Drucksache 18 / 20 394 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 01. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. August 2019) zum Thema: „Fahlenbergbrücke“ – Kenntnis, Senatszuständigkeit und Umsetzung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick vom 30.08.2012 und Antwort vom 16. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20394 vom 01.08.2019 über „Fahlenbergbrücke“ – Kenntnis, Senatszuständigkeit und Umsetzung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick vom 30.08.2012 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat der Senat zum Sachstand zu dem auf Antrag der CDU-Fraktion gefassten Beschluss mit der Drucksachennummer VII/0253 vom 30.08.2012 zur „Fahlenbergbrücke“ der Bezirksverordnetenversammlung von Treptow-Köpenick? Frage 2: Welche konkreten Bearbeitungsschritte wurden seitens des Bezirksamtes und des Senats nach dem zu 1. angeführten Beschluss der BVV Treptow-Köpenick durchgeführt? (Bitte hierbei auch um Angabe, wann der Senat durch den Bezirk über den Beschluss informiert wurde.) Frage 3: Welche Priorität hat die Umsetzung des Beschlusses, warum wurde dieser bisher noch nicht umgesetzt und wann soll dieser nach aktueller Planung umgesetzt werden? Antwort zu 1 bis 3: In turnusmäßigen Abstimmungsterminen der für den Brückenbau zuständigen Fachabteilung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick wurden vergleichbare Fragestellungen erörtert und beantwortet, so dass der Bezirk bereits mehrfach zu dem benannten Beschluss berichten konnte. Frage 4: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und wie ist hierzu der Verfahrensstand, damit der genannte Beschluss zeitnah umgesetzt werden kann? 2 Frage 5: Welche Kosten entstehen mit der Umsetzung des Beschlusses bzw. mit welchem Kostenansatz zur Umsetzung ist zu rechnen? Frage 7: Gibt es eigene Planungen des Senats, welche in den Bereich des angeführten Beschlusses fallen? Wenn ja, ggf. welchen Inhalts und Sachstands? Frage 9: Welchen Weg empfiehlt der Senat, um gemeinsam eine eventuelle Alternativlösung zu finden, sollte die im Sinne des zu 1. genannte Maßnahme des BVV-Beschlusses aus bestimmten Gründen so nicht umgesetzt werden können? Antwort zu 4, 5 ,7 und zu 9: Mit Bezug zur aktuellen Planung zur Ersatzneubau der Neuen Fahlenbergbrücke kann bestätigt werden, dass während der Bauzeit eine Behelfsbrückenkonstruktion zum Einsatz kommt. Die aktuellen Informationen zur Baumaßnahme sind, wie zu einer Vielzahl weiterer Straßen- und Brückenbaumaßnahmen, auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bereitgestellt. Die Kosten für den Ersatzneubau der Neuen Fahlenbergbrücke, inklusive Behelfsbrückenkonstruktion, belaufen sich nach vorliegender Kostenberechnung auf 5,6 Mio. Euro. Frage 6: Welche Entscheidungsfaktoren haben einen Einfluss auf die Priorisierung zugunsten der Umsetzung des Beschlusses? Antwort zu 6: Die Priorisierung obliegt zunächst dem Bezirk. Frage 8: Welche Stellen haben grundsätzlich Einfluss auf die Entscheidung, ob und wann Beschlüsse wie der unter 1. angeführte umgesetzt werden, welche Stelle fällt letztendlich die Entscheidung? Antwort zu 8: Die erforderlichen Beteiligten und die damit verbundenen Entscheidungswege hängen von einer Einzelfallbetrachtung eines Beschlusses der BVV ab. Berlin, den 16.08.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz