Drucksache 18 / 20 391 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) vom 31. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. August 2019) zum Thema: Schulen des Sports und Antwort vom 14. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20391 vom 31. Juli 2019 über die Schulen des Sports ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.) Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden zum Schuljahr 2019/2020 den drei Berliner Eliteschulen des Sports aufgenommen? (Bitte nach Schulstandort und Sportart aufschlüsseln.) Zu 1. Sportschule im Olympiapark -Poelchau Schule (04A08) Flatow-Oberschule (09A07) Schul- und Leistungs —sportzentrum (11A07) Klasse 1 Eiskunstlauf 10 Klasse 3 Turnen (m) 5 Klasse 5 Eiskunstlauf 3 Schwimmen 9 Klasse 5 Eiskunstlauf 2 Eisschnelllauf 5 Schwimmen 15 Wasserspringen 7 Klasse 7 Wasserball 6 Schwimmen 1 Moderner Fünfkampf 8 Rudern 4 Leichtathletik 10 Klasse 7 Kanurennsport 13 Rudern 12 Fußball (m) 14 Fußball (w) 6 Segeln 4 Klasse 7 Basketball 10 Bogenschießen 6 Boxen 4 Eishockey 7 Eisschnelllauf 6 2 Fußball 13 Hockey 12 Handball (w) 7 Tischtennis 1 Fechten 3 Fußball (m) 16 Fußball (w) 2 Gewichtheben 2 Handball (m) 9 Judo 14 Leichtathletik 7 Volleyball 13 Quereinstieg (8-10 Kl.) Fußball 3 Hockey 1 Rudern 1 Eiskunstlauf 2 Handball (w) 2 Wasserball 1 Quereinstieg (8-10Kl) Fußball 8 Segeln 1 Kanu 1 Quereinstieg (8-10 Kl.) Basketball 2 Eishockey 7 Fußball 1 Leichtathletik 2 Schwimmen (Paraly.)1 Voll 11 Bogenschießen 3 Judo 1 Eiskunstlauf 1 Handball 8 Badminton 1 Boxen 1 Quereinsteiger SEK II Hockey 2 Rudern 4 Tennis 1 Fußball 4 Quereinsteiger SEKII Kanu 1 Segeln 1 Fußball 4 Quereinsteiger SEK II Basketball 2 Eishockey 3 Judo 2 Volleyball 4 Schwimmen 1 Radsport 2, Handball 2 Bogenschießen 1 Boxen 1 Leichtathletik 3 2.) Gilt in der Summe weiterhin die Richtzahl von 280 Schulplätzen für die Einschulung in die 7. Jahrgänge? Wenn nein, wie wurde sie verändert und welche Kriterien waren dafür maßgeblich? Zu 2. Die Richtzahl von 280 Schulplätzen ist unverändert. 3.) Wie beurteilt die Senatsverwaltung die Entwicklung dieser Schulen seit 2011 bis zum aktuellen Schuljahr? (Bitte Schülerzahlentwicklungen, sportliche Erfolge von Sportschülern in ihrer Schulzeit, schulische Abschlüsse, Evaluationskriterien und Ergebnisse.) Zu 3. Die Entwicklung der Berliner Eliteschulen des Sports wird nicht zuletzt durch die bei den Olympischen Spielen errungenen Medaillen positiv bewertet. 3 Die Schülerstatistik weist folgende Schülerzahlen aus. Für 11A07 liegen aufgrund der Fusion aus Coubertin-Gymnasium und Werner-Seelenbinder-Schule Daten erst ab dem Schuljahr 2012/2013 vor. Schülerzahlen 04A08 09A07 11A07 2011/2012 523 302 - 2012/2013 468 284 1.109 2013/2014 449 291 1.098 2014/2015 425 285 1.073 2015/2016 451 298 1.020 2016/2017 454 282 1.024 2017/2018 465 259 1.047 2019/2020 Die Abfrage vom März 2019 lässt im Ergebnis ähnliche prognostische Zahlen zu. Die tatsächlichen Schülerzahlen lassen sich erst am Ende der Auswertung der Klassenstatistik 2019/2020 zum Beginn des neuen Schuljahres frühestens Ende August 2019 darstellen. Laut Berichten der Schulinspektion und der vorliegenden statistischen Daten zu den Schulabschlüssen liegen die Schulen durchweg über dem Durchschnitt der Berliner Schulen bei den schulischen Abschlüssen. Eine systematische Erfassung der sportlichen Erfolge der Schülerinnen und Schüler der Eliteschulen des Sports während der Schulzeit und nach Abschluss der allgemeinbildenden Schule erfolgt nicht. 4.) Wo sind die Erfahrungsberichte der Schulen, die diese in der Schulversuchsphase zu erstellen hatten, einzusehen? Zu 4. Die Erfahrungsberichte sind in die entsprechende Auswertung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eingeflossen. 5.) Welche Aktivitäten hat die Senatsverwaltung unternommen, um der Forderung der Koalitionsvereinbarung , dass Schüler/innen mit fehlender leistungssportlicher Perspektive an der Schule verbleiben können, zu gewährleisten? 6.) Welche diesbezüglichen, vom Koalitionsvertrag geforderten Modelle, haben die drei Eliteschulen entwickelt, wo sind diese einzusehen? Zu 5. und 6. Sofern Schülerinnen und Schüler die leistungssportlichen Kriterien für die jeweilige Sportart nicht mehr erfüllen, wird geprüft, ob durch einen Sportartenwechsel der Verbleib an einer der Eliteschulen des Sports bis zum Erreichen des Mittleren Schulabschlusses realisiert werden kann. Darüber hinaus wird im Rahmen der Sitzungen des Regionalteams der Eliteschule des Sports im Verbundsystem Schule, Sport und Internat ein diesbe- 4 zügliches Konzept entwickelt, welches für die zukünftige Arbeit tragfähig sein kann. 7.) Wo ist der im Herbst 2013 zwischen der Poelchau-Oberschule und dem Verein Hertha BSC abgeschlossene Kooperationsvertrag einzusehen? Zu 7. Der Kooperationsvertrag kann von Mitgliedern des Abgeordnetenhauses in der Sportschule im Olympiapark – Poelchau-Schule eingesehen werden. 8.) Wie beurteilt die Senatsverwaltung den Trend, dass immer mehr Fußballschüler in die Poelchau-Schule eingeschult werden? Gibt es in dieser Hinsicht perspektivische Überlegungen ? Zu 8. Der angesprochene Trend kann nicht beobachtet werden und trifft aus Sicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nicht zu. An der Sportschule im Olympiapark – Poelchau-Schule werden in der Sportart Fußball in diesem Schuljahr 13 Schüler in die 7. Jahrgangsstufe eingeschult. Die konstant gebliebene Einschulungsrichtzahl für diese Sportart beträgt 15, damit bleibt die Schule in dieser Sportart unter der vorgesehenen Richtzahl. Diese minimale Abweichung von der Richtzahl, führt an der Schule nicht zu perspektivischen Überlegungen. Berlin, den 14. August 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie