Drucksache 18 / 20 409 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 01. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. August 2019) zum Thema: „Vorwegweiser auf der Minna-Todenhagen-Brücke“ – Kenntnis, Senatszuständigkeit und Umsetzung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick vom 13.12.2018 und Antwort vom 16. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20409 vom 01.08.2019 über „Vorwegweiser auf der Minna-Todenhagen-Brücke“ - Kenntnis, Senatszuständigkeit und Umsetzung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick vom 13.12.2018 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat der Senat zum Sachstand zu dem auf Antrag der CDU-Fraktion gefassten Beschluss mit der Drucksachennummer VIII/0561 vom 13.12.2018 zu einem „Vorwegweiser auf der Minna- Todenhagen-Brücke“ der Bezirksverordnetenversammlung von Treptow-Köpenick? Frage 2: Welche konkreten Bearbeitungsschritte wurden seitens des Bezirksamtes und des Senats nach dem zu 1. angeführten Beschluss der BVV Treptow-Köpenick durchgeführt? (Bitte hierbei auch um Angabe, wann der Senat durch den Bezirk über den Beschluss informiert wurde.) Frage 3: Welche Priorität hat die Umsetzung des Beschlusses, warum wurde dieser bisher noch nicht umgesetzt und wann soll dieser nach aktueller Planung umgesetzt werden? Antwort zu 1 bis 3: Der genannte Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist dem Senat nicht bekannt. In turnusmäßigen Abstimmungsterminen der für den Brückenbau zuständigen Abteilung V der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick wurden aber vergleichbare Fragestellungen erörtert. Frage 4: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und wie ist hierzu der Verfahrensstand, damit der genannte Beschluss zeitnah umgesetzt werden kann? 2 Antwort zu 4: Zunächst ist die Notwendigkeit zur Errichtung eines Vorwegweisers durch den Bezirk, ggf. unter Beteiligung der Verkehrslenkung Berlin, zu prüfen und zu bewerten. Ein Aufbau eines Vorwegweisers auf der Minna-Todenhagen-Brücke ist aus konstruktiven und statischen Gründen ohne massive Eingriffe in die Brückenkonstruktion nicht umsetzbar. Frage 5: Welche Kosten entstehen mit der Umsetzung des Beschlusses bzw. mit welchem Kostenansatz zur Umsetzung ist zu rechnen? Antwort zu 5: Auf Grund der fehlenden Grundlagen kann hierzu aktuell keine Angabe getroffen werden. Frage 6: Welche Entscheidungsfaktoren haben einen Einfluss auf die Priorisierung zugunsten der Umsetzung des Beschlusses? Antwort zu 6: Die Priorisierung obliegt zunächst dem Bezirk. Frage 7: Gibt es eigene Planungen des Senats, welche in den Bereich des angeführten Beschlusses fallen? Wenn ja, ggf. welchen Inhalts und Sachstands? Frage 9: Welchen Weg empfiehlt der Senat, um gemeinsam eine eventuelle Alternativlösung zu finden, sollte die im Sinne des zu 1. genannte Maßnahme des BVV-Beschlusses aus bestimmten Gründen so nicht umgesetzt werden können? Antwort zu 7 und 9: Der Senat stellt aktuell eine Planung für die Errichtung von Verkehrszeichenbrücken an den Kreuzungen Köpenicker Landstraße/ Minna-Todenhagen-Straße und Rummelsburger Landstraße/ Minna-Todenhagen-Straße auf. Die Arbeiten sollen im Jahr 2020 beginnen. Darüber hinaus laufen aktuell die letzten Arbeiten an 14 umliegenden Kreuzungen zur Anpassung von vorhandenen Beschilderungen im weiträumigen Umfeld zur Minna- Todenhagen-Straße. Frage 8: Welche Stellen haben grundsätzlich Einfluss auf die Entscheidung, ob und wann Beschlüsse wie der unter 1. angeführte umgesetzt werden, welche Stelle fällt letztendlich die Entscheidung? 3 Antwort zu 8: Die erforderlichen Beteiligten und die damit verbundenen Entscheidungswege hängen von einer Einzelfallbetrachtung eines Beschlusses der BVV ab. Berlin, den 16.08.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz