Drucksache 18 / 20 398 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 01. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. August 2019) zum Thema: „Ausdehnung der nächtlichen Tempo-30-Zone in der Straße am Treptower Park“ – Kenntnis, Senatszuständigkeit und Umsetzung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick vom 16.10.2014 und Antwort vom 16. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20398 vom 1. August 2019 über „Ausdehnung der nächtlichen Tempo-30-Zone in der Straße Am Treptower Park“ – Kenntnis, Senatszuständigkeit und Umsetzung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick vom 16.10.2014 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat der Senat zum Sachstand zu dem auf Antrag der CDU-Fraktion gefassten Beschluss mit der Drucksachennummer VII/0722 vom 16.10.2014 zur „Ausdehnung der nächtlichen Tempo-30- Zone in der Straße am Treptower Park“ der Bezirksverordnetenversammlung von Treptow-Köpenick? Antwort zu 1: Anträge auf Anordnung von verkehrsbehördlichen Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor verkehrsbedingtem Lärm nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 der Straßenverkehrs- Ordnung (StVO) sind nur durch unmittelbar betroffene Anwohnerinnen und Anwohner zulässig , da die Lärmbetroffenheit individuell an Hand der Wohnsituation ermittelt werden muss. Ein diesbezüglicher Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist folglich nicht als Antrag zulässig. Dies wurde dem damaligen Bezirksstadtrat für Jugend und öffentliche Ordnung mit Schreiben vom 20. Juni 2016 mitgeteilt. Frage 2: Welche konkreten Bearbeitungsschritte wurden seitens des Bezirksamtes und des Senats nach dem zu 1. angeführten Beschluss der BVV Treptow-Köpenick durchgeführt? (Bitte hierbei auch um Angabe, wann der Senat durch den Bezirk über den Beschluss informiert wurde.) Antwort zu 2: Der BVV-Beschluss VII/0722 vom 16.10.2014 wurde durch das Bezirksamt Treptow- Köpenick von Berlin mit Datum vom 19.12.2014 an die damalige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt übersandt. 2 Damals lagen bereits entsprechende Anträge von Anwohnerinnen und Anwohnern der Straße Am Treptower Park bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, der Verkehrslenkung Berlin (VLB), auf Maßnahmen zur Reduzierung des verkehrsbedingten Lärms vor. In der Absicht, die BVV zwar über deren fehlende Antragsbefugnis, gleichwohl jedoch über das Ergebnis der Prüfung der unmittelbar Betroffenen zu informieren, wurde die Beantwortung dieser BVV-Drucksache vorerst zurückgestellt. Gleichermaßen befand sich der Prüfleitfaden für Tempo 30 nachts der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt noch in Bearbeitung, der den verkehrsbehördlichen Abwägungsprozess zwischen der allgemeinen Verkehrsbedeutung, der Aufrechterhaltung eines attraktiven nächtlichen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und dem Gesundheitsschutz unterstützen sollte. Diese Intention berücksichtigend erfolgte die abschließende Bearbeitung der stadtweiten Anträge von Anwohnerinnen und Anwohnern erst nach der Fertigstellung des Prüfleitfadens Ende April 2015. Im Zuge der Prüfung der Anträge von Anwohnerinnen und Anwohnern hat die VLB eine Verkehrszählung und eine Lärmberechnung für die Straße Am Treptower Park erstellen lassen. Diese ergab, dass der nächtliche Richtwert der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz- Richtlinien- StV) überschritten war. Im Zuge der weiteren verkehrsbehördlichen Prüfung wurden die Auswirkungen einer möglichen Ausdehnung der bereits vorhandenen nächtlichen Geschwindigkeitsreduzierung auf die Verkehrsbedeutung der Straße, insbesondere für den ÖPNV, untersucht. Dazu wurden auch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten. Die BVG hat mitgeteilt, dass sich die aus der Ausdehnung der nächtlichen Geschwindigkeitsreduzierung Am Treptower Park resultierenden Fahrzeitverlängerungen erheblich auf die Anschlussbeziehungen im Nachtnetz, insbesondere an den S-Bahnhöfen Schöneweide und Adlershof, auswirken würden. Hiervon wäre auch die Buslinie N 60 als wichtiger Zubringer im Omnibusnachtnetz zum Flughafen Schönfeld betroffen gewesen. Fahrgäste, welche auf die Anschlussbeziehungen des nächtlichen ÖPNV angewiesen wären , hätten dann Wartezeiten von 25 - 30 Minuten in Kauf nehmen müssen. In Anbetracht dieser erheblichen negativen Auswirkungen auf den ÖPNV, dessen Attraktivität ein wesentliches Element zur Reduzierung des Verkehrs und damit zur Lärmminderung darstellt, wurde von einer Ausweitung der Geschwindigkeitsbeschränkung abgesehen . Frage 3: Welche Priorität hat die Umsetzung des Beschlusses, warum wurde dieser bisher noch nicht umgesetzt und wann soll dieser nach aktueller Planung umgesetzt werden? Frage 4: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und wie ist hierzu der Verfahrensstand, damit der genannte Beschluss zeitnah umgesetzt werden kann? Frage 6: Welche Entscheidungsfaktoren haben einen Einfluss auf die Priorisierung zugunsten der Umsetzung des Beschlusses? 3 Antwort zu 3, 4 und zu 6: Die Fragen 3, 4 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Eine Umsetzung des BVV-Beschlusses VII/0722 kann aus den in der Antwort zu Frage 1 dargelegten Gründen nicht erfolgen. Frage 5: Welche Kosten entstehen mit der Umsetzung des Beschlusses bzw. mit welchem Kostenansatz zur Umsetzung ist zu rechnen? Antwort zu 5: Eine Kostenermittlung würde eine entsprechende verkehrsbehördliche Anordnung voraussetzen , welche jedoch aus den angeführten Gründen gegenwärtig nicht erfolgt. Frage 7: Gibt es eigene Planungen des Senats, welche in den Bereich des angeführten Beschlusses fallen? Wenn ja, ggf. welchen Inhalts und Sachstands? Antwort zu 7: Dem Berliner Senat sind die potentiellen direkten und indirekten Wirkungen von Lärm auf das Wohlbefinden und auch auf die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner unserer Stadt bewusst. Insofern ist auch die Lärmbekämpfung ein wichtiger Bestandteil des behördlichen Gesundheits- und Umweltschutzes. In Bezug auf den Verkehrslärm setzt der sich derzeit in der öffentlichen Auslegung befindliche Entwurf des Lärmaktionsplans 2018-2023 die Umsetzung bisheriger Lärmschutzprojekte fort und setzt neue Schwerpunkte behördlichen Handelns zur Lärmreduzierung. So ist u.a. die Erarbeitung eines Tempo-30-Nachtkonzeptes beabsichtigt. Darüber hinaus ist die Überarbeitung des Prüfleitfadens Tempo 30 nachts vorgesehen, welcher künftig dem nächtlichen Gesundheitsschutz bei der verkehrsbehördlichen Prüfung eine höhere Priorität verleihen soll. In diesem Zusammenhang wird auch Tempo 30 nachts Am Treptower Park erneut geprüft werden. Frage 8: Welche Stellen haben grundsätzlich Einfluss auf die Entscheidung, ob und wann Beschlüsse wie der unter 1. angeführte umgesetzt werden, welche Stelle fällt letztendlich die Entscheidung? Antwort zu 8: Die persönliche Betroffenheit ist, wie bereits in der Antwort zu Frage 1 dargelegt, zwingende Voraussetzung für die weitere Bearbeitung von Anträgen auf Anordnung von Maßnahmen zur Reduzierung des verkehrsbedingten Lärms nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 StVO. Da diese bei BVV-Beschlüssen nicht gegeben ist, lehnt die zuständige Straßenverkehrsbehörde deren Prüfung mit entsprechender Begründung ab. 4 Frage 9: Welchen Weg empfiehlt der Senat, um gemeinsam eine eventuelle Alternativlösung zu finden, sollte die im Sinne des zu 1. genannte Maßnahme des BVV-Beschlusses aus bestimmten Gründen so nicht umgesetzt werden können? Antwort zu 9: Die bereits in der Antwort zu Frage 7 erörterten Vorhaben befinden sich mit dem Ziel in der Planung, dem nächtlichen Lärmschutz grundsätzlich im verkehrsbehördlichen Abwägungsprozess eine höhere Gewichtung zu verleihen und die nächtlichen Geschwindigkeitsreduzierungen im gesamten Stadtgebiet auszudehnen. Berlin, den 16.08.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz