Drucksache 18 / 20 383 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Graf (CDU) vom 30. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. August 2019) zum Thema: „Warum schafft der Senat keine klaren Strukturen in der Sozialberichterstattung (4)?“ und Antwort vom 16. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Florian Graf (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20383 vom 30.07.2019 über „Warum schafft der Senat keine klaren Strukturen in der Sozialberichterstattung (4)?“ ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Im Zukunftspakt Verwaltung wurden eine gesamtstätische Steuerung und der Abbau von Doppelstrukturen als zentraler Pfeiler des gemeinsamen Handelns vereinbart. Im Bereich der Sozialberichterstattung fehlen nach wie vor gemeinsame Datengrundlagen und abgestimmte Steuerungsmethoden, obwohl sie Grundlage für eine gemeinsame Sozialpolitik sein sollten. Erst zum Ende der Legislaturperiode wird ein entsprechendes Konzept angekündigt. Ein wichtiger Bestandteil der Sozialberichterstattung stellt eine valide Obdachlosenstatistik dar. Auch hier gibt es keine Statistik, die als Grundlage für sozialpolitisches Handeln dienen könnte. 1. Welches Konzept legt der Senat für die zu installierende Obdachlosenstatistik zugrunde (bitte Konzept kurz darstellen)? 2. Wie will der Senat in dem Konzept zur neuen Obdachlosenstatik die jahreszeitlichen (Sommer, Winter) Schwankungen berücksichtigen? 3. Welche Periodizität soll die Statistik haben? 4. Wird bei der Schätzung der Obdachlosen die Methode Capture-recapture berücksichtigt? 5. Ist das Konzept mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt und mit welchem Ergebnis? 6. Welche jährlichen Kosten entstehen mit der Obdachlosenstatistik? 7. Welche Entwicklungskosten sind bisher entstanden und wer hat das Konzept entwickelt? 2 8. Wer ist für die jährliche Erfassung und Auswertung verantwortlich (Verwaltung oder externe Auftragnehmer)? 9. Wann startet die neue Obdachlosenstatistik? Zu 1. bis 9.: Der Berliner Senat ist weiterhin bestrebt, eine Wohnungsnotfallstatistik einzuführen und diese in den Kontext einer ebenfalls vorgesehenen Armuts- und Sozialberichterstattung zu setzen. In diesem Zusammenhang unterstützt der Berliner Senat ausdrücklich das Vorhaben der Bundesregierung, eine bundesweite Wohnungslosen-/ Wohnungsnotfallstatistik einzuführen. Am 20.06.2018 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dazu ein Bund-Länder-Verbände-Gespräch initiiert, an welchem sich auch das Land Berlin beteiligt hat. Das Land Berlin ist weiterhin stark daran interessiert, an der inhaltlichen Erarbeitung dieser einheitlichen Bundesstatistik mitzuwirken. Diese wäre eine bedeutende rechtliche Grundlage zur Umsetzung des Vorhabens im Land Berlin. Ungeachtet der Bestrebungen der Bundesregierung hat die im Rahmen der 1. Berliner Strategiekonferenz Wohnungslosenhilfe 2018 eingerichtete Arbeitsgruppe zum Thema „Wohnungsnotfallstatistik“ Vorschläge zur Umsetzung einer derartigen Statistik im Land Berlin entwickelt. Die Arbeitsgruppe (AG) wurde von Frau Prof. Dr. G. koordiniert. In der AG arbeiteten neben der Koordinatorin Vertreterinnen und Vertreter der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, aus Bezirksämtern, Wohlfahrtsverbänden, freien Trägern der Wohnungslosenhilfe sowie Betroffene und sonstige Engagierte mit in unterschiedlicher Besetzung mit. Basis einer gesamtstädtischen Strategie sind valide Daten zu den Wohnungsnotfällen in Berlin. Zielsetzung der Berliner Wohnungsnotfallstatistik ist somit, eine Grundlage für die Entwicklung einer kurz-, mittel und langfristigen Wohnungsnotfallstrategie zu bieten, die regelmäßig fortgeschrieben werden kann. Dabei sind die aktuellen Prozesse zur Einführung einer bundesweiten Wohnungsnotfallstatistik sowie damit ggf. verbundene neue Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Eine geschlechterdifferenzierte Wohnungsnotfallstatistik übermittelt möglichst umfassend die Anzahl der betroffenen Frauen, Männer, LSBTIQ und Kinder. Der Schwerpunkt liegt auf dem Hilfesystem der Wohnungslosenhilfe. Der Fokus liegt auf der Ermittlung einer validen Zahl der jeweiligen Fälle und auf eindeutig messbaren Zahlen nach einem einheitlichen Kerndatensatz. Grundsätzlich sollte eine Wohnungsnotfallstatistik möglichst in drei Teilerhebungen untergliedert werden: A) Akut wohnungslose Menschen (Erhebung durch Bezirke, Leistungsanbieter) B) Von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen (Erhebung durch Gerichte, Bezirke, Jobcenter) C) Menschen auf der Straße (Zählung auf der Straße). Aktuell wird erstmals die Durchführung einer Straßenzählung wohnungsloser Menschen auf der Straße Anfang 2020 geplant. Berlin wäre damit die erste Stadt in Deutschland, die eine derartige Straßenzählung durchführen würde. Das Ziel ist dabei, eine möglichst genaue Angabe zur Anzahl der tatsächlich auf der Straße lebenden Menschen zu erhalten. 3 Methodisch soll sich an den Zählungen in den Städten Paris und New York orientiert werden, die vergleichbare Zählung bereits durchgeführt haben. Das Stadtgebiet soll dazu in Zonen aufgeteilt werden, die dann von Teams, die zu einem festgesetzten Zeitpunkt die ihnen zugeteilte Zone belaufen, bzw. mit dem Rad befahren und die Zählung vor Ort vornehmen. Eine zusätzliche Zählung kann im Öffentlichen Personennahverkehr durchgeführt werden. Wichtig ist dabei die möglichst gleichzeitige Zählung durch alle Teams an einem Stichtag, damit Doppelzählungen vermieden werden können. Derzeit werden die notwendigen organisatorischen Vorbereitungen für eine erste Straßenzählung getroffen sowie die datenschutzrechtlichen Anforderungen für eine solche Straßenzählung mit der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit geklärt. Es wird aber davon ausgegangen, dass die Zählung, wie in anderen Städten auch, zu einem hohen Anteil von ehrenamtlich tätigen Menschen mit Unterstützung von sozialarbeiterischer Kompetenz durchgeführt wird. Da der Aufwand zur Zählung von auf der Straße lebenden Menschen einem großen Stadtgebiet sehr hoch ist, sollen die Erfahrung aus dieser ersten Zählung herangezogen werden um abzuwägen, in welchen Intervallen dieser wiederholt wird. Es haben bereits Gespräche mit Mitarbeitenden der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit stattgefunden, die die angestrebte Straßenzählung für grundsätzlich möglich erachten. Es sei aber eine dezidiertere Projektskizze notwendig. Diese befindet sich aktuell in der Erarbeitung. Daher liegt auch keine abschließende Kostenschätzung zur tatsächlichen Durchführung vor. Abgesehen von den allgemeinen Kosten zur Durchführung der Strategiekonferenzen sind keine gesonderten Kosten zur Beauftragung von Dritten zur Erstellung der Konzeptskizze angefallen. Die Verantwortung liegt beim Berliner Senat, unabhängig davon, wer die tatsächliche Zählung vornimmt. 10. Die Einteilung der Wertausgleichsfaktoren auf der Planungsraumebene werden auf der Basis des Monitorings Soziale Stadtentwicklung gebildet! a. Ist die Einteilung der Kategorien (sehr niedriges Statusindex etc.) über die Zeit auf der Basis der nummerischen Werte des Monitorings Soziale Stadtentwicklung gleich? b. Wie entwickelt sich der Sozialräumliche Status für den Wertausgleich in der Zeit auf der Ebene der Bezirke? c. Sind die Verbesserungen oder Verschlechterungen nur im relativen Vergleich zu den anderen Bezirken möglich oder ist auch eine absolute Aussage hinsichtlich der Verbesserung oder Verschlechterung möglich? d. Wie entwickelt sich der Sozialräumliche Status für den Wertausgleich für Berlin insgesamt in der Zeit? Verbessert oder verschlechtert sich der Status? Zu 10 a.: Die Einteilung der Kategorien für den Wertausgleich orientiert sich an den Ergebniskategorien des Monitoring Soziale Stadtentwicklung (MSS). Ab dem MSS 2013 wird für den Wertausgleich der „sozialräumliche Status“ auf der Basis der vier Gruppen des Status-Index des MSS ermittelt (sehr niedrig, niedrig, mittel, hoch). Davor wurde für den Wertausgleich die „sozialräumliche Entwicklungstendenz“ auf der Basis der fünf Gruppen des Entwicklungsindex des MSS ermittelt (sehr niedrig, niedrig, mittel, hoch, sehr hoch). 4 Zu 10 b.: Die Entwicklung der Werte ist der Anlage 1 zu entnehmen. Zu 10 c.: Die Berechnung erfolgt im relativen Vergleich zwischen allen Bezirken. Zu 10 d.: In der Berechnung des Indikators Sozialräumlicher Status für den Wertausgleich für die Bezirke wird Berlin gesamt jeweils auf den Wert 1 gesetzt, eine Aussage für Berlin gesamt ist methodisch bedingt nicht abzuleiten. 11. Der Sozialstrukturatlas verwendet aktuell rd. 66 Indikatoren zur Bestimmung des Sozialindex. Das Monitoring Soziale Stadtentwicklung bestimmt den Statusindex auf der Basis von 6 Indikatoren, die im Wesentlichen auch im Sozialindex einfließen. Eine Korrelation des Statusindex Soziale Stadtentwicklung mit dem Index aus dem Sozialstrukturatlas ergibt einen hochsignifikanten Zusammenhang beider Indexwerde! a. Warum werden die beiden Systeme – wo sie doch für den Wertausgleich die gleichen Werte liefern zur Vermeidung kostspieliger Doppelstrukturen nicht zusammengeführt? b. Welche Vorteile hat der Sozialstrukturatlas gegenüber dem Monitoring Soziale Stadtentwicklung? c. Welche Vorteile hat das Monitoring Soziale Stadtentwicklung gegenüber dem Sozialstrukturatlas? d. Warum wird das Monitoring Soziale Stadt jährlich berechnet und der Sozialstrukturatlas nur einmal pro Legislaturperiode? e. Wie entwickeln sich die sozialen Verhältnisse für Berlin insgesamt nach dem Sozialstrukturatlas und nach dem Monitoring Soziale Stadt in der Zeit (in den letzten 5 Jahren)? Zu 11. a bis c: Sozialstrukturatlas und Monitoring Soziale Stadt sind Fachplanungsinstrumente . Gesetzliche Grundlagen, methodische Ansätze, Ergebnisse und Anwendungsbereiche unterscheiden sich deshalb. Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag des Gesundheitsdienstgesetzes des Landes Berlin (GDG §§ 4-6) wird regelmäßig über die gesundheitlichen und sozialen Verhältnisse auf den unterschiedlichen räumlichen Ebenen der lebensweltlich orientierten Räume (LOR) berichtet. Der zuletzt veröffentlichte Sozialstrukturatlas bezieht auf der Bezirksebene 66 und auf der Planungsraumebene - aufgrund eingeschränkter Datenverfügbarkeit - 36 verschiedene Indikatoren ein. Neben den zur Abbildung der sozialen Lage typischen Indikatoren (z. B. Einkommen, Bildungs- bzw. Beschäftigungsstatus) werden Informationen mit unmittelbarem Bezug zur Ressortzuständigkeit verwendet. Dazu gehören eine Vielzahl von Indikatoren zur Abbildung des Gesundheitszustandes der Berliner Bevölkerung (z. B. Lebenserwartung, Morbidität und Mortalität ausgewählter Erkrankungen) sowie zur Unterstützung der Berliner Gesundheitszieleprozesse „Gesund aufwachsen“ und „Gesund älter werden“ Indikatoren zum Sozialstatus von Kindern, Empfängern von Grundsicherung sowie Hilfe zur Pflege. Damit werden Planungsgrundlagen zur Verbesserung der gesundheitlichen und sozialen Infrastruktur zur Verfügung gestellt (zu den Planungsbereichen vgl. Schriftliche Anfrage 18/18 370 der CDU). Das Monitoring Soziale Stadtentwicklung Berlin (MSS) ist Grundlage für die Umsetzung des Bund-Länder Programms Soziale Stadt. Es muss möglichst aktuell erstellt werden (Forderung des Bundes), um auf Veränderungen in Programmgebieten schnell reagieren zu können (Neuaufnahme und Entlassung von Gebieten des Quartiersmanagements). Dazu werden wenige, aber kleinräumig auf Ebene der 5 Planungsräume verfügbare Daten im zweijährigen Turnus verarbeitet. Unter dieser Zielsetzung wird das Monitoring Soziale Stadtentwicklung (MSS) als kontinuierliches Stadtbeobachtungssystem der sozialräumlichen Entwicklung in Berlin seit 1998 regelmäßig erstellt. Es dient damit auch als Frühwarnsystem der Ermittlung von gebietsbezogenen Handlungsbedarfen der sozialen Stadtentwicklung. Neben der Anwendung als Grundlage für Programme der Städtebauförderung (insbesondere Soziale Stadt) werden die Ergebnisse des MSS sowohl für sozialräumliche Zumessungen in Fachplanungen (z.B. Kita, Jugend, Schule) als auch für die Budgetierung der bezirklichen Globalsummenhaushalte für ausgewählte Produkte der sozialen Infrastruktur im Sinne eines Wertausgleichs verwendet. Zu 11. d und e: Die umfassenden Gesundheits- und Sozialstrukturanalysen, welche dem Sozialstrukturatlas zugrunde liegen, werden in der Regel einmal pro Legislaturperiode durchgeführt. Die soziale Struktur der Berliner Bezirke ist sehr robust, das zeigt die seit Jahren gleichbleibende Rangfolge der Bezirke auf den Extremplätzen guter bzw. schlechter sozialer Lage: Steglitz-Zehlendorf und Charlottenburg- Wilmersdorf sind seit über 15 Jahren immer die Bezirke mit der günstigsten Sozialstruktur; die Bezirke Mitte und Neukölln belegten immer die ungünstigen Ränge. Ein Vergleich der Sozialstrukturatlanten 2008 und 2013 zeigt bei kombinierter Betrachtung zwischen der aktuellen sozialstrukturellen Lage und der sozialstrukturellen Entwicklung folgende Ergebnisse: Die Bezirke Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg- Wilmersdorf, Pankow und Tempelhof-Schöneberg zeichnen sich sowohl durch eine überdurchschnittliche sozialstrukturelle Lage als auch eine positive zeitliche Entwicklung aus. Treptow-Köpenick hat ebenfalls eine überdurchschnittliche Ist- Position, rutscht jedoch um eine Rangposition nach unten. Die Bezirke Friedrichshain- Kreuzberg, Lichtenberg und Mitte weisen bei unter dem Berliner Durchschnitt liegender Sozialstruktur gleichzeitig eine relative Verbesserung im Zeitverlauf auf, hier kommen das Nebeneinander von verfestigten Belastungssituationen ansässiger Bevölkerungsgruppen und Ergebnisse von Wanderungsbewegungen mobiler statushöherer Bevölkerungsgruppen zum Ausdruck. Eine verfestigte ungünstige sozialstrukturelle Lage bei gleichzeitig ungünstiger Entwicklung bzw. Stabilität der Rangposition im Bezirksvergleich müssen für Neukölln, Spandau, Reinickendorf und Marzahn-Hellersdorf konstatiert werden. (zu weiterführenden Informationen siehe „Sozialstrukturatlas Berlin 2013“ S. 46ff, als pdf-Datei abrufbar unter https://www.berlin.de/sen/gesundheit/service/gesundheitsberichterstattung/veroeffentlic hungen/spezialberichte/). Die Ergebnisse der Monitoring Soziale Stadtentwicklung 2017 (Beobachtungszeitraum 2014 -2016) und 2015 (Beobachtungszeitraum 2012 - 2014) zeigen jeweils rückläufige Werte der vier Status-Indikatoren, daraus ist für Berlin insgesamt ein Rückgang der sozialen Benachteiligung abzuleiten. Allerdings bestehen weiter große Unterschiede zwischen den einzelnen Planungsräumen; so gibt es eine hohe Konstanz bei der räumlichen Verteilung von Gebieten sowohl mit sozial benachteiligten Einwohnerinnen und Einwohnern als auch von Gebieten mit einer besonders geringen sozialen Benachteiligung in Berlin. 6 Details hierzu sind den veröffentlichten Berichten zum MSS 2017 und MSS 2015 zu entnehmen. http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/basisdaten_stadtentwicklung/monitoring/d e/2017/index.shtml Berlin, den 16. August 2019 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Anlage zu S 18 / 20383, Antwort zu Frage 10 b) SenStadtWohn Berlin 9025-1370 I A 11 23.02.2018 Indikator „Sozialräumliche Entwicklungstendenz“ für die Bezirke – Vergleich 2017, 2015, 2013, 2011, 2010, 2009 Bezirk Normierter Wert „Sozialräumliche Entwicklungstendenz“ Normierter Wert „Sozialräumlicher Status für Wertausgleich“ 2009 2010 2011 2013 2015 2017 Mitte 1,30 1,30 1,30 1,24 1,19 1,23 Friedrichshain- Kreuzberg 1,14 1,15 1,10 1,08 1,09 1,07 Pankow 0,91 0,92 0,91 0,91 0,90 0,89 Charlottenburg- Wilmersdorf 0,99 0,96 0,97 0,92 0,93 0,93 Spandau 1,03 1,01 1,00 1,11 1,10 1,15 Steglitz Zehlendorf 0,76 0,74 0,75 0,70 0,70 0,70 Tempelhof-Schöneberg 0,93 0,93 0,97 0,94 0,98 0,96 Neukölln 1,21 1,23 1,26 1,25 1,21 1,30 Treptow-Köpenick 0,81 0,78 0,84 0,89 0,88 0,86 Marzahn-Hellersdorf 1,04 1,03 0,92 1,04 1,00 0,90 Lichtenberg 0,94 0,97 0,94 0,96 0,97 0,93 Reinickendorf 0,91 0,95 0,97 0,94 1,04 1,07 Berlin = 1 gesetzt grau unterlegt: „Empfängerbezirke“ Berechnungsgrundlage: Monitoring Soziale Stadtentwicklung, Methode: Indexberechnung, Ebene: Planungsräume. Ermittlung des Indikators „Sozialräumliche Entwicklungstendenz“ bis MSS 2011: Gewichtungsfaktoren nach Dezilzuordnung Entwicklungsindex Ermittlung des Indikators „Sozialräumliche Entwicklungstendenz“ ab MSS 2013: Gewichtungsfaktoren nach Gruppenzuordnung Statusindex Datenstände: 2017 (31.12.2016), 2015 (31.12.2014), 2013 (31.12.2012, 2011 (31.12.2010), 2010 (31.12.2009), 2009 (31.12.2008)