Drucksache 18 / 20 384 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Adrian Grasse und Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 30. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. August 2019) zum Thema: Entwicklung der Beschäftigung studentischer Hilfskräfte an Berliner Hochschulen und Antwort vom 15. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Adrian Grasse und Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20384 vom 30. Juli 2019 über Entwicklung der Beschäftigung studentischer Hilfskräfte an Berliner Hochschulen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Einbeziehung der Hochschulen beantworten kann. Die Berliner staatlichen Hochschulen, die Charité – Universitätsmedizin Berlin und die konfessionellen Hochschulen wurden daher um Stellungnahmen gebeten. 1. Wie hat sich die Zahl der studentischen Beschäftigungspositionen an den Berliner Hochschulen in den vergangenen drei Jahren entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren, Hochschulen und Bereichen )? Zu 1.: Die Angaben der Hochschulen können durch die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung – nicht verifiziert werden. Bezüglich der Zahl der Beschäftigungspositionen wird auf Anlage 1 verwiesen. - - 2 2. Wie viele SHK-Beschäftigungspositionen sind seit dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin- Brandenburg (LAG) vom Juni 2018, demzufolge studentische Beschäftigte in nichtwissenschaftlichen Bereichen der Hochschulen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) entlohnt werden müssen, an den Berliner Hochschulen bereits weggefallen (bitte aufgeschlüsselt nach Hochschulen und Bereichen)? Zu 2.: Hochschule Bereich/Fachbereich/Fakultät Anzahl entfallener studentischer Beschäftigungspositionen in VZÄ (1 VZÄ = 80 Monatsstunden) FU Gesamte Hochschule Keine Angabe möglich* HU Gesamte Hochschule Bisher keine TU Fakultäten und SFB 59 TU Zentrale Einrichtungen 52,75 TU Zentralverwaltung 42,75 UdK Universitätsbibliothek und Zentrale Studienberatung Bisher keine, erst zu Haushaltsplan 2020 HfM Gesamte Hochschule Bisher keine KHB Verwaltung 1,3 HfS Gesamte Hochschule Bisher keine BHT Referat Personal 0,26 BHT Copy-Center 0,63 BHT Präsidium (außer Qualitätsmanagement) 0,19 BHT Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Alumni 0,5 HTW Zentraleinrichtungen 4,81 HTW Zentrale Hochschulverwaltung 16,36 HWR ZHV – Hochschulbibliothek 2,5 HWR Fachbereiche Bisher keine ASH Bibliothek 5,25 ASH Computerzentrum, Multimedia 6 ASH Kinderbetreuung 3,5 Charité Gesamte Hochschule Keine Angabe möglich** EHB Gesamte Hochschule Bisher keine KHSB Gesamte Hochschule Bisher keine * An der Freien Universität Berlin ist die Anzahl studentischer Hilfskräfte zwar leicht rückgängig , es liegen aber keine Daten vor die eine Differenzierung erlauben, ob dies auf die Umstellung der Arbeitsverträge oder aber auf einen geringeren Bedarf an studentischen Hilfskräften allgemein zurückzuführen ist. ** Aufgrund der spezifischen Situation der Charité (vgl. Anmerkung in Anlage 1) liegen keine aussagekräftigen Zahlen vor. Abkürzungen: FU Freie Universität Berlin HU Humboldt-Universität zu Berlin TU Technische Universität Berlin UdK Universität der Künste Berlin HfM Hochschule für Musik „Hanns Eisler“ - - 3 Abkürzungen: KHB Kunsthochschule Berlin (Weißensee) - Hochschule für Gestaltung HfS Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“ BHT Beuth-Hochschule für Technik Berlin HTW Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin HWR Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin ASH „Alice-Salomon“-Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin Charité Charité - Universitätsmedizin Berlin EHB Evangelische Hochschule Berlin KHSB Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin 3. Mit dem Wegfall wie vieler weiterer SHK-Beschäftigungspositionen ist nach Schätzungen der Berliner Hochschulen aufgrund der Auswirkungen des LAG-Urteils vom Juni 2018 zu rechnen (bitte aufgeschlüsselt nach Hochschulen)? Zu 3.: Hochschule Anzahl perspektivisch entfallender bzw. in TV-L-Stellen umgewandelter SHK-Beschäftigungspositionen in VZÄ (1 VZÄ = 80 Monatsstunden) FU ca. 175 HU 166 TU Anzahl noch nicht prognostizierbar UdK Anzahl noch nicht prognostizierbar HfM ca. 7 KHB ca. 8,1 HfS ca. 3,5 BHT 15,87 HTW 30 HWR 47,2 ASH 10 Charité Bis zu 100 EHB 9 KHSB 0 4. Welche SHK-Beschäftigungspositionen sind nach Auffassung des Senats definitiv nicht betroffen? Zu 4.: Um eine Entscheidung treffen zu können, ob studentische Hilfskräfte (SHK) wissenschaftliche oder künstlerische Hilfstätigkeiten übernehmen, ist jeweils eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. Rechtliche Orientierung bietet hierbei der Kriterienkatalog, der im Rahmen des Forums „Gute Arbeit an den Berliner Hochschulen“ erarbeitet und am 06. Februar 2019 zur weiteren Verwendung an die Mitglieder der AG und die Leitungen der Berliner Hochschulen verschickt wurde. Der Kriterienkatalog ist als Anlage 2 beigefügt. - - 4 5. Wie viele SHK-Positionen wurden an den Berliner Hochschulen bereits in TV-L-Stellen umgewandelt (bitte aufgeschlüsselt nach Hochschulen)? Zu 5.: Hochschule Anzahl von SHK-Positionen, die in TV-L-Stellen umgewandelt wurden in VZÄ (1 VZÄ = 80 Monatsstunden) FU 9,5 HU Bisher noch keine, erste stellenplanwirksame Wandlung mit HPL 2020 TU 154,4 Stellen in Umwandlung. Die Stellen sind aktuell entweder bereits besetzt oder befinden sich in der Ausschreibung oder Bewertung UdK 1,0 HfM Bisher keine; Umwandlung zum Doppelhaushalt 2020 / 2021 geplant KHB Bisher keine; Umwandlung zum Doppelhaushalt 2020 / 2021 geplant HfS Bisher keine; Umwandlung zum Doppelhaushalt 2020 / 2021 geplant BHT 4,5 HTW 6 HWR 5,5 ASH 14,75 Charité Keine EHB Keine KHSB Keine 6. Welche Einschränkungen, beispielsweise hinsichtlich der Öffnungszeiten von Bibliotheken, des Angebots der Studienberatung, der Kinderbetreuung, des IT-Supports etc., haben sich aufgrund des Wegfalls von SHK-Positionen an den Berliner Hochschulen bisher ergeben (bitte aufgeschlüsselt nach Hochschulen und Bereichen)? Zu 6.: Hochschule Bereich /Fachbereich/Fakultät Einschränkungen FU Bibliotheken Nur an der Veterinärmedizinischen Bibliothek mussten die Öffnungszeiten kurzfristig geändert werden FU Center Digitale Systeme Einschränkungen im technischen Support (LMS, CMS, Blogs und Wikis) und bei den Öffnungszeiten, auch in der Administration (Unterstützung allgemeiner Verwaltungstätigkeiten , insbes. Sekretariat) kam es zur Reduktion von Öffnungszeiten; insgesamt wurde die vorhandene Arbeitskapazität verringert HU Universitätsbibliothek Einschränkungen im Service sowie den Öffnungszeiten HU Computer- und Medienservice Services ohne höchste Priorität werden eingestellt TU Studierendenservice Reduktion telefonische Sprechzeiten und Infoservice, Reduktion Öffnungszeiten Campus Center - - 5 Hochschule Bereich /Fachbereich/Fakultät Einschränkungen TU Studienberatung Beratung für Bewerberinnen und Bewerber für Masterstudiengänge reduziert TU Career Service Reduktion der Sprechtage TU Service für Internationale Studierende Reduktion von Sprechstunden und Services für „Incomings“ und „Outgoings“ TU Bibliotheken Verkürzung der Öffnungszeiten der Leihstelle der Zentralbibliothek. Einschränkungen betreffen auch Magazin und Copy -Center TU Bereichsbibliothek Wirtschaft und Management Einschränkung der Öffnungszeiten (samstags geschlossen) TU Mathematische Fachbibliothek Einschränkung der Öffnungszeiten (samstags geschlossen) TU Informationstechnik Öffnungszeiten des IT-Supports gekürzt, Einschränkungen beim Support UdK Gesamte Hochschule Einschränkungen noch nicht absehbar HfM Gesamte Hochschule Bisher keine KHB Bibliothek Verkürzte Öffnungszeiten absehbar KHB Beratung Beschränkung der Sprechzeiten absehbar KHB Verwaltung Verlängerte Bearbeitungszeiten, Einschränkung des Service und der Sprechzeiten HfS Gesamte Hochschule Bisher keine BHT Campusbibliothek Einschränkungen werden erwartet, sind aber nicht quantifizierbar BHT Hochschulrechenzentrum BHT Akademisches Auslandsamt HTW Studierendenservice Einschränkung in der Studienberatung HTW Fachbereiche Reduzierung des Supports bei der Öffentlichkeitsarbeit HWR Hochschulbibliothek, IT- Support Eingeschränkte Öffnungszeiten in den Abendstunden sowie am Samstag in der HSB, Einschränkungen im IT-Support ASH Kinderbetreuung Reduzierung der Betreuungszeiten ASH Bibliothek Kürzung der Öffnungszeiten, Verkleinerung des Ausleihteams und dadurch keine gesicherte Zweierbesetzung, geringere Flexibilität ASH Computerzentrum Wegfall von Einführungsveranstaltungen für Studierende, deutliche Einschränkungen bei Gerätebetreuung für Studierende und Lehrende (Drucker, PC-Pool, Medienschränke ) Charité Gesamte Hochschule Bisher keine EHB Gesamte Hochschule Bisher keine KHSB Gesamte Hochschule Bisher keine - - 6 7. Wie hoch sind nach Schätzungen der Berliner Hochschulen die jährlichen Kostensteigerungen im Falle der Umwandlung aller betroffenen TV-Stud.-Positionen in TV-L-Stellen (bitte aufgeschlüsselt nach Hochschulen sowie zusätzlich unter Berücksichtigung der sonder- und drittmittelfinanzierten Stellen)? Zu 7.: Die vorliegenden Daten lassen derzeit nur eine sehr grobe Schätzung zu. Die Hochschulen haben die Kosten für den Ersatz von bisherigen StudHK-Stellen durch reguläre TV-L- Stellen mit etwa 5 Mio. € beziffert. Unter der Annahme, dass die betroffenen Beschäftigungsverhältnisse durch Tarifstellen ersetzt werden, ergibt sich nach Einschätzung der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung – aber lediglich eine Größenordnung von ca. 4 Mio. € Zusatzkosten. Bei Drittmittelprojekten handelt es sich im Wesentlichen um Forschungsprojekte. Studentische Hilfskräfte übernehmen in diesen vorrangig wissenschaftsbezogene Aufgaben. Soweit Drittmittelstellen überhaupt von einer Umwandlung betroffen sind, werden Lösungen innerhalb der jeweiligen Projektfinanzierungen gefunden. Die tatsächlichen Kostensteigerungen lassen sich noch nicht genau quantifizieren. 8. Hält der Senat die jeweils für die Jahre 2020 und 2021 vorgesehenen zusätzlichen 4 Mio. Euro, die den Berliner Hochschulen zur Kompensation ihrer Mehrkosten von Landesseite aus zur Verfügung gestellt werden , für ausreichend (bitte begründen)? Welche Berechnungen liegen dieser Entscheidung zugrunde und wurden die Hochschulen im Vorfeld um eine Einschätzung ihrer Mehrkosten gebeten (bitte begründen)? Zu 8.: Die o.g. Mittel werden als ausreichend betrachtet. Der Titelansatz beruht auf einer Hochrechnung auf Grundlage der von den Hochschulen eingeschätzten Anzahl betroffener Beschäftigungsverhältnisse und tariflicher Durchschnittssätze. Das genaue Verfahren zur Mittelvergabe wird mit den Hochschulen noch abgestimmt. 9. Inwiefern unterstützt der Senat die Hochschulen bei der Kompensation der bereits 2019 entstandenen Mehrkosten und welche Überlegungen gibt es seitens des Senats hinsichtlich einer dauerhaften (Mit-)Finanzierung der Personalmehrkosten über das Jahr 2021 hinaus (bitte begründen)? Zu 9.: Der Senat geht davon aus, dass im Jahr 2019 zunächst nur geringe Mehrbedarfe entstanden sind bzw. entstehen. Diese sind von den Hochschulen grundsätzlich im Rahmen ihrer Globalhaushalte zu decken. Der Senat ist auch über das Jahr 2021 bestrebt, die Hochschulen bei den entstehenden Mehrbedarfen zu unterstützen. Die zusätzlichen Personalkosten , die sich über den Zeitraum der laufenden Hochschulverträge hinaus ergeben, sollten im Rahmen der nächsten Hochschulvertragsverhandlungen thematisiert und bei der Bemessung der Globalzuschüsse berücksichtigt werden. Berlin, den 15. August 2019 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Schriftliche Anfrage Nr.: 18 / 20384 Anlage 1 zu Frage 1 Anzahl studentischer Beschäftigungspositionen in VZÄ (1 VZÄ = 80 Monatsstunden) Seite 1 von 4 Hochschule Bereich/Fachbereich/Fakultät Kalenderjahr 2016 Kalenderjahr 2017 Kalenderjahr 2018 FU Fachbereiche/Zentralinstitute 992,5 1007,2 1007,7 FU Zentraleinrichtungen 55,6 65,7 62,6 FU Bibliotheken 73,7 57 50,9 FU Zentrale Universitätsverwaltung 132 137 119 FU Informationstechnik 64 58,3 54,8 HU Lehrbereiche , Fach- und Projekttutorien 430,25 434,25 428,75 HU Bibliothek 70 70 66 HU Informationstechnik 38,25 38,25 38,25 HU Sprachenzentrum 6,5 6,5 6,5 HU Beratung 34 34 34 HU Verwaltung 24 22 20,5 TU Fakultäten und Sonderforschungsbereiche 1485,83 1470,79 1446,50 TU Zentrale Einrichtungen 82,38 79,29 74,38 TU Zentralverwaltung 80,99 77,35 79,08 UdK FK 01 - Bildende Kunst 20,15 19,41 21,36 UdK FK 02 - Gestaltung 55,76 57,28 58,96 UdK FK 03 - Musik 16,76 15,24 14,53 UdK FK 04 - Darstellende Kunst 6,39 9,96 8,2 UdK Zentralinstitut für Weiterbildung - ZIW 5,36 3,54 4,6 UdK Hochschulübergreifendes Zentrum Tanz - HZT 2,8 2,78 3,39 UdK Jazz Institut - JIB 1,63 1,54 1,31 UdK ZUV 26,78 26,69 24,29 UdK Sonstige 10,19 14,61 11,8 HfM Professuren zugeordnet K.A.* K.A.* 2,5 HfM Bibliothek K.A.* K.A.* 0,8 HfM Beratung K.A.* K.A.* 1 HfM Verwaltung K.A.* K.A.* 1,4 HfM Sonstiges K.A.* K.A.* 3,9 KHB Professuren zugeordnet K.A.* K.A.* 14,8 KHB Bibliothek K.A.* K.A.* 2,5 KHB Beratung K.A.* K.A.* 3,5 KHB Verwaltung K.A.* K.A.* 1,25 Schriftliche Anfrage Nr.: 18 / 20384 Anlage 1 zu Frage 1 Anzahl studentischer Beschäftigungspositionen in VZÄ (1 VZÄ = 80 Monatsstunden) Seite 2 von 4 Hochschule Bereich/Fachbereich/Fakultät Kalenderjahr 2016 Kalenderjahr 2017 Kalenderjahr 2018 KHB Öffentlichkeitsarbeit K.A.* K.A.* 0,25 KHB Computerstudio K.A.* K.A.* 1,88 HfS Professuren zugeordnet K.A.* K.A.* 0,1 HfS Bibliothek K.A.* K.A.* 1,6 HfS Technische Einrichtungen K.A.* K.A.* 1,1 HfS Verwaltung K.A.* K.A.* 0,4 HfS Sonstiges K.A.* K.A.* 0,5 BHT Abteilung II: Studierendenservice 4,29 2,36 3,37 BHT Abteilung III: Bauunterhaltung, Gebäudebetreuung, Hausverwaltung, Zentrale Dienste 0,91 1,26 0,79 BHT Akademisches Auslandsamt 3,95 3,42 2,21 BHT Bibliothek 3,75 4,33 4,11 BHT Fachbereich I 6,15 5,05 4,18 BHT Fachbereich II 6,41 6,35 7,56 BHT Fachbereich III 3,93 3,31 4,55 BHT Fachbereich IV 8,72 8,19 6,37 BHT Fachbereich V 7,73 6,95 4,95 BHT Fachbereich VI 16,12 19,65 18,37 BHT Fachbereich VII 5,79 3,9 4,56 BHT Fachbereich VIII 7,23 9,68 7,91 BHT Fernstudieninstitut 7,55 8,62 8,07 BHT Frauenbeauftragte 0,33 0,66 0,46 BHT Gender- und Technikzentrum 0,25 0,64 0,58 BHT Hochschulrechenzentrum 3,37 2,16 2,82 BHT Hochschulsport 0,77 0,45 0,9 BHT Präsidium 1,22 0,17 0,19 BHT Referat Forschung 1,54 1,13 1,37 BHT Referat für Öffentlichkeitsarbeit 1,77 1,72 1,54 BHT Referat Personal 0 0,26 0 BHT Referat Qualitätsmanagement 2,07 1,29 1,42 BHT Technologietransfer 1 0,63 0,87 Schriftliche Anfrage Nr.: 18 / 20384 Anlage 1 zu Frage 1 Anzahl studentischer Beschäftigungspositionen in VZÄ (1 VZÄ = 80 Monatsstunden) Seite 3 von 4 Hochschule Bereich/Fachbereich/Fakultät Kalenderjahr 2016 Kalenderjahr 2017 Kalenderjahr 2018 HTW Fachbereich 1 22,72 24,34 26,88 HTW Fachbereich 2 22,53 19,15 21,73 HTW Fachbereich 3 25,9 23,99 22,98 HTW Fachbereich 4 32,22 33,96 35,01 HTW Fachbereich 5 20,22 16,44 19,6 HTW BIfAW 1,33 1,58 3,43 HTW Zentraleinrichtungen 14,69 14,85 13,56 HTW Zentrale Hochschulverwaltung 32,92 37,79 37,76 HWR Bibliothek, IT, Beratung, Verwaltung 45,4 39,5 49,7 HWR Lehrstühle insgesamt 13,3 11 10 ASH Bibliothek 5,25 5,25 5,25 ASH Computerzentrum 4,5 4,5 2 ASH Kinderbetreuung 3,5 3,5 3,5 ASH Studienberatung 8,625 8,875 9,625 ASH Lehr- und Forschungspool der Professoren 8 8 8,5 ASH Unterstützung Lehre 2,75 2,75 2,75 ASH Unterstützung Forschung 3,25 3,25 3,75 ASH studentische Initiativen 1,25 1,5 1,5 ASH Service 6,25 5,625 6,5 ASH Sondermittel 6,1 6,1 6,1 Charité** Gesamte Hochschule *** *** 875**** EHB Gesamte Hochschule 37 35 42 KHSB Gesamte Hochschule 23 19 17 Anmerkungen: ** Die Charité war nicht Partei des Verfahrens vor dem Landesarbeitsgerichts Berlin, so dass die besondere rechtliche Situation dem Urteil nicht zu Grunde lag. * Daten konnten im Rahmen der gegebenen Frist nicht erhoben werden. **** Stichtag 31.05.2018; aktive wie inaktive Beschäftigungsverhältnisse der Charité (602) auslaufenden Verträgen der Tochtergesellschaft (273) *** Die Charité hat bis Ende 2018 die Beschäftigung von Studentinnen und Studenten in der Charité auch über eine Tochtergesellschaft im Wege der Arbeitnehmerüberlassung organisiert, so dass die Zahlen allein der Charité nicht aussagekräftig. Für die Jahre 2016 und 2017 liegen nach Einschätzung der Schriftliche Anfrage Nr.: 18 / 20384 Anlage 1 zu Frage 1 Anzahl studentischer Beschäftigungspositionen in VZÄ (1 VZÄ = 80 Monatsstunden) Seite 4 von 4 Hochschule Bereich/Fachbereich/Fakultät Kalenderjahr 2016 Kalenderjahr 2017 Kalenderjahr 2018 Abkürzungen: FU Freie Universität Berlin HU Humboldt-Universität zu Berlin TU Technische Universität Berlin UdK Universität der Künste Berlin HfM Hochschule für Musik „Hanns Eisler“ KHB Kunsthochschule Berlin (Weißensee) - Hochschule für Gestaltung HfS Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“ BHT Beuth-Hochschule für Technik Berlin HTW Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin HWR Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin ASH „Alice-Salomon“-Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin Charité Charité - Universitätsmedizin Berlin EHB Evangelische Hochschule Berlin KHSB Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin DFG Deutsche Forschungsgemeinschaft BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung K.A. Keine Angabe FORUM „GUTE ARBEIT AN DEN BERLINER HOCHSCHULEN“ unter Leitung des Staatssekretärs für Wissenschaft und Forschung Steffen Krach Kriterienkatalog für die Zuordnung von Aufgaben studentischer Beschäftigter an Hochschulen Die nachfolgende Auflistung ist das Ergebnis einer Verständigung zwischen der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite im Rahmen des Forums „Gute Arbeit an den Berliner Hochschulen“. Dieses Dokument dient beim Einsatz studentischer Beschäftigter der rechtlichen Orientierung. Eine Einzelfallbetrachtung wird dadurch nicht entbehrlich (es ersetzt insbesondere keine BAKs, soweit sie erforderlich sind). Durch künftige gerichtliche Entscheidungen könnte sich Anpassungsbedarf für die Auflistung ergeben. Aufgaben studentischer Beschäftigter an Hochschulen Wissenschaftliche oder künstlerische Hilfstätigkeiten (§ 6 WissZeitVG, § 121 BerlHG, TV Stud, TV-L) keine wissenschaftliche oder künstlerischen Hilfstätigkeiten Kriterien / Indizien Gegenstand der Tätigkeit: Wiss. Hilfs-Tätigkeiten (LAG Urteil vom 05.06.2018 – 7 Sa 143/18; ErfK zu § 6 WissZeitVG): diese ermöglichen/ fördern wiss. Dienstleistungen (Forschung/Lehre); Unterstützung der wissenschaftlichen Arbeit, des entsprechenden wiss. Personals und des wissenschaftlichen Erkenntnisprozesses, … Entsprechendes wird für künstlerische Hilfstätigkeiten zu gelten haben Wiss. Dienstleistungen (LAG): Mitarbeit bei allen den Profs. obliegenden Dienstaufgaben; [insbesondere im LAG-Urteil Randziffer 43]: Unterrichtstätigkeiten, Prüfungen und der Zusammenstellung wissenschaftlicher Materialien Entsprechendes wird für künstlerische Hilfstätigkeiten zu gelten haben Bezug zu dem Prozess, Erkenntnisse mit den Methoden der Wissenschaft zu gewinnen oder sie zur Vermittlung in eine bestimmte inhaltliche Form zu bringen (LAG) Entsprechendes wird für künstlerische Hilfstätigkeiten zu gelten haben Entscheidend ist die Nähe des Beschäftigten zu wiss. Tätigkeiten (LAG; BAG Urteil vom 08.06.2005 – 4 AZR 396/04) Entsprechendes wird für künstlerische Hilfstätigkeiten zu gelten haben Tätigkeit zur Gewinnung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse bzw. die Erbringung von Hilfstätigkeiten (Vorarbeiten, Zuarbeiten) (LAG) Entsprechendes wird für künstlerische Hilfstätigkeiten zu gelten haben (unmittelbar) wissenschafts- oder kunstunterstützende Aufgaben Überwiegende Verwaltungstätigkeiten (einschließlich technischer Tätigkeiten) = kein Wissenschafts- oder Kunstbezug Hochschulaufgaben, die auch in nichthochschulischen Einrichtungen in dieser Weise anfallen = kein spezifischer Wissenschafts- oder Kunstbezug (z.B. allgem. Bibliotheksaufgaben) allein EDV-technische Aufbereitung vorgegebener Informationen (LAG) … SKWF0020 Schreibmaschinentext Schriftliche Anfrage 18/20384 Anlage 2 zu Frage 4 2 … Personelle Einbindung, Anbindung, Zuordnung, Weisungsrecht als ein Indiz, muss immer in Verbindung mit der Art / dem Gegenstand der Tätigkeit betrachtet werden: Direkte Anbindung an Wissenschaftler*innen und / oder wissenschaftlich arbeitendes Personal, Arbeit unter Anleitung von Wissenschaftler*innen/ wissenschaftlich arbeitendem Personal (z.B. Arbeit am Lehrstuhl) Entsprechendes gilt für den Bereich der Kunst unmittelbare Zuarbeit zu Wissenschaftler*innen und / oder wissenschaftlich arbeitendem Personal (Labor) Entsprechendes gilt für den Bereich der Kunst Organisatorische Einbindung in den allgemeinen Verwaltungsapparat und die akademische Selbstverwaltung Direkte Anbindung an und Zuarbeit zu nicht-wissenschaftlich oder nichtkünstlerisch arbeitendem Personal 3 Aufgaben studentischer Beschäftigter an Hochschulen Beispielhafte Tätigkeiten Wissenschaftliche oder künstlerische Hilfstätigkeiten (§ 6 WissZeitVG, § 121 BerlHG, TV Stud) keine wissenschaftliche oder künstlerische Hilfstätigkeit 1 Unterrichtstätigkeit als Tutor*in (ErfK zu § 6 WissZeitVG) 2 Mitwirkung in der Lehre, einschließlich Erstellung von Unterrichtsmaterial 3 unterstützende Tätigkeit bei Prüfungen (analog Protokollerklärung zu § 5 (3) TV Stud III) 4 Zusammenstellung wiss. Materialien (ErfK zu § 6 WisszeitVG) Entsprechendes gilt für den Bereich der Kunst 5 Aufarbeiten von wiss. Materialien (MüKo zu § 23 TzBfG) Entsprechendes gilt für den Bereich der Kunst 6 redaktionelle Bearbeitung von wissenschaftlichen Texten (z.B. die Kontrolle von Fußnoten in einem wissenschaftlichen Text (Maschmann/Konertz in NZA 2016, 257) Entsprechendes gilt für den Bereich der Kunst 7 Mitwirkung an Evaluationen zu wissenschaftlichen oder künstlerischen Zwecken oder im Kontext zu Wissenschaft oder Kunst Mitwirkung an Evaluationen zu administrativen Zwecken (je nach Ausgestaltung im Einzelfall ggf. auch bei Lehrevaluation gegeben) 8 Bearbeitung und Erweiterung einer am Lehrstuhl entwickelten Software für das wiss. Personal/ wiss. Zwecke an einer wiss. Organisationseinheit (z.B. Lehrstuhl) (LAG) Bearbeitung und Erweiterung einer Software in einer und für eine administrative Organisationseinheit (z.B. Rechenzentrum o.ä.) IT-Verwaltung, IT-Administration, Support und Beratung, IT-Programmierung (wenn nicht zur Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse, Urteil LAG Nr. 2.2.2.3 – bzw. entsprechend für künstlerischen Bereich) 9 Studienfachberatung (Fakultät / Fachbereich); Wichtig: Urteil BAG 08.06.2005 – 4 AZR 396/04 Quelle Jurion.de Rn 21bb „Vielmehr bedarf es für die Bewertung, ob eine Tätigkeit in der Studienberatung eine wissenschaftliche Dienstleistung ist, einer auf die Qualität der Dienstleistung abstellenden Betrachtung der Tätigkeit.“ Entsprechendes wird für den Bereich der Kunst zu gelten haben Allg. Beratung (Zentrale Hochschul-/ Universitätsverwaltung) 10 Registrierung, Katalogisierung, Ausgabe und Rücknahme von Büchern in einer Bibliothek sowie sonstige allgemeine Bibliotheksaufgaben 4 11 Aufsichtstätigkeiten, z.B. in Bibliotheken, PC Pools 12 Gremienarbeit 13 Verwaltung 14 Aufgaben im Sekretariat (Staudinger/Preis § 620, Rn. 286d, ErfK zu § 1 WisszeitVG) 15 Veranstaltungsmanagement und - organisation 16 Öffentlichkeitsarbeit und Social Media 17 Neugestaltung/ Pflege einer Hochschulwebseite (LAG/BAG) 18 Fachberatung im Int. Office/ Akad. Auslandsamt 19 sonstige Tätigkeiten im Int. Office/ Akad. Auslandsamt 20 … … … Verwendete Literatur / Rechtsprechung Erfurter Kommentar (ErfK) J. von Staudingers Kommentar zum BGB (Staudinger/Preis) Münchener Kommentar (MüKo) Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA) TV Stud III Urteil LAG 05.06.2018 – 7 Sa 143/18 Urteil BAG 08.06.2005 – 4 AZR 396/04 Abkürzungsverzeichnis BAG Bundesarbeitsgericht BAK Beschreibung des Aufgabenkreises BerlHG Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin / Berliner Hochschulgesetz EDV Elektronische Datenverarbeitung LAG Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg TV-L Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder TV Stud Tarifvertrag Studentische Beschäftigte TzBfG Teilzeit- und Befristungsgesetz WissZeitVG Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft / Wissenschaftszeitvertragsgesetz