Drucksache 18 / 20 403 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 01. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. August 2019) zum Thema: „Steinbachstraße – Verlegung von Gehwegplatten“ – Kenntnis, Senatszuständigkeit und Umsetzung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick vom 25.01.2018 und Antwort vom 15. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20403 vom 1. August 2019 über „Steinbachstraße - Verlegung von Gehwegplatten“ – Kenntnis, Senatszuständigkeit und Umsetzung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick vom 25.01.2018 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Treptow- Köpenick um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Welche Erkenntnisse hat der Senat zum Sachstand zu dem auf Antrag der CDU-Fraktion gefassten Beschluss mit der Drucksachennummer VII/0289 vom 25.01.2018 zur „Steinbachstraße – Verlegung von Gehwegplatten“ der Bezirksverordnetenversammlung von Treptow-Köpenick? Antwort zu 1: Dieser Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist dem Senat nicht bekannt. Frage 2: Welche konkreten Bearbeitungsschritte wurden seitens des Bezirksamtes und des Senats nach dem zu 1. angeführten Beschluss der BVV Treptow-Köpenick durchgeführt? (Bitte hierbei auch um Angabe, wann der Senat durch den Bezirk über den Beschluss informiert wurde.) Frage 3: Welche Priorität hat die Umsetzung des Beschlusses, warum wurde dieser bisher noch nicht umgesetzt und wann soll dieser nach aktueller Planung umgesetzt werden? 2 Frage 4: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und wie ist hierzu der Verfahrensstand, damit der genannte Beschluss zeitnah umgesetzt werden kann? Frage 5: Welche Kosten entstehen mit der Umsetzung des Beschlusses bzw. mit welchem Kostenansatz zur Umsetzung ist zu rechnen? Frage 6: Welche Entscheidungsfaktoren haben einen Einfluss auf die Priorisierung zugunsten der Umsetzung des Beschlusses? Frage 8: Welche Stellen haben grundsätzlich Einfluss auf die Entscheidung, ob und wann Beschlüsse wie der unter 1. angeführte umgesetzt werden, welche Stelle fällt letztendlich die Entscheidung? Frage 9: Welchen Weg empfiehlt der Senat, um gemeinsam eine eventuelle Alternativlösung zu finden, sollte die im Sinne des zu 1. genannte Maßnahme des BVV-Beschlusses aus bestimmten Gründen so nicht umgesetzt werden können? Antwort zu 2 bis 6, 8 und 9: Der Bezirk teilt dazu mit: „Das Bezirksamt berichtet regelmäßig gegenüber der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) als Kontrollorgan der bezirklichen Verwaltung über die Bearbeitung der Beschlüsse der BVV. Die Dokumentation von Berichterstattungen an die BVV im Rahmen einer Schriftlichen Anfrage aus dem Abgeordnetenhaus bedeutet einen unverhältnismäßig hohen Aufwand, der mit dem zur Verfügung stehenden Personal nicht zu leisten ist. Die Kosten zur Umsetzung der BVV-Beschlüsse können der jeweiligen Kostenausweisung der erstellten Zwischen- und Schlussberichte entnommen werden. Die entsprechenden Informationen und Übersichten sind allgemein öffentlich zugänglich und sind dem Bürgerinformationssystem auf der Bezirkshomepage zu entnehmen. Auf Grund der stetig gestiegenen Anzahl der zu bearbeitenden täglichen Pflichten in den Fachämtern und der bekannten knappen Personalressourcen ist es nicht immer möglich, zeitnah die entsprechenden Berichte zu verfassen. Gleichwohl werden die von der BVV Treptow-Köpenick gefassten Beschlüsse stets beachtet.“ Frage 7: Gibt es eigene Planungen des Senats, welche in den Bereich des angeführten Beschlusses fallen? Wenn ja, ggf. welchen Inhalts und Sachstands? 3 Antwort zu 7: Es gibt dazu keine eigenen Planungen des Senats. Berlin, den 15.08.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz