Drucksache 18 / 20 407 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 01. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. August 2019) zum Thema: „Sichere Querung der Südostallee (Ecke Im Brombeerwinkel)“ – Kenntnis, Senatszuständigkeit und Umsetzung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick vom 30.08.2018 und Antwort vom 15. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20407 vom 1. August 2019 über „Sichere Querung der Südostallee (Ecke Im Brombeerwinkel)“ – Kenntnis, Senatszuständigkeit und Umsetzung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick vom 30.08.2018 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat der Senat zum Sachstand zu dem auf Antrag der CDU-Fraktion gefassten Beschluss mit der Drucksachennummer VIII/0090 vom 30.08.2018 zur „Sicheren Querung der Südostallee (Ecke Im Brombeerwinkel)“ der Bezirksverordnetenversammlung von Treptow-Köpenick? Antwort zu 1: Eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung für die Anlage eines Fußgängerüberwegs in der Südostallee/Im Brombeerwinkel wurde bereits am 19.04.2018, ca. vier Monate vor Inkrafttreten des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung (BVV), getroffen. Frage 2: Welche konkreten Bearbeitungsschritte wurden seitens des Bezirksamtes und des Senats nach dem zu 1. angeführten Beschluss der BVV Treptow-Köpenick durchgeführt? (Bitte hierbei auch um Angabe, wann der Senat durch den Bezirk über den Beschluss informiert wurde.) Antwort zu 2: Vom Bezirksamt Treptow-Köpenick wurde eine Kostenermittlung für den Bau des Fußgängerüberwegs vorgenommen und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz übermittelt. Der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz lag bislang der BVV- Beschluss nicht vor, da die Belange des Beschlusses bereits erfüllt waren. Erst im Zusammenhang mit der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage hat sich die Senatsverwaltung den BVV-Beschluss zuschicken lassen. 2 Frage 3: Welche Priorität hat die Umsetzung des Beschlusses, warum wurde dieser bisher noch nicht umgesetzt und wann soll dieser nach aktueller Planung umgesetzt werden? Antwort zu 3: Durch die straßenverkehrsbehördliche Anordnung des Fußgängerüberwegs vom 19.04.2018 ist der BVV-Beschluss bereits umgesetzt. Frage 4: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und wie ist hierzu der Verfahrensstand, damit der genannte Beschluss zeitnah umgesetzt werden kann? Antwort zu 4: Keine. Siehe auch Antwort zu Frage 3. Frage 5: Welche Kosten entstehen mit der Umsetzung des Beschlusses bzw. mit welchem Kostenansatz zur Umsetzung ist zu rechnen? Antwort zu 5: Es sind bisher die üblichen Kosten für den Verwaltungsaufwand für die fachliche Abstimmung und die straßenverkehrsbehördliche Anordnung des Fußgängerüberwegs entstanden. Frage 6: Welche Entscheidungsfaktoren haben einen Einfluss auf die Priorisierung zugunsten der Umsetzung des Beschlusses? Antwort zu 6: Antwort entfällt, da der Fußgängerüberweg bereits straßenverkehrsbehördlich angeordnet ist. Frage 7: Gibt es eigene Planungen des Senats, welche in den Bereich des angeführten Beschlusses fallen? Wenn ja, ggf. welchen Inhalts und Sachstands? Frage 8: Welche Stellen haben grundsätzlich Einfluss auf die Entscheidung, ob und wann Beschlüsse wie der unter 1. angeführte umgesetzt werden, welche Stelle fällt letztendlich die Entscheidung? 3 Antwort zu 7 und zu 8: Nein. Die Entscheidung für den Bau eines Fußgängerüberwegs in der Südostallee wurde gemeinschaftlich in der von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geleiteten Arbeitsgruppe „Förderung des Fußverkehrs/ Querungshilfen“ getroffen, an der auch Vertreterinnen und Vertreter des Bezirksamtes, der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei teilnehmen. Frage 9: Welchen Weg empfiehlt der Senat, um gemeinsam eine eventuelle Alternativlösung zu finden, sollte die im Sinne des zu 1. genannte Maßnahme des BVV-Beschlusses aus bestimmten Gründen so nicht umgesetzt werden können? Antwort zu 9: Eine Alternativlösung ist nicht erforderlich, da ein Fußgängerüberwegs bereits straßenverkehrsbehördlich angeordnet und der Bau dieses Fußgängerüberwegs geplant ist. Berlin, den 15.08.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz