Drucksache 18 / 20 412 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 01. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. August 2019) zum Thema: Umsetzung des Digitalpakts an den Berliner Schulen und Antwort vom 22. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20412 vom 1. August 2019 über Umsetzung des Digitalpakts an den Berliner Schulen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Was kostet die Ausstattung einer Schule mit einem leistungsstarken Breitbandanschluss für schnelles Internet? Ist für einen solchen Anschluss auch ein Medienkonzept notwendig? Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht? Zu 1.: Die monatlichen Kosten für den Anschluss der beruflichen und zentral verwalteten Schulen belaufen sich pauschal auf 2.052,00 € festgelegt auf die nächsten 4 Jahre. Für die Anbindung der allgemein bildenden Schulen ans Glasfasernetz liegt noch kein konkretes Angebot vor. Da die Ausstattung einer Schule mit einem leistungsstarken Breitbandanschluss für schnelles Internet nicht aus Mitteln des DigitalPakts Schule förderfähig ist, wird auch kein Medienkonzept zur Antragsstellung benötigt. 2. Reichen dafür die für 2019 in Aussicht gestellten Gelder für einen solchen Breitbandanschluss für alle Schulen (berufliche und zentral verwaltete Schulen) bis Ende des Jahres? Müssen dafür Gelder aus dem Sockelbetrag + Schülerzuschuss verwendet werden? Wenn ja, muss sich jede Schule selbst darum kümmern? Wenn nein, wird die Ausstattung mit Breitbandanschluss zentral geregelt? Wie sehen dann die Umsetzungsschritte aus? 2 Zu 2.: Die in Aussicht gestellten Gelder für das Haushaltsjahr 2019 für die Breitbandanschlüsse reichen für die Anbindung aller beruflichen und zentralverwalteten Schulen aus. Eine Finanzierung aus dem DigitalPakt (und somit der Sockelbeträge und den Schülersätzen) ist nicht vorgesehen und auch nicht möglich. Die Breitbandanbindung wird zentral in Zusammenarbeit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und dem IT Dienstleistungszentrum (ITDZ) gesteuert. Hinsichtlich der Umsetzung werden zunächst Ist-Erfassungen der aktuellen Technik an den Schulen durchgeführt . Danach werden anhand einer Prioritätenliste alle Schulen ausgestattet. 3. Welcher IT-Grundbedarf wurde darüber hinaus für die Schulen ermittelt? Unterscheidet sich dieser nach Schultypen oder ist er für jede Schulform gleich? Was kostet eine solche Grundausstattung? Welche Empfehlungen gibt der Senat den Schulen in diesen Fragen? Zu 3.: Der IT-Grundbedarf der Schulen bezieht sich auf die IT-Infrastruktur im Schulhaus und ist Schultypen unabhängig. Die Kosten für eine solche Grundausstattung sind für jeden Schulstandort individuell zu ermitteln. 4. Welche Vorstellungen hat der Senat hinsichtlich der Umsetzungsschritte in der Ausstattung einer Schule? Oder kann jede Schule aus ihrem Sockelbetrag + Schülerzuschuss schalten und walten wie sie will, Hauptsache ein Medienkonzept liegt vor? Wenn nein, welche Beratung bietet der Senat den Schulen an? Zu 4.: Die Voraussetzung für die Förderung aus dem DigitalPakt Schule ist das Medienkonzept der Schule. Der Förderantrag wird vom Schulträger auf der Basis der eingereichten Medienkonzepte der Schulen gestellt. Die Beratungs- und Unterstützungsstelle in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, die gerade aufgebaut wird, die IT-Regionalbetreuer sowie IT-Regionalbetreuerinnen und die Schulberater sowie –beraterinnen beraten die Schulen. 5. Sollen sich die geforderten Medienkonzepte in erster Linie um pädagogische Fragen kümmern oder sind auch technische Abläufe einschließlich Notfallsituationen, Sicherheitsstandards sowie Ausstattungsquantität und -qualität Gegenstand der Konzepte? Wenn ja, welche Schwerpunkte sind besonders gefragt, worauf legt der Senat besonderen Wert? Zu 5.: Bei den Medienkonzepten handelt es sich um pädagogische Konzepte, die die Schule gemäß ihrem Schulprofil formuliert. 6. Inwieweit sollen die Schulkonferenzen in die Erarbeitung der Medienkonzepte einbezogen werden? Welche Empfehlungen des Senats liegen hier vor? Zu 6.: Die Schulkonferenz wird gemäß Schulgesetz eingebunden und entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über das Medienkonzept. 3 7. Welche Vorstellungen hat der Senat hinsichtlich der Beantragung der Gelder durch die Schulen? Wie viele Mitarbeiter der Schulverwaltung werden die Medienkonzepte und Anträge prüfen und welches Ziel hat sich der Senat hinsichtlich der Bearbeitungsdauer der Anträge gesetzt? Zu 7.: Mit der Umsetzung des DigitalPakts Schule sind gegenwärtig drei Vollzeitbeschäftigte befasst sowie zwei stundenweise von Schulen abgeordnete Lehrkräfte. Weiteres Personal soll schnellstmöglich gewonnen werden. Zum einen für die kurzfristige Besetzung von mindestens vier vom Senat am 2. April 2019 zur Verfügung gestellten Beschäftigungspositionen und zum anderen von sieben im Entwurf des Doppelhaushalt 2020/21 enthaltenen Stellen ab dem Jahr 2020. Die Aufgaben umfassen unter anderem das Beratungswesen, die Überprüfung der Medienkonzepte der Schulen sowie der Anträge, das Bewilligungsverfahren, die Bewirtschaftung und das Berichtswesen mit dem Bund. Ziel ist es in der Laufzeit des DigitalPakts Schule die Mittel, die dem Land Berlin zustehen , zu verausgaben. 8. Gibt es genügend IT-Betreuer für die Schulen? Muss sich jede Schule allein um einen solchen Betreuer kümmern und aus welchem Topf werden diese Kräfte finanziert? Wie viele solcher Fachkräfte sollte es an einer Schule geben, damit die technischen Abläufe reibungslos von statten gehen? Zu 8.: Am Projekt IT-Experten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie können sich alle allgemein bildenden Schulen beteiligen. Gemäß Rahmenvertrag werden durch die beiden beauftragten Firmen entsprechend IT-Betreuerinnen und Betreuer eingestellt. Die Rücksendung des Antragsformulars durch die Schulleitung ist für die Beteiligung am Projekt ausreichend. Die Mittel sind im Kapitel/Titel 1012/52509 veranschlagt. Gemäß Rahmenvertrag des Projekts „IT-Unterstützung für den edukativen Bereich der allgemeinbildenden Schulen durch IT-Experten“ hat jede teilnehmende Schule eine Technikerin/einen Techniker einmal die Woche für 8 Stunden zur Verfügung. Insgesamt umfasst die Unterstützungsleistung folgendes: 1. Betreuung und Betrieb der vorhandenen IT-Infrastruktur 2. Durchführung von IT-Dienstleistungen und Wartungen 3. Realisierung von Neuprojekten in Abstimmung mit den Schulen Die Steuerung der IT Unterstützung durch IT-Experten erfolgt durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Die Erfahrungen aus dem Projekt zeigen, dass mit dem Rahmenvertrag die technischen Abläufe an den meisten Schulen reibungslos von statten gehen. Für die beruflichen Schulen: Aktuell gibt es 20 IT-Administratorinnen und Administratoren an 44 beruflichen Schulen , die bei der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie angestellt sind. Eine Stelle ist in der Nachbesetzung. Der Einsatz der IT-Administratorinnen und Administratoren wird zentral von der operativen Schulaufsicht der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie eingestellt und gesteuert und von der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie finanziert. Die festangestellten IT-Administratorinnen und Administratoren stehen im Stellenplan der beruflichen Bildung. Die für die vorbereitete Ausschreibung der Dienstleistungen 4 benötigten Mittel sind im Doppelhaushalt 2020/21 Kapitel 1021 Titel 54010(neu) mit 1.013.000,00 € angemeldet. 9. Trifft es zu, dass zurzeit (139 Techniker auf 521 Schulen) 1 Techniker bis zu 4 Schulen betreuen muss? Um wie viele technische Fachkräfte ist der Senat bereit aufzustocken? Werden diese Fachkräfte in den Schuldienst übernommen oder werden sie an einen externen Dienstleister angebunden bleiben ? Zu 9.: Mit Stichtag vom 06.08.2019 betreuen 140 Technikerinnen und Techniker zurzeit 526 Schulen, wobei ein Techniker bzw. eine Technikerin bis zu 5 Schulen betreut. Durch den Senat ist eine Erhöhung der Mittel für die IT Wartung an allgemein bildenden Schulen geplant, wie viele technische Fachkräfte zusätzlich eingestellt werden, müssen die Dienstleister entscheiden. Da es sich um einen Rahmenvertrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit zwei Dienstleistern handelt, ist eine Übernahme in den Schuldienst nicht vorgesehen. Für die beruflichen Schulen: In der beruflichen Bildung ist aktuell in der Regel ein IT-Betreuer bzw. eine IT- Betreuerin für zwei Schulen zuständig. Die Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie wird die weitere Versorgung der Schulen zur IT-Wartung mit einer externen Dienstleistung aufstocken. Die IT-Betreuung soll teilweise bei einem externen Dienstleister angebunden werden. Eine Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis bei der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie ist im Moment nicht geplant. 10. Welche Vorstellungen hat der Senat hinsichtlich der vertraglichen Bindung externer Dienstleister für die Schulen zur technischen Beratung sowie zur Pflege der IT-Geräte bzw. IT-Ausstattung? Gibt es hier bereits Empfehlungen für die Schulen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Zu 10.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, empfiehlt den Schulen die Teilnahme am Projekt IT Wartung, um Standards der Wartung und des Supports sicherzustellen . Für die beruflichen Schulen: Es ist eine Ausschreibung in Vorbereitung, in den Leistungen wie IT-Experten für die beruflichen Schulen, eine Hotline mit Fernwartung, Netzwerk – troubleshooting, Schulpraktisches Seminar der beruflichen Bildung des Landes Berlin, Fort- und Weiterbildung der IT-Experten des Dienstleisters sowie der festangestellten IT- Administratorinnen und Administratoren des Landes Berlin in der beruflichen Bildung beinhaltet sind. Die Ausschreibung soll im 1. Quartal 2020 vergeben werden. Zur vertraglichen Bindung kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage gemacht werden . Die Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie empfiehlt den Schulen, die Dienstleistungen der Ausschreibung in Anspruch zu nehmen. 5 11. Welche Weiterbildungsangebote für Lehrer stellt der Senat im Rahmen der Umsetzung des Digitalpakts zur Verfügung? Sollten die Weiterbildungsangebote verpflichtend gemacht werden? Wenn nein, warum nicht? Zu 11.: Die Regionale Fortbildung Berlin bietet zahlreiche Fortbildungen zum Thema Medienbildung sowie Digitalisierung an, jeweils orientiert am Basiscurriculum Medienbildung des Rahmenlehrplanes. Ein Teil der Veranstaltungen fördert die Kompetenzen der Lehrkräfte in Bezug auf den Medieneinsatz zur eigenen Unterrichtsgestaltung (Nutzung digitaler Werkzeuge, Erstellen eigener Unterrichtsmaterialien, Klassenorganisation ). Ein weiterer Teil vermittelt Inhalte zum Lernen mit Medien (z. B. Internetrecherche , Mediennutzung und -produktion, Präsentation, Coding) und zum Lernen über Medien. Die Nutzung der Lernplattform Lernraum Berlin zur Bereitstellung von Materialien, zur Durchführung von Unterricht und zur Klassenorganisation wird thematisiert . In Kooperation mit den bezirklichen Medienkompetenzzentren und externen Kooperationspartnern werden Fachtage zum Themenbereich und Beratungen durchgeführt. Im Rahmen von „Medienbildung für Gute Schule“ bieten die Medienkompetenzzentren Veranstaltungen für Lehrkräfte sowie dem weiteren pädagogischen Personal an. Über den Lernraum Berlin werden die schulischen Medienkonzepte zum DigitalPakt- Schule erfasst und in diesem Zusammenhang werden die aktuellen Fortbildungsund Beratungsbedarfe der Schulen erfragt. Auf dieser Grundlage werden die Konzepte der Fortbildung fortlaufend aktualisiert und nachfrageorientiert angepasst. Im Schulgesetz ist eine Fortbildungsverpflichtung für die Lehrkräfte formuliert. Die Möglichkeit der Verpflichtung auf spezifische Fortbildungsangebote ist nicht festgelegt . Berlin, den 22. August 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie