehen? 7. Ist es zutreffend, dass die BIM noch im August 2019 für dieses Objekt Erbbaurechte vergeben wird? Wann ist mit der Entscheidung zu rechnen? 8. Ist eine Direktvergabe vorgesehen und für welchen Zeitraum soll ein Erbbaurecht eingeräumt werden? Zu 3., 4., 7. und 8. Gegenwärtig werden landeseigenen Bedarfe geprüft. Es gibt ein Interesse für eine künftige Nutzung des Areals durch das Museum für Naturkunde. Gespräche wurden erst unlängst begonnen. Insoweit können Aussagen über die genaue inhaltliche Ausgestaltung einer zukünftigen Nutzung sowie der Ausgang verwaltungsinterner Abstimmungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht getroffen werden. 5. Ist es zutreffend, dass das Objekt noch bis 2036 einer Zweckbindung für Aufgaben der Inklusion und Arbeit mit Menschen mit Behinderung unterliegt? 2/2 Zu 5. Für das Grundstück selbst gibt es keine entsprechenden Auflagen. Über Zweckbindungen , die sich aus dem Erbbaurechtsvertrag ergeben, kann im Hinblick auf die Vertraulichkeit von Grundstücksgeschäften keine Auskunft im nachgefragten Sinne erteilt werden. 6. Ist sichergestellt, dass diese Zweckbindung auch künftig beachtet wird? Zu 6. Siehe Antwort zu 3., 4., 7. und 8. 9. Liegen bereits Nutzungskonzepte für das Objekt vor und ggf. welche? 10. Ist dem Senat das Nutzungskonzept von Kraftwerk gUG, dass künftige Erträge umfassend sozialen Zwecken insbesondere der Behindertenarbeit zuführen will, bekannt? Zu 9. und 10. Neben den Bedarfen des Museums für Naturkunde wurde u. a. der Senatsverwaltung für Finanzen sowie der BIM jüngst auch das genannte Nutzungskonzept der Kraftwerk gUG übersandt. 11. Warum wurde das Nutzungskonzept von Kraftwerk gUG durch die BIM an den Einreicher mit der knappen Aussage, dass eine Vergabe nicht anstände, zurückgesandt? 12. Warum erhielt Kraftwerk gUG sein Nutzungskonzept durch die BIM mit dem Hinweis darauf zurück, dass eine Neuvergabe nicht anstände, während Senatskanzlei, Senatsfinanzverwaltung, Senatswirtschaftsverwaltung und das Bezirksamt Spandau das Konzept zur Kenntnis und zu den Akten nehmen und nicht mit einer Ablehnung zurücksenden? Zu 11. und 12. Die BIM sowie die Senatsverwaltung für Finanzen haben dem Interessenten im Juli d. J. mitgeteilt, dass die Immobilie auf Grund aktuell anderer Überlegungen und Bedarfe des Landes Berlin zur künftigen Nutzung des Areals derzeit nicht zur Verfügung steht. Berlin, den 08. August 2019 In Vertretung Fréderic Verrycken Senatsverwaltung für Finanzen