Drucksache 18 / 20 404 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 01. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. August 2019) zum Thema: „Dauerhafte Bedarfs-Lichtsignalanlage in der Germanenstraße“ – Kenntnis, Senatszuständigkeit und Umsetzung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick vom 01.03.2018 und Antwort vom 19. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20404 vom 1. August 2019 über "Dauerhafte Bedarfs-Lichtsignalanlage in der Germanenstraße" – Kenntnis, Senatszuständigkeit und Umsetzung des Beschlusses der BVV Treptow-Köpenick vom 01.03.2018 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat der Senat zum Sachstand zu dem auf Antrag der CDU-Fraktion gefassten Beschluss mit der Drucksachennummer VIII/0335 vom 01.03.2018 zur „Errichtung einer dauerhaften Bedarfs-Lichtsignalanlage in der Germanenstraße“ der Bezirksverordnetenversammlung von Treptow- Köpenick? Frage 2: Welche konkreten Bearbeitungsschritte wurden seitens des Bezirksamtes und des Senats nach dem zu 1. angeführten Beschluss der BVV Treptow-Köpenick durchgeführt? (Bitte hierbei auch um Angabe, wann der Senat durch den Bezirk über den Beschluss informiert wurde.) Antwort zu 1 und zu 2: Über die Bearbeitungsschritte des Bezirks liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Mit Schreiben vom 19.03.2018 an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) bat Herr Bezirksstadtrat Hölmer (Bezirksamt Treptow-Köpenick, Abteilung Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung) auf Grundlage des Beschlusses der dortigen Bezirksverordnetenversammlung (Drucksache VIII-335) um Prüfung und Stellungnahme, ob eine dauerhafte Bedarfs-Lichtsignal-Anlage in der Germanenstraße angeordnet werden kann. Die für die Anordnung solcher Lichtzeichenanlagen (LZA) zuständige Verkehrslenkung Berlin (VLB) hat den Antrag geprüft, und mit Schreiben vom 23.05.2018 erging folgende Antwort an Herrn Bezirksstadtrat Hölmer: Zur Schulwegsicherung wurde im Jahr 2003 eine Mittelinsel als Querungserleichterung in der Germanenstraße Ecke Schirnerstraße gebaut. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wurde im Bereich der Kreuzung Germanenstraße/Schirnerstraße auf 30 km/h (mit der zeitlichen Befristung Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr) zur Schulwegsicherung herabgesetzt. Zusätzlich wurden die 2 Zeichen 136 Straßenverkehrs-Ordnung (Kinder) als Verkehrszeichen aufgestellt sowie, zur Verdeutlichung, im Jahr 2004 auch auf der Fahrbahn markiert. Mit diesen Maßnahmen werden die Fahrzeugführenden auf eine besondere Situation hingewiesen und zur besonderen Vorsicht und Aufmerksamkeit verpflichtet. In der Germanenstraße sorgen Lücken im Fließverkehr dafür, dass zu Fuß Gehende, unter Beachtung der bei der Teilnahme im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt und Aufmerksamkeit, die Fahrbahn sicher queren können. Unterstützt wurde dies mit dem Bau einer Mittelinsel. Frage 3: Welche Priorität hat die Umsetzung des Beschlusses, warum wurde dieser bisher noch nicht umgesetzt und wann soll dieser nach aktueller Planung umgesetzt werden? Frage 4: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und wie ist hierzu der Verfahrensstand, damit der genannte Beschluss zeitnah umgesetzt werden kann? Antwort zu 3 und zu 4: Alle Anfragen und Beschlüsse, welche sich auf die Verkehrssicherheit im Bereich von Schulen sowie die damit einhergehenden schulwegsichernden Maßnahmen beziehen, werden seitens des Senates absolut prioritär behandelt. Die Anordnung einer LZA setzt bestimmte Kriterien der die VLB bindenden Vorschriften voraus. Lichtzeichenanlagen sollen dort errichtet werden, wo ein starker Verkehr herrscht und es den Fußgängern wegen der Dichte des Verkehrs nicht möglich ist, ohne diese Schutzeinrichtung die Fahrbahn zu queren. Das Prüfergebnis der VLB ergab, dass in diesem Sinne keine Erforderlichkeit zur Errichtung einer Lichtzeichenanlage besteht. Die bisherigen Maßnahmen zur Schulwegsicherung sind ausreichend. Die Unfalllage ist unauffällig. An der genannten Kreuzung gab es in den letzten drei Jahren nur einen Verkehrsunfall (ohne Fußgängerbeteiligung) aufgrund eines zu geringen Sicherheitsabstandes. Der Antrag auf Anordnung einer Lichtzeichenanlage im Bereich der Germanenstraße, Ecke Schirnerstraße, war daher abzulehnen. Dementsprechend kann der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) nicht umgesetzt werden. Frage 5: Welche Kosten entstehen mit der Umsetzung des Beschlusses bzw. mit welchem Kostenansatz zur Umsetzung ist zu rechnen? Antwort zu 5: Entfällt. 3 Frage 6: Welche Entscheidungsfaktoren haben einen Einfluss auf die Priorisierung zugunsten der Umsetzung des Beschlusses? Antwort zu 6: Es wird auf die Ausführungen zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen. Frage 7: Gibt es eigene Planungen des Senats, welche in den Bereich des angeführten Beschlusses fallen? Wenn ja, ggf. welchen Inhalts und Sachstands? Antwort zu 7: Es gibt derzeit keine eigenen Planungen des Senats. Frage 8: Welche Stellen haben grundsätzlich Einfluss auf die Entscheidung, ob und wann Beschlüsse wie der unter 1. angeführte umgesetzt werden, welche Stelle fällt letztendlich die Entscheidung? Antwort zu 8: Der Beschluss fällt in die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Für die Anordnung von Lichtzeichenanlagen ist die VLB zuständig. Im Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKat Ord) sind die Zuständigkeiten und Aufgabenverteilungen der einzelnen Senatsverwaltungen festgelegt. Unter Nr. 35 lassen sich die Ordnungsaufgaben der VLB finden. Hierzu gehört auch die Anordnung von Lichtzeichenanlagen. Frage 9: Welchen Weg empfiehlt der Senat, um gemeinsam eine eventuelle Alternativlösung zu finden, sollte die im Sinne des zu 1. genannte Maßnahme des BVV-Beschlusses aus bestimmten Gründen so nicht umgesetzt werden können? Antwort zu 9: Nach Abschluss der Bauarbeiten in der Straße Am Falkenberg und dem daraus resultierenden Umleitungsverkehr durch die Germanenstraße wurde die in diesem Zusammenhang angeordnete, provisorische Lichtzeichenanlage im Einmündungsbereich Germanenstraße/Schirnerstraße am 24. Mai 2019 abgeschaltet. Zur Prüfung der aktuellen Verkehrsbelastung hat die VLB eine Verkehrszählung an der Kreuzung Germanenstraße/Schirnerstraße beauftragt. Das Zählergebnis steht noch aus. 4 Ob die Voraussetzungen für die Anordnung alternativer straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen gegeben sind, kann erst nach Vorliegen der Ergebnisse beurteilt werden. Berlin, den 19.08.2019 In Vertretung I. S t r e e s e Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz