Drucksache 18 / 20 399 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 01. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. August 2019) zum Thema: „Zebrastreifen Elsenstraße/ Karl-Kunger-Straße“ – Kenntnis, Senatszuständigkeit und Umsetzung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick vom 26.02.2015 und Antwort vom 14. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20399 vom 1. August 2019 über „Zebrastreifen Elsenstraße/Karl-Kunger-Straße“ – Kenntnis, Senatszuständigkeit und Umsetzung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick vom 26.02.2015 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat der Senat zum Sachstand zu dem auf Antrag der CDU-Fraktion gefassten Beschluss mit der Drucksachennummer VII/0808 vom 26.02.2015 zur „Zebrastreifen Elsenstraße/ Karl- Kunger-Straße“ der Bezirksverordnetenversammlung von Treptow-Köpenick? Antwort zu 1: Der Standort Elsenstraße/Karl-Kunger-Straße wurde in der von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geleiteten Arbeitsgruppe „Förderung des Fußverkehrs/Querungshilfen“ erstmalig am 28.02.2019 behandelt. Es wurde vereinbart, planerisch tendenziell die Anlage von baulichen Gehwegvorstreckungen unter der Berücksichtigung der Schleppkurven für einen Sattelzug zu prüfen. Dieser Prüfvorgang ist noch nicht abgeschlossen. Frage 2: Welche konkreten Bearbeitungsschritte wurden seitens des Bezirksamtes und des Senats nach dem zu 1. angeführten Beschluss der BVV Treptow-Köpenick durchgeführt? (Bitte hierbei auch um Angabe, wann der Senat durch den Bezirk über den Beschluss informiert wurde.) Antwort zu 2: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick, insbesondere die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde, konnte zunächst keine Prüfung des Sachverhaltes vornehmen, da die Grundschule in der Kiefholzstraße vorübergehend geschlossen war und somit keine repräsentative Verkehrszählung als erforderlicher Prüfschritt möglich war. Dies wurde auch im 2 Zwischenbericht des Bezirksamtes vom 19.02.2018 zum Beschluss-Nr. 0566/35/15 (Drucksache Nr.: VII/0808) der Sitzung des Bezirksverordnetenversammlung Treptow- Köpenick vom 26.02.2015 so festgehalten. Das Schulgebäude ist seit diesem Jahr wieder in Benutzung. Am 19.12.2018 hat das Bezirksamt Treptow-Köpenick deshalb nunmehr den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung in die Arbeitsgruppe „Förderung des Fußverkehrs/Querungshilfen“ eingebracht. Dort wurde bislang die in der Antwort zu Frage 1 dargestellte Vereinbarung zum weiteren Prüfablauf getroffen. Frage 3: Welche Priorität hat die Umsetzung des Beschlusses, warum wurde dieser bisher noch nicht umgesetzt und wann soll dieser nach aktueller Planung umgesetzt werden? Frage 6: Welche Entscheidungsfaktoren haben einen Einfluss auf die Priorisierung zugunsten der Umsetzung des Beschlusses? Antwort zu 3 und zu 6: Da es sich bei allen in der Arbeitsgruppe „Förderung des Fußverkehrs/Querungshilfen“ behandelten Standorten im Rahmen der Schulwegsicherung um Sicherheitsbelange von Fußgängerinnen und Fußgängern, als die sogenannten schwachen Verkehrsteilnehmenden, handelt, existiert keine gesonderte Prioritätenreihung bei der Prüfung der einzelnen Standorte. Es wird in der Arbeitsgruppe Wert darauf gelegt, die einzelnen Standortprüfungen, so wie auch zurzeit den Standort Elsenstraße/Karl-Kunger- Straße, gleichzeitig und kontinuierlich vorzunehmen. Frage 4: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und wie ist hierzu der Verfahrensstand, damit der genannte Beschluss zeitnah umgesetzt werden kann? Antwort zu 4: Es müssen keine gesonderten Voraussetzungen erfüllt sein. Mit der Behandlung des Standortes Elsenstraße/Karl-Kunger-Straße in der Arbeitsgruppe „Förderung des Fußverkehrs/Querungshilfen“ wird zurzeit an der Umsetzung des Beschlusses gearbeitet. Frage 5: Welche Kosten entstehen mit der Umsetzung des Beschlusses bzw. mit welchem Kostenansatz zur Umsetzung ist zu rechnen? Antwort zu 5: Es werden die üblichen Kosten für den Verwaltungsaufwand für die fachliche Abstimmung und die straßenverkehrsbehördliche Anordnung entstehen. 3 Frage 7: Gibt es eigene Planungen des Senats, welche in den Bereich des angeführten Beschlusses fallen? Wenn ja, ggf. welchen Inhalts und Sachstands? Frage 8: Welche Stellen haben grundsätzlich Einfluss auf die Entscheidung, ob und wann Beschlüsse wie der unter 1. angeführte umgesetzt werden, welche Stelle fällt letztendlich die Entscheidung? Antwort zu 7 und zu 8: Es gibt keine eigenen Planungen des Senats bezüglich des angeführten Beschlusses. Die Entscheidung für eine eventuelle Querungshilfe wird gemeinschaftlich in der Arbeitsgruppe „Förderung des Fußverkehrs/Querungshilfen“ getroffen, an der auch Vertreterinnen und Vertreter des Bezirksamtes, der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei teilnehmen. Frage 9: Welchen Weg empfiehlt der Senat, um gemeinsam eine eventuelle Alternativlösung zu finden, sollte die im Sinne des zu 1. genannte Maßnahme des BVV-Beschlusses aus bestimmten Gründen so nicht umgesetzt werden können? Antwort zu 9: Zunächst wird die Prüfung der Querungshilfe erfolgen. Erst danach ist es sinnvoll, über alternative Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Schulumfeld zu diskutieren. Berlin, den 14.08.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz