Drucksache 18 / 20 392 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) vom 31. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. August 2019) zum Thema: Zuwendungen und Auftragsvergabe des Senats und Antwort vom 13. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20392 vom 31. Juli 2019 über Zuwendungen und Auftragsvergabe des Senats ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass Zuwendungsempfänger in der Zuwendungsdatenbank (http://www.berlin.de/sen/finanzen /service/zuwendungsdatenbank/) des Senats teilweise mehrfach mit unterschiedlicher Schreibweise vorhanden sind und darunter die Transparenz und Aussagekraft der Zusammenstellung leidet? Zu 1.: Die Senatsverwaltung für Finanzen veröffentlicht jährlich zentral die durch die derzeit 28 zuwendungsgebenden Stellen bewilligten Zuwendungen in der Zuwendungsdatenbank . Dadurch kann es bei der Zusammenführung der Meldungen trotz zahlreicher Plausibilitätsprüfungen durchaus vorkommen, dass unterschiedliche Schreibweisen vorhanden sind. Allerdings leiden hier weder die Transparenz noch die Aussagekraft, da zum einen bereits bei der Suche nach Teilbegriffen des Namens des Zuwendungsempfängers die korrekten und kompletten Zuwendungsempfänger recherchiert werden können. Zum anderen dient an dieser Stelle die im Themenkomplex „Gesamtkonzept Transparenzdatenbank “ eingeführte Transparenzdatenbank. Hier ist jeder Zuwendungsempfänger (juristische Personen) mit einer Registrierungsnummer und seinen Angaben zum Unternehmen registriert. Da die Transparenzdatenbank mit der Zuwendungsdatenbank über die zuvor genannte Registrierungsnummer verknüpft ist, wird somit eine vollständige Transparenz und Aussagekraft zu erhaltenen Zuwendungen eines eindeutigen Zuwendungsempfängers gewährleistet. 2. Sieht der Senat die Möglichkeit, die jeweilige USt-ID oder die Steuer-Nr. der Zuwendungsempfänger als gemeinsamen „Key“ mit zu erfassen, damit auch Konzernverbünde innerhalb der Datenbank sichtbar werden? Zu 2.: Mit der Einführung der Zuwendungsdatenbank und der Transparenzdatenbank haben durch den Senat Überlegungen stattgefunden hinsichtlich eines geeigneten „Keys“ zur eindeutigen Identifizierung von juristischen Personen. Dabei wurden u. a. 2/2 auch die Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-ID) oder die Steuer-Nummer in Betracht gezogen. Letztendlich wurde entschieden, dass die bei den juristischen Personen bereits vorhandenen Registernummern des Handels-, Vereins- bzw. Genossenschaftsregister als Basis genommen werden. Durch diese gewählte Form ist es möglich, gezielte Auswertungen über die sogenannte Registrierungsnummer vorzunehmen. Die Idee, Konzernverbünde auszuwerten, ist nachvollziehbar. Jedoch lassen sich diese über die genannten Schlüssel ebenfalls nicht immer eindeutig bzw. vollständig identifizieren, da Konzerntöchter unterschiedliche USt-ID haben können und somit nicht über einen gemeinsamen Key verfügen würden. 3. Der Senat hatte in der letzten Legislaturperiode die Schaffung einer einheitlichen Kreditorennummer beschlossen. Für den Bereich der öffentlichen Auftraggeber des Landes Berlin sollte eine zentrale Stammdatenführung eingeführt werden, auf welche alle Vergabestellen zugreifen können. Dadurch sollte ein Stammdatenmanagement ermöglicht werden, verbunden mit der Beschleunigung der Bezahlvorgänge und einem verbesserten Korruptionsschutz. Wie ist hier der Sachstand, wird dieser Beschluss umgesetzt? Zu 3.: Die Senatsverwaltung für Finanzen wird im Rahmen des Projektes zur Neubeschaffung einer Softwarelösung für das Berliner Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen „HKR-neu“ des Landes Berlin eine neue Software einführen. Die Beschaffung der Software ist bereits abgeschlossen und es findet derzeit die Anpassung der Software an die Bedürfnisse der Berliner Verwaltungen statt. Den Vergabestellen des Landes Berlins wird damit künftig eine moderne Rechnungswesen-Software zur Verfügung gestellt, die u. a. auch eine zentrale Stammdatenhaltung ermöglicht. Mit der aktuell in den Berliner Behörden eingesetzten Software „ProFiskal“ werden Kreditoren als „Zahlungspartner“ heute dezentral verwaltet. Ein Kreditor muss je nach Geschäftsbeziehung zu einer Senatsverwaltung, nachgeordneten Behörde oder zu einem Bezirk mehrfach in den Stammdaten angelegt werden. Eine Weiterentwicklung der Software ProFiskal wird aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen ausgeschlossen. Im Ergebnis des Projektes „HKR-neu“ wird die neue Software in der Lage sein, sämtliche Zahlungspartner des Landes Berlins (also auch Kreditoren) zentral zu verwalten und unter einer einheitlichen Nummer (oder Bezeichnung) zu führen. Berlin, den 13.08.2019 In Vertretung .......................................... Fréderic Verrycken Senatsverwaltung für Finanzen