Drucksache 18 / 20 375 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 31. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Juli 2019) zum Thema: Planstellen und Eingruppierung in den Unteren Denkmalschutzbehörden der Bezirke und Antwort vom 16. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 20375 vom 31.07.2019 über Planstellen und Eingruppierung in den Unteren Denkmalschutzbehörden der Bezirke Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und bat daher alle Berliner Bezirksämter um eine Stellungnahme, die in die Beantwortung eingeflossen ist. 1. Wie viele Planstellen gibt es in den Unteren Denkmalschutzbehörden der Bezirke jeweils und wie viele sind davon unbesetzt? (Bitte um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bezirke) 3. In welche Gehaltsgruppen sind die weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Denkmalschutzbehörden eingruppiert? (Bitte um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bezirke) Zu 1. und 3.: Mitte: Es gibt fünf Planstellen, die alle besetzt sind. Die fünf Planstellen sind von E 9 bis E12 bewertet. Pankow: Es gibt sieben Stellen, von denen eine unbesetzt ist. Die sieben Stellen sind von E8 bis E13 bewertet. Seite 2 von 4 Charlottenburg-Wilmersdorf: Es gibt vier Stellen, die alle besetzt sind. Die vier Stellen sind nach E12 beziehungsweise A12 bewertet. Spandau: Es gibt eine Planstelle. Eine weitere Stelle ist geplant. Die zwei Stellen werden mit E11 beziehungsweise E12 bewertet. Steglitz-Zehlendorf: Es gibt fünf Planstellen, die alle besetzt sind. Die fünf Planstellen werden von A7 bis A12 bewertet. Tempelhof-Schöneberg: Es gibt fünf Planstellen, wovon zweieinhalb Stellen unbesetzt sind. Neukölln: Es gibt drei Planstellen, die besetzt sind. Die drei Planstellen sind nach E11 und E12 bewertet. Treptow-Köpenick: Es gibt vier Planstellen, von denen eine unbesetzt ist. Eine andere Stelle davon ist zurzeit von der Freistellungsphase der Altersteilzeit betroffen. Die hierzu anfallenden Aufgaben werden von einer Person aus der Bauaufsicht bearbeitet. Eine weitere Stelle ist für 2020/21 angemeldet. Die vier Planstellen werden mit E 6 bis E12 bewertet . Marzahn-Hellersdorf: Zurzeit gibt es zwei besetzte Planstellen, ab September wird es drei besetzte Stellen geben. Die beiden Planstellen sind mit E 10 beziehungsweise E11 bewertet. Lichtenberg: Es gibt zwei Stellen, von denen beide besetzt sind. Die zwei Stellen werden mit E11 beziehungsweise E12 bewertet. Seite 3 von 4 Reinickendorf: Es gibt keine Stellen, die ausschließlich der unteren Denkmalschutzbehörde zugeordnet sind. Um die im Bereich Denkmalschutz anfallende Arbeit gewährleisten zu können, wurden Stellenanteile aus dem Personalbestand des Fachbereichs Stadtplanung und Denkmalschutz für diese Arbeiten zur Verfügung gestellt. Insgesamt sind Anteile von drei Planerstellen (Stadtplaner) vorhanden, rechnerisch bedeutet das 1,5 Stellen. 2. In welche Gehaltsgruppe sind die Leitungen der Unteren Denkmalschutzbehörden der zwölf Berliner Bezirke jeweils eingruppiert? (Bitte um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bezirke) Zu 2.: Von einer Benennung der konkreten Gehaltsgruppe der einzelnen Personen wird abgesehen, da es sich bei der Eingruppierung um ein höchstpersönliches Merkmal handelt, welches dem Datenschutz unterliegt. In einigen Bezirken gibt es für den Bereich der unteren Denkmalschutzbehörden keine eigenständige Leitung. Der Überblick zeigt, dass Gehaltsgruppen von E12 bis E14 vorhanden sind. 4. Ist dem Senat bekannt, dass es durch die sehr unterschiedlichen Eingruppierungen immer wieder zu personellen Wechseln zwischen den Unteren Denkmalschutzbehörden kommt, die im abgebenden Bezirk jeweils wieder Lücken reißen und die Kontinuität der Bearbeitung von Vorgängen erheblich erschweren? Zu 4.: Ja, dem Senat ist die Situation bekannt. 5. Wäre nicht eine einheitliche Ausstattung der Unteren Denkmalschutzbehörden mit derselben Stellenanzahl und einer gleichen Bezahlung der Leitungsstellen sowie der Sachbearbeiter wünschenswert und angemessen? Wie kann dies erreicht werden? Zu 5.: Der Senat befürwortet das Schaffen besserer Bedingungen für eine rechtzeitige effektive Bewältigung der notwendigen Arbeitsschritte im Denkmalschutz. Ziel ist es, die Situation an die gestiegene Anzahl und vor allem der Komplexität der Verfahren anzugleichen. Um der Komplexität und Dichte der Aufgaben im Denkmalschutz gerecht zu werden, ist die Einstellung ausreichender und qualifizierter Kräfte mit einer angemessenen Vergütung notwendig. Darüber hinaus verbessern regelmäßig stattfindende Veranstaltungen zur Weiterbildung und Vernetzung, sowie der Einsatz modernster Technik die Situation. Grundsätzlich liegt die Anzahl und Ausgestaltung von Stellen der unteren Denkmalschutzbehörden in der Verantwortung der Bezirke. Seite 4 von 4 Vor diesem Hintergrund erarbeitet die Oberste Denkmalschutzbehörde ein Konzept zur personellen und technischen Ausstattung der unteren Denkmalschutzbehörden. Dieses Konzept beinhaltet unter anderem die Weiterentwicklung des bestehenden Musters zur Beschreibung des Arbeitsgebietes der unteren Denkmalschutzbehörden. Zusätzlich führt die Einführung des elektronischen Denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahrens (eDG), das auch dem Wissenstransfer zwischen den Behörden dient, zur Vereinheitlichung der Arbeitsabläufe. Berlin, den 16.08.2019 In Vertretung Gerry Woop Senatsverwaltung für Kultur und Europa