Drucksache 18 / 20 377 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 31. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Juli 2019) zum Thema: Staatssekretärskarussell des Senats Teil 6 – Martina Gerlach und Antwort vom 16. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20377 vom 31. Juli 2019 über Staatssekretärskarussell des Senats Teil 6 – Martina Gerlach --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welchen Grund gab es dafür, die Justizstaatssekretärin Martina Gerlach mit Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand zu schicken und nicht bis zum Ende der Wahlperiode im Sinne der Kontinuität weiterarbeiten zu lassen? Zu 1.: Frau Staatssekretärin a. D. Martina Gerlach hat nach über 36 Dienstjahren in der Berliner Justiz das für Beamtinnen und Beamte festgelegte Pensionsalter erreicht und ist auf ihren ausdrücklichen Wunsch in den Ruhestand getreten. 2. Welche Qualifikationen bringt ihre Nachfolgerin Dr. Daniela Brückner mit und wie erfolgte ihre Auswahl? Zu 2.: Die Ämter der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre gehören als besondere Ämter nach § 33 Absatz 1 Laufbahngesetz i. V. m. § 46 Absatz 1 Landesbeamtengesetz keiner Laufbahn an. Über die Feststellung der Befähigung für das Amt einer Staatssekretärin oder eines Staatssekretärs entscheidet der Senat (§ 33 Absatz 4 Satz 1 Laufbahngesetz ). Da bei Frau Staatssekretärin Dr. Daniela Brückner die erforderlichen persönlichen Voraussetzungen vorliegen, hat sie der Senat zur Staatssekretärin ernannt. Frau Dr. Brückner weist umfangreiche berufliche Erfahrungen in der Berliner Justiz und der Gerichtsverwaltung auf. 3. Zu welchen finanziellen Konditionen ist die ehemalige Staatssekretärin Martina Gerlach nun im Ruhestand ? Zu 3.: Frau Staatssekretärin a. D. Martina Gerlach erhält – wie alle Beamtinnen und Beamten , die wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand treten – ein Ruhegehalt , das sich nach der Dauer ihrer Tätigkeit im öffentlichen Dienst bemisst. 2 4. Wird die Frau Dr. Brückner in Nachfolge von Frau Gerlach auch dem Stiftungsrat der Gedenkstätte Hohenschönhausen angehören und wenn ja, welche Kenntnisse, Qualifikationen und Befähigungen weist sie im Umgang mit der SED-Diktatur auf? Wenn nein, wer tritt dann die Nachfolge in diesem Gremium an? Zu 4.: Es ist beabsichtigt, Frau Dr. Brückner als Vertreterin der Senatsverwaltung für Justiz , Verbraucherschutz und Antidiskriminierung im Stiftungsrat der Gedenkstätte Berlin- Hohenschönhausen zu benennen. Berlin, den 16. August 2019 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung