Drucksache 18 / 20 369 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 29. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juli 2019) zum Thema: Stadtumbaugebiet Neue Mitte Tempelhof und Antwort vom 15. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 20369 vom 29.07.2019 über Stadtumbaugebiet Neue Mitte Tempelhof Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Stellenwert hat das Stadtumbaugebiet Neue Mitte Tempelhof im Hinblick auf sämtliche Umbauvorhaben im Bezirk Tempelhof-Schöneberg? Antwort zu 1: Mit der Festlegung als Stadtumbaugebiet und Neues Stadtquartier hat es einen sehr hohen Stellenwert mit prioritärem Entwicklungspotential sowohl auf bezirklicher als auch gesamtstädtischer Ebene( siehe Drucksache 18/1633). Frage 2: Wie wird durch die geplanten Maßnahmen, die bereits jetzt schon hohe Belastung aus Luft, Feinstaub, Lärm und Verkehrsbelastung konkret gemindert? Antwort zu 2: Um konkrete Maßnahmen zur Minderung der Verkehrsbelastung zu konstatieren, bedarf es weitergehender Untersuchungen (Klimaschutzkonzept, Mobilitäts- und Verkehrskonzept). Frage 3: Wie viele Mitarbeiter a) zuständiger Senatsverwaltungen sowie b) des Bezirksamtes sind mit dem Vorhaben betraut? Antwort zu 3: Senatsseitig befassen sich drei Mitarbeitende mit dem Vorhaben, bezirksseitig eine Mitarbeitende. 2 Frage 4: Welche Kriterien waren entscheidend für die Gebietsfestlegung des Stadtumbaugebiets Neue Mitte Tempelhof vom 25.09.2018 gemäß § 171b BauGB? Antwort zu 4: Für die „Neue Mitte Tempelhof“ hat der Senat von Berlin am 14.06.2016 angesichts der Substanz- und insbesondere erheblichen Funktionsschwächen des Gebiets den Beschluss zur Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen gefasst. Frage 5: Welche konkreten vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte durch wen von 2016 bis Mitte 2018? Antwort zu 5: Der Senat von Berlin hat am 14. Juni 2016 die Einleitung vorbereitender Untersuchungen (VU) nach dem Sanierungsrecht für das Gebiet "Rathaus Tempelhof und näheres Umfeld" im Bezirk Tempelhof-Schöneberg beschlossen. Sie wurden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen durchgeführt und abgeschlossen. Frage 6: Aus welchen Gründen konnte bei der Gebietsfestlegung das Areal rund um den Bosepark bzw. bis zur Grenze Manteuffelstraße nicht für das Stadtumbaugebiet Neue Mitte Tempelhof berücksichtigt werden? Antwort zu 6: Die räumliche Grenze des Stadtumbaugebiets wurde im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchung geprüft. Gemäß § 171b Abs. 1 BauGB ist das Gebiet so festzulegen, dass sich die geplanten Maßnahmen zweckmäßig durchführen lassen. Frage 7: Warum wurde das Untersuchungsgebiet nicht bis zu seiner natürlichen Grenze – z.B. der S- Bahn/Stadtautobahn – betrachtet? Antwort zu 7: Die Abgrenzung und Größe von Sanierungsgebieten sind so zu wählen, dass eine zügige und zweckmäßige Durchführbarkeit gewährleistet werden kann. Dies ist auch bei der Abgrenzung des Gebietes vorbereitender Untersuchungen mit zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass städtebauliche Missstände vorliegen. Vor dem Hintergrund haben die Abstimmung zwischen dem Bezirksamt Tempelhof- Schöneberg und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (2016) sowie eine Ortsbegehung zu der Abgrenzung des Untersuchungsgebietes mit einer Größe von rund. 55 ha geführt. In diesem Zusammenhang ist zu konstatieren, dass der Untersuchungsbereich insgesamt so weit gefasst wurde, dass im Rahmen der der vorbereitenden Untersuchungen die zukünftigen Bedarfe und Ziele identifiziert werden können und eine potentielle Verzahnung von Bestand und zukünftiger Entwicklung intensiv beachten werden kann. Da zudem bereits mit der Einleitung vorbereitender Untersuchungen Auswirkungen für die privaten Grundstückseigentümer verbunden sind (z.B. Auskunftspflicht, Zurückstellung von Baugesuchen), wurde der Bereich nur so groß wie erforderlich gefasst. 3 Frage 8: Wie wurde der Bedarf von 500 Wohneinheiten ermittelt? Antwort zu 8: Im Rahmen der Machbarkeitsstudie zur „Neuen Mitte Tempelhof“ vom Mai 2018 wurde die Zahl der Wohneinheiten, die im Gebiet mindestens entstehen können, überschlägig ermittelt. Frage 9: Welche verschiedenen und zeitgerechten Wohnkonzepte sind angedacht? Antwort zu 9: Die Wohnkonzepte werden im Rahmen eines kooperativen Werkstattverfahrens ab Herbst 2019 erarbeitet. Frage 10: Welche Etappenziele für die Realisierung des Projekts wurden bis zur finalen Umsetzung definiert? (bitte chronologisch auflisten) Antwort zu 10: Zunächst wird zur Erarbeitung des städtebaulichen Entwurfs für den Kernbereich des Stadtumbaugebiets ein kooperatives Werkstattverfahren durchgeführt, das im Herbst 2019 beginnt. Dieses bildet die Grundlage für das anschließende Bebauungsplanverfahren. Parallel werden verschiedene Projekte des Stadtumbaus realisiert. Frage 11: Für welche konkreten Vorhaben sollen ab 2019 rund 185 Mio. Euro investiert werden? (bitte auflisten) Antwort zu 11: Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln werden zwanzig Projekte umgesetzt, die im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchung identifiziert wurden. Zentral ist dabei der Neubau der öffentlichen Gebäude. Frage 12: Inwieweit teilt der Senat nach heutigem Kenntnisstand und im Hinblick auf das Stadtumbaugebiet die Feststellung zur Bevölkerungsentwicklung im StEP 2025, dass die Einwohnerzahl in Tempelhof-Schöneberg im Gegensatz zu anderen Berliner Bezirken stagnieren soll? Antwort zu 12: Weder in der alten Bevölkerungsprognose (2011 - 2030), die ein Teil der Datengrundlage des bisherigen StEP Wohnen 2025 ist, noch in der aktuell gültigen Prognose (2015 - 2030) stagniert oder schrumpft die Einwohnerzahl im Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Die aktuell gültige Bevölkerungsprognose für Berlin und die Bezirke 2015 - 2030 zeigt eine ähnliche Situation wie in der Darstellung laut dem oben genannten StEP. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg wird demnach zwischen 2015 und 2030 anwachsen - um rund 4 3.700 Einwohner. Von den sieben dazugehörigen Prognoseräumen weisen zwei (Schöneberg Süd, Marienfelde) einen Einwohnerverlust bis zum Jahr 2030 aus. Die anderen Prognoseräume des Bezirks gewinnen Einwohner hinzu. Frage 13: Ist geplant, eine autofreie Siedlung nach Vorbildern anderer Stätte zu realisieren? Antwort zu 13: Nein. Das Thema Mobilität und Vernetzung wird aber auch Teil des Werkstattverfahrens. Frage 14: Welche verschiedenen und zeitgerechten Wohnkonzepte sind angedacht? Antwort zu 14: Siehe Antwort zu Frage 9. Frage 15: a) Welchen Status hat das von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gemeinsam mit dem Bezirksamt für 2019 geplante städtebauliche Workshopverfahren zur Konkretisierung der Planungsziele und b) ab wann können sich Bürger daran beteiligen? Antwort zu 15: a) Das kooperative Workshopverfahren soll im Herbst 2019 beginnen. b) Die Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, sich ab dem Beginn des Verfahrens zu beteiligen. Frage 16: Welche Leistungsmerkmale soll die geplante Quartiersgarage umfassen? Antwort zu 16: Art und Umfang der Quartiersgarage werden im weiteren Verfahren geprüft. Frage 17: Welche Notwendigkeiten zur Verbesserung der Verkehrssituation am Tempelhofer Damm sieht der Senat a) kurzfristig sowie b) langfristig? Antwort zu 17: Laut Kosten- und Finanzierungsübersicht der Vorbereitenden Untersuchung wird sich das Projekt „Konzept öffentlicher Raum Tempelhofer Damm“ konkret mit der Thematik Aufenthaltsqualität, Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs sowie Dezimierung der Belastung durch den motorisierten Individualverkehr befassen. Frage 18: Wie kann die Aufenthaltsqualität am Tempelhofer Damm konkret, insbesondere die Querung an den beiden Parks, verbessert werden? 5 Antwort zu 18: Siehe Antwort zu Frage 17. Frage 19: Welche Notwendigkeiten zur Verbesserung der ÖPNV-Struktur und des BVG-Angebotes im Gebiet sieht der Senat? Antwort zu 19: Unter Punkt 1.10 in der Vorbereitenden Untersuchung sind die Bestände und Verbesserungsbedarfe zur ÖPNV-Struktur und dem BVG-Angebot aufgeführt. Frage 20: Welche Ansätze zur städtebaulichen Kriminalprävention werden bei der Realisierung des Projekts verfolgt? Antwort zu 20: Der Aspekt wird Gegenstand der weiteren Konkretisierung des Projektes. Frage 21: Inwieweit werden die Erkenntnisse zur städtebaulichen Kriminalprävention bei der Besetzung bzw. personellen Aufstockung des zuständigen Abschnitts 44 berücksichtigt? Antwort zu 21: Die personelle Ausstattung der Abschnitte erfolgt grundsätzlich belastungsorientiert. Ob eine Anpassung der Personalausstattung nach dem Umzug des Abschnitts 44 erforderlich sein wird, ist zu gegebener Zeit zu entscheiden. Frage 22: Warum soll das neue Polizeirevier an das Ende der recht schmalen Götzstraße verlegt werden? Antwort zu 22: Im internen Abstimmungsprozess mit den Gebäudenutzerinnen und Gebäudenutzern wurde der Neubau auf dem landeseigenen Grundstück Götzstraße 36 entschieden. Das Grundstück ist für polizeiliche Belange gut angebunden und für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar. Eine zügige Realisierung, die aufgrund des baulichen Zustandes des Gebäudes erforderlich ist, ist hier möglich. Frage 23: Welche alternativen Polizei-Standorte sind untersucht worden und aus welchen Gründen wurden diese verworfen? Antwort zu 23: Im Rahmen der Machbarkeitsstudie „Neue Mitte Tempelhof“ (Mai 2018) wurden insgesamt elf potentielle Ersatzstandorte zunächst innerhalb der Abschnittsgrenzen und weiterhin im näheren Umfeld des Rathauses auf landeseigenen Grundstücken geprüft. Als geeignete Grundstücksalternative für einen Neubau wurde das landeseigene Grundstück Götzstraße 36 identifiziert. 6 Frage 24: Welche Gründe und Überlegungen sprachen konkret gegen die Nachbarschaft des bereits geplanten Anti- Terrorzentrums in der Ringbahnstraße? Antwort zu 24: Die Entscheidung über den zukünftigen Standort des Abschnitts 44 steht in keinem Zusammenhang zu der geplanten Nutzung der Liegenschaft in der Ringbahnstraße. Berlin, den 15.08.2019 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen