Drucksache 18 / 20 371 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Gindra (LINKE) vom 26. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Juli 2019) zum Thema: Tempelhofer Feld – Weiterentwicklung im Schneckentempo? und Antwort vom 08. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Harald Gindra (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20371 vom 26. Juli 2019 über Tempelhofer Feld - Weiterentwicklung im Schneckentempo? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die landeseigene Grün Berlin GmbH (GB) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Welche Entwicklungsziele und Vorhaben wurden seit der Veröffentlichung des Entwicklungs- und Pflegeplans (EPP, Stand Mai 2016, abgeleitet aus dem ThFG) realisiert? Antwort zu 1: Die GB hat hierzu wie folgt mitgeteilt: „Zu den realisierten Entwicklungszielen und Vorhaben des Entwicklungs- und Pflegeplans (EPP) zählen organisatorische Maßnahmen der Beteiligung wie bspw. die Einrichtung der Feldkoordination, der Geschäftsstelle und des Feldforums einschließlich eines Informationskonzeptes und einer Website sowie der Etablierung der Mitwirkung des Beteiligungsmodells bei der Vergabe von Planungsaufgaben und Dienstleistungen. Als planerische Maßnahmen des EPP wurde der Vorentwurf der Freiraumgestaltung im Teilbereich Oderstraße abgeschlossen. Als vorbereitende Maßnahme zur Erstellung eines Nutzungskonzeptes der Alten Gärtnerei erfolgt eine Altlastensanierung und Kampfmittelbeseitigung einschließlich eines artenschutzfachlichen Gutachtens zur Ermöglichung von Empfehlungen für vorgezogene Maßnahmen im Rahmen der Öffnung des Geländes sowie Schadstoffuntersuchungen der Bestandsgebäude zur Erstellung eines Raum-Bedarfs- Programms. Zu den realisierten operativen Maßnahmen des EPP zählen die Ergänzung des Feldes mit Sitzgelegenheiten und Obstbaumpflanzungen, die Verbesserung des Bodenbelags zwi- 2 schen der Start- / Landebahn / Taxiway an der Oderstraße, die begonnene Grundwassersanierung im Alten Hafen, Schadstoffuntersuchungen der Bestandsgebäude auf dem Tempelhofer Feld zur Erarbeitung von Sanierungskonzepten, Anpassung des nördlichen Hundeauslaufs an der Oderstraße, die Versorgung mit Free Wifi Berlin u.a.. Das Verfahren zur Bewerbung von Projekten bürgerschaftlichen Engagements wurde in ein rollierendes Regelverfahren überführt.“ Frage 2: Warum sind am Tempelhofer Damm außer der Berliner Kiteschule und einem Longboarding-Projekt, das eine kostenpflichtige Dienstleistung wäre und eine Ausschreibung erfordert, keine weiteren Vorhaben geplant vor allem Pioniernutzungen (Bürgerschaftsengagement)? Antwort zu 2: Die GB hat hierzu wie folgt mitgeteilt: „Aktuell liegen keine konkreten Planungen zur Ausschreibung von kostenpflichtigen Dienstleistungen am Standort Tempelhofer Damm vor. Gleichwohl können sich Projekte bürgerschaftlichen Engagements im Rahmen des Beteiligungsmodells zum Tempelhofer Feld zur Umsetzung eigener Ideen – auch am Standort Tempelhofer Damm – bewerben.“ Frage 3: Aus welchen Gründen werden Feinplanungen/Vorhaben an der Neuköllner Bezirksseite vorangetrieben, aber auf der Tempelhofer Seite scheint es zum Stillstand gekommen zu sein? Antwort zu 3: Die GB hat hierzu wie folgt mitgeteilt: „Die Freiraumgestaltung für den Teilbereich Oderstraße des Tempelhofer Feldes erfolgt auf Grundlage der Inhalte des Entwicklungs- und Pflegeplans (EPP). Hierbei ist die Detailbereichsplanung im Teilbereich Oderstraße als prioritäre Maßnahme im EPP benannt. Gegenwärtig werden in einem umfangreichen und zeitaufwändigen Beteiligungsprozess zunächst Entwicklungsmaßnahmen für einen ersten Bereich, den Teilbereich Oderstraße, erarbeitet. Sobald die partizipativen Planungen für den Bereich Oderstraße abgeschlossen sind, können Planungsüberlegungen für die anderen im EPP benannten Bereiche des Tempelhofer Feldes begonnen werden.“ Frage 4: Wer hat die Federführung bei der Auslösung von Umsetzungsmaßnahmen? Ist allein die Feldkoordinationstelle verantwortlich? Bitte darlegen Antwort zu 4: Die GB hat hierzu wie folgt mitgeteilt: „Die Entwicklung des Tempelhofer Feldes erfolgt partizipativ auf Grundlage des Gesetzes zum Erhalt des Tempelhofer Feldes ThFG und des im Entwicklungs- und Pflegeplan (EPP) dargelegten Modells der Beteiligung. Diese Zusammenarbeit zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Politik und Verwaltung wird gewährleistet durch öffentliche Feldforen, die Feldkoordination aus gewählten Bürgerinnen und Bürgern, Vertreterinnen und Vertreter 3 der Verwaltung, der landeseigenen Grün Berlin GmbH sowie Informations- und Arbeitstreffen (Werkstätten) zu Einzelthemen. Die Freiraumgestaltung für den Teilbereich Oderstraße des Tempelhofer Feldes erfolgt in einem diskursiven Prozess an dem die o.g. Akteure beteiligt sind. Der Prozess wird von einem Landschaftsarchitekturbüro und einem Büro für die Partizipationsformate durchgeführt. Die landeseigene Grün Berlin GmbH als Bewirtschafterin des Feldes und die fachlich zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz müssen die erarbeiteten Ergebnisse prüfen und zustimmen.“ Frage 5: Aus welchen Haushalten speist sich die Finanzierung der Maßnahmen? Welche Fördermittel stehen zur Verfügung, in welchem Volumen und Zeitraum? Antwort zu 5: Die GB hat hierzu wie folgt mitgeteilt: „Die investiven Mittel sind im Landeshaushalt in Kapitel 0750 Titel 89 374 eingestellt. Die Mittel für die Bewirtschaftung des Feldes sind in Kapitel 0750 Titel 68 203 eingestellt. Investive Mittel werden kontinuierlich im Landeshaushalt eingestellt. Die Kostengröße wird zurzeit nach Prüfung der Planung durch die Senatsverwaltung für Umwelt Verkehr und Klimaschutz ermittelt. Die Mittel für die Bewirtschaftung sind jährlich eingestellt i. H. v. rund 3 Mio. Euro. Fördermittel werden für das Feld derzeit nicht in Anspruch genommen.“ Frage 6: Welche korrespondierenden Haushaltstitel im Doppelhaushalts-Entwurf 2020/2021 stehen im Zusammenhang mit der Realisierung des „Entwicklungs- und Pflegeplans"? Antwort zu 6: Die GB hat hierzu wie folgt mitgeteilt: „Im Kapitel 0750, Titel 53121 sind Mittel i. H. v. 275.000 Euro in 2020 und Mittel i. H. v. 280.000 Euro in 2021 für die Umsetzung des Beteiligungsmodells Tempelhofer Feld angemeldet .“ Frage 7: Ist Grün Berlin mit ausreichenden Personal- und Finanzmitteln für die Feinplanung und Realisierung der Maßnahmen ausgestattet? Antwort zu 7: Die GB hat hierzu wie folgt mitgeteilt: „Die umfänglichen Prozesse zur Erfüllung des ThfG und des EPP zur Umsetzung der investiven Mittel erfordern die Notwendigkeit der Erweiterung des Teams; derzeit bestehend aus zwei Mitarbeitenden der landeseigenen Grün Berlin GmbH. Eine entsprechende Ausschreibung zur Gewinnung geeigneten Personals wurde veröffentlicht.“ Frage 8: Wie sehen die Finanzierungsbeziehungen zwischen dem Landeshaushalt und Grün Berlin aus? 4 Antwort zu 8: Die GB hat hierzu wie folgt mitgeteilt: „Die landeseigene Grün Berlin GmbH erhält Zuwendungen aus dem Landeshaushalt über die fachlich zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zur Bewirtschaftung und Entwicklung des Feldes im Rahmen des ThfG; siehe auch Beantwortung zu Frage 5 und 6.“ Frage 9: Wie sind die angrenzenden Bezirke eingebunden? Antwort zu 9: Die GB hat hierzu wie folgt mitgeteilt: „Die angrenzenden Bezirke werden aktiv eingeladen, an sämtlichen Partizipationsformaten teilzunehmen. Genehmigungsrelevante Aspekte, z.B. zum Denkmalschutz, werden ebenfalls in engem Austausch mit den zuständigen Abteilungen der jeweiligen Bezirksämter abgestimmt.“ Frage 10: Sind die Bezirke bei der Neueinrichtung von Sportflächen in Planung und Finanzierung eingebunden und gehen diese in ihre Trägerschaft über? Antwort zu 10: Die GB hat hierzu wie folgt mitgeteilt: „Sofern im Rahmen der Umsetzung des EPP Sportflächen zukünftig errichtet werden, werden die Bezirke wie unter Frage 9 beantwortet einbezogen.“ Frage 11: Gibt es vom Senat bzw. Grün Berlin eine zeitliche Planung („Meilensteine") für die Umsetzung des „Entwicklungs - und Pflegeplans"? Antwort zu 11: Die GB hat hierzu wie folgt mitgeteilt: „Die prioritären Maßnahmen sind im EPP festgelegt. Alle weiteren Meilensteine werden unter dem Vorbehalt vorliegender Haushaltsmittel in Abstimmung mit dem Beteiligungsmodell zum Tempelhofer Feld erarbeitet.“ Berlin, den 08.08.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz