Drucksache 18 / 20 410 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 01. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. August 2019) zum Thema: „Lärmschutz entlang der Görlitzer Bahn“ – Kenntnis, Senatszuständigkeit und Umsetzung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Treptow- Köpenick vom 16.05.2019 und Antwort vom 14. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20410 vom 1. August 2019 über „Lärmschutz entlang der Görlitzer Bahn“ – Kenntnis, Senatszuständigkeit und Umsetzung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Treptow- Köpenick vom 16.05.2019 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat der Senat zum Sachstand zu dem auf Antrag der CDU-Fraktion gefassten Beschluss mit der Drucksachennummer VIII/0667 vom 16.05.2019 zum „Lärmschutz entlang der Görlitzer Bahn“ der Bezirksverordnetenversammlung von Treptow-Köpenick? Frage 2: Welche konkreten Bearbeitungsschritte wurden seitens des Bezirksamtes und des Senats nach dem zu 1. angeführten Beschluss der BVV Treptow-Köpenick durchgeführt? (Bitte hierbei auch um Angabe, wann der Senat durch den Bezirk über den Beschluss informiert wurde.) Frage 3: Welche Priorität hat die Umsetzung des Beschlusses, warum wurde dieser bisher noch nicht umgesetzt und wann soll dieser nach aktueller Planung umgesetzt werden? Frage 4: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und wie ist hierzu der Verfahrensstand, damit der genannte Beschluss zeitnah umgesetzt werden kann? Frage 5: Welche Kosten entstehen mit der Umsetzung des Beschlusses bzw. mit welchem Kostenansatz zur Umsetzung ist zu rechnen? Frage 6: Welche Entscheidungsfaktoren haben einen Einfluss auf die Priorisierung zugunsten der Umsetzung des Beschlusses? 2 Frage 7: Gibt es eigene Planungen des Senats, welche in den Bereich des angeführten Beschlusses fallen? Wenn ja, ggf. welchen Inhalts und Sachstands? Antwort zu 1 bis zu 7: Der Beschluss mit der Drucksachennummer VIII/0667 vom 16.05.2019 zum „Lärmschutz entlang der Görlitzer Bahn“ der Bezirksverordnetenversammlung von Treptow-Köpenick wurde vom Bezirksamt Treptow-Köpenick mit Schreiben vom 29. Juli 2019 an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zugesandt; hier ist das Schreiben am 5. August 2019 eingegangen. Parallel wurde die Deutsche Bahn angeschrieben. Aus diesen Daten ist erkennbar, dass es dem Senat bisher nicht möglich war, sich mit dem BVV-Beschluss zu befassen. Allgemein ist darauf hinzuweisen, dass es für bestehende Verkehrswege (Straße und Schiene) wie die Görlitzer Bahn im nationalen Recht keine verbindlich einzuhaltenden Lärmgrenzwerte gibt. Hieraus resultiert, dass auch kein verbindlicher Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen besteht. Seit 1999 stellt der Bund auf freiwilliger Basis jährlich Mittel für das Programm „Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ bereit. Seit 2016 stehen hierfür bundesweit 150 Millionen Euro zur Verfügung. Im Jahr 2019 werden diese Mittel einmalig auf 176 Millionen Euro angehoben. Zur Lärmsanierung an den bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes ist in Zusammenarbeit mit der Deutsche Bahn AG (DB AG) ein Gesamtkonzept für die Lärmsanierung erarbeitet worden. Im Gesamtkonzept der Lärmsanierung werden die Ziele des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms vorgestellt und Vorgaben für die Priorisierung der Lärmsanierungsabschnitte festgelegt. Bevorzugt werden Streckenabschnitte saniert, bei denen die Lärmbelastung besonders hoch ist und an denen viele Anwohnende betroffen sind. Aus den Anlagen zum Gesamtkonzept ist ferner ersichtlich, für welche Ortslagen die Lärmsanierung noch aussteht, in welchen Ortslagen die Planungen aufgenommen wurden und welche Abschnitte bereits saniert sind. Aus den Anlagen ist ersichtlich, dass die Görlitzer Bahn zu den Abschnitten gehört, für die eine Lärmsanierung noch beabsichtigt ist, ein konkreter Zeitraum für eine Lärmsanierung ist dem Senat aktuell nicht bekannt. Frage 8: Welche Stellen haben grundsätzlich Einfluss auf die Entscheidung, ob und wann Beschlüsse wie der unter 1. angeführte umgesetzt werden, welche Stelle fällt letztendlich die Entscheidung? Antwort zu 8: Das Konzept für das Lärmsanierungsprogramm wurde vom Bundeministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur in Zusammenarbeit mit der DB AG entwickelt. Die operative Gesamtprojektleitung nimmt die DB Netz AG wahr. Frage 9: Welchen Weg empfiehlt der Senat, um gemeinsam eine eventuelle Alternativlösung zu finden, sollte die im Sinne des zu 1. genannte Maßnahme des BVV-Beschlusses aus bestimmten Gründen so nicht umgesetzt werden können? 3 Antwort zu 9: Die Frage kann erst beantwortet werden, wenn konkrete Informationen der Deutschen Bahn bezüglich einer Berücksichtigung des Abschnitts im Lärmsanierungsprogramm vorliegen. Sofern erforderlich wird der Senat gemeinsam mit dem Bezirk prüfen, ob alternative Möglichkeiten zur Lärmminderung bestehen. Berlin, den 14.08.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz