Drucksache 18 / 20 388 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 31. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. August 2019) zum Thema: Lincap und das Commercial Paper-Programm der GEWOBAG und Antwort vom 19. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr.S 18/20388 vom 31. Juli 2019 über Lincap und das Commercial Paper-Programm der GEWOBAG Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen Antworten auf Ihre Fragen zukommen zu lassen und hat daher Stellungnahmen der städtischen Wohnungsbaugesellschaft eingeholt, die dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Die übermittelten Angaben bilden die Grundlage für die nachfolgenden Antworten. Frage 1: Wozu werden die 500 Mio. EUR konkret benötigt? Antwort zu 1: Das Commercial Paper-Programm dient der Stärkung der kurzfristigen Finanzierungsfähigkeit der Gewobag und kann generell für alle Finanzierungen, z.B. für Unternehmensfinanzierungen, genutzt werden. Das Volumen von 500 Mio. EUR ist das Höchstvolumen und kann revolvierend in Anspruch genommen werden. Ein Commercial Paper-Programm ist betriebswirtschaftlich vergleichbar mit der Ausnutzung einer kurzfristigen Kreditlinie zu sehr günstigen Zinssätzen. Frage 2: CPs mit welcher Laufzeit werden aufgelegt? Antwort zu 2: Es wurden bisher zwei CP´s aufgelegt. CP1: Laufzeit ein Monat (Test, ob alle Systeme funktionieren) CP2: Laufzeit 3 Monate Die Laufzeiten können grundsätzlich zwischen 7 und 364 Tagen betragen. 2 Frage 3: Wie lange soll das Programm laufen? Antwort zu 3: Das Programm hat keine zeitliche Beschränkung. Frage 4: Welche Vorteile bietet die Finanzierung über CPs gegenüber den bisherigen Finanzierungstechniken der GEWOBAG? Antwort zu 4: Es stärkt die kurzfristige Finanzierungsfähigkeit der Gewobag und stellt eine Ergänzung zu den anderen in der Gewobag eingesetzten Finanzierungsinstrumenten dar. Die Zinssätze sind deutlich niedriger als für Kreditlinien oder andere kurzfristige Finanzierungen. Kreditlinien werden zum Teil besichert, CPs sind unbesichert. Frage 5: Weist die GEWOBAG historisch bedingt irgendwelche Besonderheiten bei der Bilanzierung auf? Antwort zu 5: Nein. Grundsätzlich bilanziert die Gewobag nach den gesetzlichen Vorschriften und erhält jährlich uneingeschränkte Bestätigungsvermerke eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers. Frage 6: Haben Zeichner bzw. Halter der CPs unter bestimmten Bedingen ein irgendwie geartetes Recht auf vorzeitige Rückzahlungen? Antwort zu 6: Nein, CP-Programminanspruchnahmen sind immer endfällig (nach 7 bis 364 Tagen Laufzeit), es sei denn, man verhielte sich nicht vertragskonform. Frage 7: Sind bzw. werden die CPs der GEWOBAG EZB-notenbankfähig sein? Antwort zu 7: Nein. Frage 8: Würden CPs der GEWOBAG unter die Ankaufkaufbedingungen eines der Anleihen-Ankaufprogramme des Eurosystems1 oder der NZB autonom2 fallen? Antwort zu 8: Nein. Frage 9: Welche Leistungen erbringt die Lincap für die GEWOBAG? 1 https://www.ecb.europa.eu/mopo/implement/omt/html/index.en.html 2 https://www.ecb.europa.eu/explainers/tell-me-more/html/anfa_qa.en.html 3 Antwort zu 9: Die Firma Lincap hat Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung des CP- Programmes geleistet. Das Beratungsmandat ist beendet. Frage 10: Welche Vergütungen („fees“) in welcher Gesamthöhe fallen dafür an? Antwort zu 10: Hierzu werden aus Gründen der Vertraulichkeit keine Angaben getätigt. Frage 11: Ist die Lincap im Bundesanzeiger gelistet? Wenn ja, unter welcher Bezeichnung? (Bitte Verlinkung auf die Seite!) Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 11: Ob Unternehmen im Bundesanzeiger ihren Jahresabschluss veröffentlichen oder unter bestimmten Bedingungen den Jahresabschluss nicht veröffentlichen, sondern hinterlegen, liegt in deren eigenem Ermessen. Frage 12: Wären auch die IBB oder die Arrangeure in der Lage, derlei Transaktionen zu begleiten? Antwort zu 12: Eine unabhängige Beratung in Verhandlungen mit Kreditinstituten kann nicht zeitgleich durch Kreditinstitute gewährleistet werden. Frage 13: Worin bestünde die Notwendigkeit, Lincap als dritten Finanzdienstleister dazwischen- bzw. davorzuschalten, wenn der Arrangeur die Dienstleistung ebenfalls erbringen könnte? Antwort zu 13: Die Lincap ist nicht dazwischengeschaltet, sondern hat eine Beratungsleistung hinsichtlich der Erstellung des CP-Programmes erbracht. Die Firma Lincap ist nicht der Arrangeur des CP-Programmes der Gewobag. Frage 14: Warum wurde die Lincap als Dienstleister ausgewählt? Antwort zu 14: Lincap hat Expertise als unabhängiger Berater im Bereich von Kapitalmarktfinanzierungsinstrumenten z.B. Schuldscheindarlehen, CP-Programm und Anleihe. 4 Frage 15: Welche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Land Berlin bzw. seinen Beteiligungsgesellschaften und der Lincap gab es bereits in der Vergangenheit? (Bitte Auflistung Wann, Was, Warum, finanzielles Volumen, Verausgabungen für Vergütung!) Antwort zu 15: Beratungsmandate bei der Gewobag: Lincap unterstützte beim 2. Schuldscheindarlehen, da diesem ein Vergleich von besicherter zu unbesicherter Finanzierung vorgeschaltet war. Das 3. Schuldscheindarlehen wies die Besonderheit auf, dass die Gewobag erstmals mit zwei Arrangeuren agierte. Zur Steuerung des Verfahrens hat die Gewobag Lincap hinzugezogen. Der Finanzierungsberater unterstützte also bei 2 von inzwischen 10 Schuldscheindarlehen. Die anderen fünf landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften unterhielten bzw. unterhalten keine Geschäftsbeziehung mit der Lincap. Frage 16: Garantiert, bürgt oder haftet das Land Berlin direkt und/oder indirekt in irgendeiner Form für die CPs der GEWOBAG bzw. die GEWOBAG als Ganzes? Antwort zu 16: Nein. Frage 17: Wurden bereits CPs ausgegeben? Wenn ja, welche Zinssätze haben sich ergeben? Wenn nein, welche Zinssätze werden erwartet? Antwort zu 17: Siehe hierzu auch Antwort zu Frage 2. Die Zinssätze lagen bei -0,18% und -0,16% (jeweils p.a.) Frage 18: Sind die CPs börsennotiert oder OTC? Warum wurde die entsprechende Wahl getroffen? Antwort zu 18: Die CP´s werden direkt beim Investor platziert und sind weder börsennotiert noch im OTC- Handel. Berlin, den 19.August 2019 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen