Drucksache 18 / 20 367 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 26. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juli 2019) zum Thema: Ausstattung des Berliner U-Bahnnetzes mit LTE-Standard und Antwort vom 14. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20367 vom 26. Juli 2019 über Ausstattung des Berliner U-Bahnnetzes mit LTE-Standard ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Was bedeutet für den Senat eine stabile LTE-Versorgung im Berliner Untergrund? Zu 1.: Eine Mobilfunkabdeckung mit akzeptablem Datendurchsatz/Bandbreite erfordert gegenwärtig eine LTE-Versorgung. Dies trifft insbesondere auf die Berliner U-Bahn mit ihren hohen Fahrgastzahlen zu. Die Fahrzeit kann für Information und Unterhaltung genutzt werden, welches die Berliner U-Bahn als öffentliches Verkehrsmittel attraktiver gegenüber dem Individualverkehr mit PKW und Motorrad macht. Generell ist die zuverlässige Verfügbarkeit von großen Bandbreiten für die Digitale Hauptstadt Berlin essentiell. 2. Aus welchen konkreten Gründen war bislang kein Vertragsabschluss mit den beteiligten Mobilfunkunternehmen möglich? Zu 2.: Um den Vertragsabschluss zu ermöglichen musste eine Vielzahl technischer Details des neuartigen Versorgungskonzepts, Fragen des Denkmalschutzes, Rechtsfragen sowie Kompensation der Aufwendungen der BVG geklärt werden. Neben den direkten Vertragspartnern, BVG und Telefonica, waren auch Fragen mit mittelbar betroffenen Unternehmen, wie mit den anderen Mobilfunkbetreibern Vodafone und Deutsche Telekom oder Vattenfall, abzustimmen. 3. Welche Vereinbarungen umfasst der geschlossene Vertrag mit dem Telekommunikationsunternehmen Telefonica Deutschland zum weiteren Ausbau des Mobilfunks im U-Bahn-Netz? 2 Zu 3.: Die Vereinbarung umfasst alle technischen, rechtlichen, organisatorischen und kommerziellen Vereinbarungen zur Errichtung und Betrieb/Wartung sämtlicher benötigter Infrastruktur. Das ist die Errichtung, Anbindung und Betrieb/Wartung der 4 BTS-Hotels (Base Transceiver Station) und die Installation, Anbindung und Betrieb /Wartung der Antennentechnik in den Tunneln und Bahnhöfen. 4. Welche Vereinbarungen zur Ausstattung mit dem zukünftigen Mobilfunkstandard 5G umfasst der Vertrag? Zu 4.: Dazu existieren keine expliziten Vereinbarungen. Telefonica beschreibt die Umsetzung des zukunftsorientierten Netzdesign als Vorbereitung auf den 5G- Mobilfunkausbau. 5. a) Aus welchen Gründen werden zunächst die Linien U2, U8 und U5 ausgestattet, und b) wann folgen welche weiteren Linien? Zu 5a.: Diese Strecken und Bahnhöfe werden vom ersten der 4 BTS-Hotels versorgt, mit dessen Fertigstellung im November 2019 gerechnet wird. Zu 5b.: Der Gesamtausbau wird, ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, bis zu 2 Jahren dauern. Die Dauer ist durch die Abstimmung der notwendigen Installations- und Bauarbeiten in den 146 km U-Bahnstrecke und 151 Bahnhöfen mit dem Bahnbetrieb bedingt. Die Abstimmung der weiteren Bauabschnitte erfolgt gegenwärtig. 6. Ab wann soll final im gesamten Berliner U-Bahnnetz LTE-Standard gelten? Zu 6.: Der LTE-Standard ist bereits heute weltweit und somit auch im gesamten Berliner U- Bahnnetz gültig und kann von Mobilfunkbetreibern auf zugeteilten Frequenzen eingesetzt werden. Die zur Nutzung des LTE-Standards in einem kommerziellen Mobilfunknetz notwendige Mobilfunkversorgung soll für die Mobilfunknetzbetreiber Telefonica , Vodafone und Deutsche Telekom innerhalb von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (Juli 2019) erreicht werden. 7. In welchen U-Bahnstationen bzw. auf welchen Linien wird aus welchen Gründen auch zukünftig kein stabiler LTE-Standard möglich sein? Zu 7.: Auf allen U-Bahnhöfen und U-Bahnlinien soll eine stabile LTE-Mobilfunkversorgung durch die Mobilfunknetzbetreiber Telefonica, Vodafone und Deutsche Telekom gewährleistet werden. 8. An welchen Stationen sollen die sogenannten „BTS-Hotels“ (Base Transceiver Station) entstehen? Zu 8.: Die Veröffentlichung von Detailinformationen zu digitalen Infrastruktur ist aus Gründen der Sicherheit nicht geboten. 3 9. Welche Aspekte des Denkmalschutzes und sowie Auflagen zur technischen Sicherheit gelten müssen bei der technischen Ausstattung berücksichtigt werden? Zu 9.: Bei der Umsetzung werden alle in Deutschland geltenden Vorschriften und Vorgaben , wie z.B. das Baurecht, Denkmalschutz, Brandschutz, Betriebsvorgaben etc. eingehalten. 10. Welche Kosten entstehen dem Land Berlin bzw. der BVG durch die Ausstattung des U-Bahn- Netzes mit LTE-Standard? Zu 10.: Die Mobilfunkversorgung erfolgt im privatwirtschaftlichen Ausbau. Dem Land Berlin entstehen keine Kosten. Die Kompensation der anfallenden Kosten der BVG ist im Vertrag der BVG mit der Telefonica geregelt. Berlin, den 14. August 2019 In Vertretung Christian R i c k e r t s ......................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe