Drucksache 18 / 20 373 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 31. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Juli 2019) zum Thema: Geplante Baumaßnahmen am Gerhart-Hauptmann-Gymnasium Friedrichshagen – Nachfragen zur Anfrage Nr. 18/18907 und Antwort vom 16. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20373 vom 31. Juli 2019 über Geplante Baumaßnahmen am Gerhart-Hauptmann-Gymnasium Friedrichshagen – Nachfragen zur Anfrage Nr. 18/18907 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Gemäß § 109 Schulgesetz von Berlin obliegt es den bezirklichen Schulträgern, die äußeren Rahmenbedingungen für das Lehren und Lernen in der Schule zu schaffen. Dies beinhaltet den Bau, die Ausstattung und die Unterhaltung der Schulstandorte. Die Schriftliche Anfrage betrifft daher Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat daher das Bezirksamt Treptow- Köpenick um Zulieferung gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt dem Senat mit nachfolgenden Aussagen übermittelt wurden. 1. Handelte es sich bei der Sanierung der Fenster in den Jahren 2017 und 2018 auch um eine Aufarbeitung der Holzkastenfenster im Bestand, so wie für 2019 geplant? Zu 1.: Ja, auch in den Jahren 2017 und 2018 wurden die Bestandsfenster aufgearbeitet und saniert. 2. Handelt es sich bei den geplanten Arbeiten in der Aula tatsächlich um eine „Komplettsanierung“ (die vor der Unterschutzstellung als Baudenkmal geplant wurde) oder sollte nicht eine denkmal-gerechte „Restaurierung“ angestrebt werden? 2 Zu 2.: Ja, vor der Unterschutzstellung wurde für die Aula nur eine Sanierung geplant. Zwar wurde ein restauratorisches Gutachten beauftragt, um die neue Farbgebung daran zu orientieren. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Akustik, die geplant waren, können aber nach der Unterschutzstellung so nicht mehr umgesetzt werden. Es ist ein neues akustisches Gutachten erforderlich. Durch die Unterschutzstellung während der Planung und divergierende Festlegungen seitens der Denkmalbehörde verzögert sich die Planung erheblich. 3. Ist die Befunduntersuchung für die Aula aus dem Jahr 2017 unter Beachtung der Denkmalfragen ausreichend? Welches Büro führte diese Untersuchung durch und welche Qualifikation im Umgang mit Baudenkmalen besitzt es? Zu 3.: Die Befunduntersuchung erfolgte durch die Farbgestaltung und Restaurierung von Architekturoberflächen GbR, Anja Isensee und Heinz Schauß, und wurde der Denkmalbehörde vor Ort nochmals ausführlich erläutert. Nach Ansicht der Denkmalbehörde sind in der Aula keine weiteren restauratorischen Untersuchungen erforderlich. 4. Welche Brandschutzmaßnahmen sind ab 2021 im Gebäude konkret vorgesehen und wie begründen sich diese vor dem Hintergrund, dass bereits die Treppenhäuser und Flure als Brandabschnitte ausgebildet sind? Zu 4.: Die vorhandenen Fluchtwege sind zu lang. Insbesondere fehlt an den Stichfluren über alle Etagen des Hauptgebäudes eine Fluchttreppe. Die Räume im Dachgeschoß / Obergeschoss 3 können wegen fehlenden Flures nur über eine Fluchtbrücke zum jeweils anderen Treppenraum sicher evakuiert werden. In den überlangen Fluren werden Rauchschutztüren benötigt, usw. Die Fragen werden im 54-seitigen geprüften Brandschutznachweis des Büro Eberl-Pacan Gesellschaft von Architekten mbH ausführlich beantwortet, das bei berechtigtem Interesse selbstverständlich gern zur Verfügung gestellt wird. Zur Übersicht ist der Maßnahmenkatalog zum Brandschutz als Anlage beigefügt. 5. Welches Büro wurde im Juni 2019 mit der Befunduntersuchung der Treppenhäuser und Eingangshallen beauftragt und welche Qualifikationen im Umgang mit Baudenkmalen besitzt es? 3 Zu 5.: Beauftragt wird die Farbgestaltung und Restaurierung von Architekturoberflächen GbR Anja Isensee Heinz Schauß, die bereits den restauratorischen Befund der Aula erstellt haben. 6. Wie wurde die städtebauliche Verträglichkeit der geplanten Schulcontaineranlage (MEB) in Ersatz des bisherigen Provisoriums aus den neunziger Jahren geprüft vor dem Hintergrund, dass es sich bei der wieder favorisierten Lage um einen bedeutenden Schnittpunkt zweier Hauptverkehrs-achsen der Stadterweiterung aufgrund des B-Plans von 1894 handelt der durch den Schulbau unkenntlich gemacht würde und sich mit dem Umgebungsschutz des Baudenkmalmals nicht in Einklang bringen lässt? Zu 6.: Die städtebauliche Verträglichkeit wurde durch den FB Denkmalschutz geprüft. Nach Verständigung mit dem Landesdenkmalamt wurde für die Errichtung des modularen Ergänzungsbau am jetzigen Standort des MUR die Genehmigungsfähigkeit in Aussicht gestellt. 7. Welche alternativen Möglichkeiten zur Unterbringung des Ersatzbaus auf dem Schulgelände wurden bisher geprüft? Zu 7.: Auf dem betreffenden Schulgelände stehen keine alternativen Flächen für die Errichtung eines 16er MEB mit den entsprechend notwenigen Abstandsflächen zur Verfügung. 8. Warum kann ausgelagerter Bedarf nicht am Originalstandort der Grundschule, für die der MEB gedacht ist, untergebracht werden, was im Sinne kurzer Wege sicher sinnvoll wäre? Zu 8.: Das Schulgrundstück der Müggelsee-Schule, Aßmannstraße 63, 12587 Berlin bietet mit der vorhandenen Grundstücksfläche keine Möglichkeiten für einen Erweiterungsbau. Eine Bebauung der sehr eingeschränkten Schulhoffläche würde dazu führen, dass jegliche Bewegungsflächen verloren gingen. Die Schule nutzt seit Jahren die Sporthalle am Standort der Gerhart-Hauptmann-Schule. Dies würde sich durch eine Erweiterung am „Originalstandort“ nicht ändern. Zudem ist geplant einen MEB mit Speiseraum zu errichten, wodurch sich in der Regel unnötige Wege zwischen den Standorten erübrigen. 9. Worauf beruht die Aussage unter Antwort Nr. 14, dass der Informationsfluss zum Bezirksdenkmalrat sichergestellt ist, wenn das Gremium seit Januar 2018 (Sitzung vor Ort im Schulgebäude) keinerlei Informationen zum Sachstand der Maßnahmen beim Gerhart-Hauptmann-Gymnasium in mündlicher oder schriftlicher Form vom Bezirksamt erhalten hat? 4 Zu 9.: Im Rahmen der Projektarbeit erfolgt - wie allgemein üblich - ein enger und multilateraler Austausch zwischen den Ämtern. Insbesondere die Denkmalschutzbehörden waren von Beginn an eng in die Projektarbeit eingebunden, so dass sowohl das Landesdenkmalamt als auch die Untere Denkmalschutzbehörde immer über den aktuellen Projektstand informiert waren. Ein Austausch zu aktuellen denkmalrelevanten Fragen und Belangen erfolgt regelmäßig zwischen der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Bezirksdenkmalrat, so dass hier der Informationsfluss sichergestellt ist. Berlin, den 16. August 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie