Drucksache 18 / 20 361 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 22. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juli 2019) zum Thema: Kabeldiebstahl bei der Berliner S-Bahn und Antwort vom 13. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20361 vom 22. Juli 2019 über Kabeldiebstahl bei der Berliner S-Bahn Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Vorbemerkung des Abgeordneten: Laut Presseberichten kam es in Adlershof am 04./05.07. zu erheblichen Kabeldiebstählen bei der Berliner S- Bahn, wodurch der S-Bahn-Verkehr nicht gewährleistet werden konnte. Frage 1: Welcher Sachschaden ist durch dieses Vorkommnis entstanden? Frage 2: Welcher Sachschaden ist durch Kabeldiebstähle insgesamt in den Jahren 2015. 2016, 2017 und 2018, sowie im laufenden Jahr 2019 entstanden? (Bitte nach Jahren einzeln angeben.) Antwort zu 1 und zu 2: Hierzu teilt die DB AG mit: „Die Fragen konnten noch nicht abschließend geklärt werden.“ Frage 3: Welche Sicherheitsmaßnahmen wurden bisher ergriffen, um Kabeldiebstahle zu verhindern und wann wurden diese Maßnahmen ergriffen? 2 Antwort zu 3: Hierzu teilt die DB AG mit: „Sensibilisierung der Geschäftsfelder und beauftragten Firmen, Markierung von Kabeln mit künstlicher DNA, Zusammenarbeit mit/ Sensibilisierung von Händlern, die Buntmetall aufkaufen, Thematisierung von Einzelsachverhalten in den regionalen Sicherheitsrunden mit den Geschäftsfeldern, Bundes- und Landespolizeien, DB Sicherheit sowie Dritt- Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie im Regionalen Führungskreis, Abstimmung von Präventionsmaßnahmen der DB Sicherheit GmbH mit der Bundespolizei.“ Frage 4: Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um Kabeldiebstähle zu verhindern und ab wann werden sie ergriffen? Antwort zu 4: Hierzu teilt die DB AG mit, dass eine Fortsetzung der bewährten Zusammenarbeit erfolgt. Frage 5: Wie beurteilt die S-Bahn Berlin GmbH die gegenwärtige Sicherheit ihrer Anlagen im Zusammenhang mit organisiertem Diebstahl von Betriebsmitteln? Antwort zu 5: Hierzu teilt die DB AG mit, dass von einer weiterhin positiven, sprich rückläufigen Fallentwicklung ausgegangen werden kann. Frage 6: Wie beurteilt der Senat die gegenwärtige Sicherheit des S-Bahn Betriebes im Zusammenhang mit organisiertem Diebstahl von Betriebsmitteln? Antwort zu 6: Die Zuständigkeit der Frage 6 liegt bei der Bundespolizei. Berlin, den 13.08.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz