Drucksache 18 / 20 379 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 31. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Juli 2019) zum Thema: Integrationsfachdienste III und Antwort vom 16. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20379 vom 31. Juli 2019 über Integrationsfachdienste III ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Bedeutung haben die Integrationsfachdienste (IFD) für den Senat bei der Realisierung von Inklusion auf dem Arbeitsmarkt? Zu 1.: Nach § 192 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sind Integrationsfachdienste (IFD) Dienste Dritter, die bei der Durchführung der Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben beteiligt werden. In Berlin sind die IFD unverzichtbarer Bestandteil der Landesstrukturen zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention auf dem Gebiet der Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben. Sie beraten und unterstützen nicht nur schwerbehinderte Menschen bei behinderungsbedingten Problemen im Arbeitsverhältnis, sondern bieten gleichsam Informationen und Hilfestellung für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber an. Um eine nachhaltige Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben zu ermöglichen, bedarf es besonderer Fachkunde und Qualifikation der Mitarbeitenden der IFD. Nur unter dieser Voraussetzung ist es möglich, etwa bei Problemkonstellationen, die eine Gefährdung des Arbeitsplatzes beinhalten, Lösungen herbeizuführen. Die Bedeutung der IFD besteht aber auch darin, bei sich abzeichnenden Schwierigkeiten zur Vermeidung von arbeitsplatzgefährdenden Situationen beizutragen und insofern präventiv zu agieren. Die besondere Bedeutung der IFD wird auch darin deutlich, dass die Angebote sehr spezifische Leistungen umfassen, wie zum Beispiel diejenigen des IFD für hörbehinderte Menschen oder für Existenzgründer mit Behinderung. 2. Was hat der Senat bisher unternommen, um die IFD zu stärken und deren Beschäftigte zu unterstützen und was wird er dazu tun? 2 Zu 2.: Der Senat hat mit der Neustrukturierung der regional agierenden IFD und der Orientierung an den Zuständigkeitsbereichen der Agenturen für Arbeit die Voraussetzungen für eine verbesserte Zusammenarbeit der IFD mit den Agenturen für Arbeit geschaffen. Durch die Festlegung der Standorte auf den Bereich innerhalb des S-Bahnrings ist eine verkehrsmäßig gute Erreichbarkeit der IFD gewährleistet. Durch die Modalitäten der europaweiten Ausschreibung der IFD-Leistungen wurde sichergestellt, dass die erforderlichen Kapazitäten der IFD vorhanden sind und eine bedarfsgerechte Begleitung jederzeit möglich ist. Der Personalbereich im Integrationsamt beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), der für die Koordination der Leistungen der IFD zuständig ist, wurde verstärkt, um zu gewährleisten, dass alle Anliegen der IFD zügig beantwortet werden können. 3. Welche konkreten Konsequenzen finden sich ggf. für eine Stärkung der IFD im Haushaltsentwurf 2020/2021? Zu 3.: Alle planmäßig entstehenden Kosten für die Aufrechterhaltung der gesamten Struktur der IFD im Land Berlin sind im Entwurf des Haushaltsplans 2020/2021 eingestellt. Sollten außerplanmäßige Entwicklungen weitere Finanzierungsbedarfe begründen, könnten diese aus Mitteln der Rücklage der Ausgleichsabgabe finanziert werden. Um auch weiterhin die Arbeit der IFD qualifiziert zu unterstützen, zu begleiten und auszuwerten wird die Dokumentationssoftware für die IFD derzeit auf ein neues System umgestellt, dass den Anforderungen an den heutigen Stand der Technik entspricht und eine detaillierte Dokumentation der Einzelfälle ermöglicht, so dass ab 2020 eine optimierte Aufgabensteuerung der IFD nach entsprechenden statistischen Auswertungen möglich ist. Für diese Dokumentationssoftware sind beim Kapitel 1166 - Landesamt für Gesundheit und Soziales - Soziales -, Titel 671 98 -Kostenersatz aus der Ausgleichsabgabe nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - sowohl im Haushaltsjahr 2019 als auch im Entwurf des Doppelhaushalts 2020/2021 Mittel veranschlagt (2020 = 115.000 €, 2021= 97.000 €). 4. Wie unterstützt der Senat den Versuch der IFD, mittels innovativer Kommunikationswege, insbesondere Unternehmen zu erreichen, die bisher nicht mit den IFD zusammengearbeitet haben? Zu 4.: Generell gehört die Information und Beratung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zu der Aufgabe der IFD. Allerdings beinhaltet die Leistungsbeschreibung des IFD für fachdienstliche Stellungnahmen (IFD FDS) auch Beratungsleistungen zu der Beschäftigung von schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ohne Fallbezug, mit dem Ziel, den Inklusionsgedanken bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zu verfestigen und Hürden bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen abzubauen. Seit Januar 2019 ist beim IFD FDS eine Arbeitgeberhotline eingerichtet, die mit 1,5 Stellen ausgestattet ist. Neben der telefonischen Beratung bietet der IFD FDS auch Betriebsbesuche an. 3 Die Bekanntmachung des Angebotes der Integrationsfachdienste und damit auch die Gestaltung der Kommunikationswege obliegen den IFD selbst und erfolgt in enger Abstimmung mit den IFD-Koordinatoren im Integrationsamt, die diesen Prozess unterstützen. 5. Wie ist bei der Regionalisierung der IFD sichergestellt, dass gesamtstädtisch agierende Arbeitgeber eine einheitliche Ansprache und Unterstützung vorfinden? Wie ist beispielsweise die Zuständigkeit bei der Information im Rahmen von Betriebsversammlung von Post, BVG oder BSR gedacht? Zu 5.: Mit der Ausschreibung der Dienstleistung der IFD ab dem Jahr 2019 wurden vormals sechs regionale IFD zu drei regionalen IFD entsprechend den Arbeitsagenturbezirken Nord, Mitte und Süd zusammengefasst. Die Voraussetzungen für eine einheitliche Ansprache und Unterstützung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern haben sich aufgrund der größeren Zuständigkeitsbereiche gegenüber der früheren Situation verbessert. Im gesamten Leistungsspektrum der IFD hat der IFD FDS seit diesem Jahr für Gesamtberlin die Aufgabe der fallunabhängigen Beratung übernommen. Der IFD FDS gewährleistet auch die Teilnahme von IFD Fachberatern an Betriebsversammlungen und Schwerbehindertenversammlungen der Unternehmen in Berlin und steht auch für Betriebsbesuche zur Verfügung. 6. Entspricht es aus Sicht des Senats dem Informationsfreiheitsgesetz, dass die Ausschreibungsbedingungen, die Grundlage der Arbeit der IFD sind, im Netz nicht zu finden sind, so dass weder Beschäftigte noch Klienten Anspruch und Wirklichkeit der IFD-Arbeit vergleichen können? Zu 6.: Die Ausschreibungsbedingungen sind im Zusammenhang mit der europaweiten Ausschreibung ordnungsgemäß auch auf der Vergabeplattform des Landes Berlin veröffentlicht worden. Das Vergabeverfahren wurde unbeanstandet abgeschlossen. 7. Gemäß SGB IX § 185 II Satz 7 gilt „Das Integrationsamt benennt in enger Abstimmung mit den Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes Ansprechpartner, die in Handwerks- sowie in Industrie- und Handelskammern für die Arbeitgeber zur Verfügung stehen, um sie über Funktion und Aufgaben der Integrationsfachdienste aufzuklären, über Möglichkeiten der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben zu informieren und Kontakt zum Integrationsfachdienst herzustellen.“ Sind diese Ansprechpartner bei IHK und Handwerkskammer benannt und wenn ja, seit wann? Wenn nein, warum nicht? 8. Gibt es eine institutionelle Zusammenarbeit dieser Ansprechpartner mit den IFD, d.h. wer trifft sich wie oft mit wem und mit welchen Ergebnissen? 9. Wie viele Unternehmenskontakte hatten diese Ansprechpartner bei Handwerkskammer und IHK in der Vergangenheit durchschnittlich pro Monat und wie hoch war dabei der Anteil an KMU? 10. Hält der Senat die Gesamtzahl und den KMU-Anteil für ausreichend? 11. Wenn nein, wie will er dies gegebenenfalls jeweils zeitnah verbessern? Zu 7. – 11.: Das Integrationsamt steht in stetem Austausch mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit und den regionalen Agenturen für Arbeit. Regelmäßig finden Treffen sowohl auf Leitungs- als auch Mitarbeiterebene statt. Der Abstimmung mit den Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes misst der Senat eine hohe Bedeutung bei. 4 Das Integrationsamt steht ferner in Kontakt mit der Handwerkskammer (HWK) sowie der Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK). Beide Organisationen haben Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für den Bereich Inklusion benannt und geben diese auch auf ihrer Webseite bekannt. Auf den Webseiten der IHK und HWK gibt es eine Verlinkung zum Integrationsamt mit den Kontaktadressen der IFD. Die einzelnen Kontakte mit der IHK und der HWK werden statistisch nicht erfasst. Die Bekanntmachung der Angebote der IFD gehört zu den Aufgaben der IFD. Die damit zusammenhängende Kooperation mit den Kammern und den Arbeitgeberverbänden ist priorisiert. Eine enge Abstimmung mit den Koordinatoren im Integrationsamt ist erforderlich, damit diese die IFD bei Bedarf unterstützen können. Zu den bisher erfolgten Aktivitäten der IFD im Jahr 2019 gibt es noch keine validen Zahlen. Das gleiche gilt für den Anteil der Beratungen bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Es erfolgt derzeit eine Softwareumstellung zur Dokumentation der Arbeit der IFD, so dass ab 2020 entsprechende statistische Auswertungsmodule zur Verfügung stehen. Erst mit der erfolgten Umstellung wird die Größe der ratsuchenden Unternehmen verbindlich erhoben. Den bisherigen Erfahrungen zufolge sind die Nutzerinnen und Nutzer der IFD zu einem hohen Anteil in KMU beschäftigt. Insgesamt haben die Berliner IFD in 2018 folgende Aufgaben der Arbeitgeberberatung übernommen: 526 einzelfallübergreifende betriebliche Beratungen, 63 Teilnahmen an Betriebsversammlungen von schwerbehinderten Menschen, 40 durchgeführte Seminare und Schulungen für betriebliche Partner, 26 Organisationsberatungen (z. B. zum betriebliches Eingliederungsmanagement -BEM- ), 49 Beteiligungen an Messen und Informationsveranstaltungen und 32 Kooperationen mit IHK, HWK und Innungen. Berlin, den 16. August 2019 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales