Drucksache 18 / 20 402 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 01. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. August 2019) zum Thema: „Beleuchtung am S-Bahnhof Treptower Park“ – Kenntnis, Senatszuständigkeit und Umsetzung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Treptow- Köpenick vom 12.11.2015 und Antwort vom 16. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20402 vom 1. August 2019 über „Beleuchtung am S-Bahnhof Treptower Park“ – Kenntnis, Senatszuständigkeit und Umsetzung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Treptow- Köpenick vom 12.11.2015 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat der Senat zum Sachstand zu dem auf Antrag der CDU-Fraktion gefassten Beschluss mit der Drucksachennummer VII/1115 vom 12.11.2015 zur „Beleuchtung am S-Bahnhof Treptower Park“ der Bezirksverordnetenversammlung von Treptow-Köpenick? Frage 2: Welche konkreten Bearbeitungsschritte wurden seitens des Bezirksamtes und des Senats nach dem zu 1. angeführten Beschluss der BVV Treptow-Köpenick durchgeführt? (Bitte hierbei auch um Angabe, wann der Senat durch den Bezirk über den Beschluss informiert wurde.) Frage 3: Welche Priorität hat die Umsetzung des Beschlusses, warum wurde dieser bisher noch nicht umgesetzt und wann soll dieser nach aktueller Planung umgesetzt werden? Frage 4: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und wie ist hierzu der Verfahrensstand, damit der genannte Beschluss zeitnah umgesetzt werden kann? Frage 7: Gibt es eigene Planungen des Senats, welche in den Bereich des angeführten Beschlusses fallen? Wenn ja, ggf. welchen Inhalts und Sachstands? Frage 9: Welchen Weg empfiehlt der Senat, um gemeinsam eine eventuelle Alternativlösung zu finden, sollte die im Sinne des zu 1. genannte Maßnahme des BVV-Beschlusses aus bestimmten Gründen so nicht umgesetzt werden können? 2 Antwort zu 1, 2, 3, 4,7 und zu 9: Der genannte Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Treptow-Köpenick ist dem Senat nicht bekannt. Eine Anfrage des Bezirksamtes zur Verbesserung der Beleuchtungssituation ging Anfang 2017 bei dem für die öffentliche Beleuchtung zuständigen Fachbereich der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ein. Für 2018 wurde die Errichtung einer zusätzlichen Leuchte vorbereitet. Aufgrund eines Brandereignisses und der bis heute andauernden provisorischen Absperrung im genannten Bereich wurde die Maßnahme nicht umgesetzt, um keine eventuelle Baubehinderung zu erzeugen. Im Herbst 2019 soll die Leuchte in der stadteinwärtigen Kurve errichtet werden. Derzeit wird die Errichtung einer weiteren Leuchte im Umfeld der Fahrradabstellanlage geprüft. Frage 6: Welche Entscheidungsfaktoren haben einen Einfluss auf die Priorisierung zugunsten der Umsetzung des Beschlusses? Antwort zu 6: Die Priorisierung obliegt zunächst dem Bezirk. Frage 5: Welche Kosten entstehen mit der Umsetzung des Beschlusses bzw. mit welchem Kostenansatz zur Umsetzung ist zu rechnen? Antwort zu 5: Für die Errichtung einer Leuchte werden in diesem Fall Kosten von ca. 4.000 € entstehen. Aufgrund des nicht vorhandenen öffentlichen Stromversorgungsnetzes sind die Kosten höher als im Regelfall. Frage 8: Welche Stellen haben grundsätzlich Einfluss auf die Entscheidung, ob und wann Beschlüsse wie der unter 1. angeführte umgesetzt werden, welche Stelle fällt letztendlich die Entscheidung? Antwort zu 8: Die erforderlichen Beteiligten und die damit verbundenen Entscheidungswege hängen von einer Einzelfallbetrachtung eines Beschlusses der BVV ab. Berlin, den 16.08.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz