Drucksache 18 / 20 420 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg Pazderski (AfD) vom 26. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. August 2019) zum Thema: CO2-Ausgleichszahlung für Reisetätigkeit der Berliner Senatsmitglieder und Antwort vom 19. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Georg Pazderski (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20420 vom 26. Juli 2019 über CO2-Ausgleichszahlung für Reisetätigkeit der Berliner Senatsmitglieder Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat die Landesregierung für dienstlich bedingte Flüge der Senatsmitglieder sowie Staatssekretäre und Staatssekretärinnen für Inlandsflüge, Flüge innerhalb Europas und Flüge außerhalb Europas in der Zeit vom 01.01.2017 bis 30.06.2019 eine sogenannte CO2-Ausleichszahlung geleistet? Antwort zu 1: Die für die Reisekostenabrechnung der jeweiligen Senatsmitglieder sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre zuständigen Dienststellen haben für die Jahre 2017 und 2018 die anfallende Klimaschutzabgabe geleistet. Die Berechnung und Abführung der Klimaschutzabgabe für das Jahr 2019 ist erst zum Dezember 2019 fällig (lt. Dienstanweisung in Form eines Rundschreiben der damaligen Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz – I A 23 – zur Einführung einer Klimaschutzabgabe zur Kompensation der CO2-Emission bei Dienstflügen vom 24.04.2009). Frage 1 a): Wenn ja, in welchem Umfang und an welche Institutionen sind im genannten Zeitraum CO2- Ausgleichszahlungen geleistet worden? 2 Antwort zu 1 a): Nachstehend die geleisteten Abgaben für Senatsmitglieder sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre: Senatsverwaltungen Summe 2017 Summe 2018 Kultur und Europa 255,00 € 363,00 € Wirtschaft, Energie und Betriebe 105,00 € 258,00 € Inneres und Sport 350,00 € 167,00 € Bildung, Jugend und Familie 120,00 € Finanzen 60,00 € 30,00 € Gesundheit, Pflege und Gleichstellung 48,00 € 130,00 € Integration, Arbeit und Soziales 66,00 € 55,00 € Stadtentwicklung und Wohnen 90,00 € 96,00 € Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung 44,00 € 40,00 € Umwelt, Verkehr und Klimaschutz 80,00 € 159,00 € Senatskanzlei 1.252,00 € 835,00 € Frage 1 b): Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 1 b): Entfällt (siehe Antwort zu 1 a). Frage 2: Nach welchen Kriterien hat man diese Institutionen ausgewählt, an die CO2-Ausgleichszahlungen geleistet wurden? Antwort zu 2: Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung vom 24.01.2008 beschlossen, dass zur Kompensation der Dienstflüge eine entfernungsabhängige Emissionsabgabe an die Stiftung Naturschutz Berlin (SNB) zu zahlen ist. Diese Aufgabe wurde der SNB durch eine öffentlich-rechtlichen Verwaltungsvereinbarung am 18.12.2009 übertragen. Die Eignung ergibt sich aus dem Stiftungsgesetz. Danach fördert die SNB materiell und ideell den Schutz der Natur und die Pflege der Landschaft. Unter anderem verfolgt sie das Ziel der Erhaltung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie Bewältigung des Klimawandels und dessen Folgen. Die Renaturierung von Mooren und die daraus resultierende CO2-Bindung ist ein Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels. Frage 3: Wie wird sichergestellt, dass die geleisteten CO2-Ausgleichszahlungen tatsächlich Klimaschutzprojekten zugutekommen, die die gleiche Menge an CO2 binden, die beim Flug freigesetzt worden sind? 3 Antwort zu 3: Die Mittel der Klimaschutzabgabe werden seitens der SNB sehr effizient verwendet. Die aus der Klimaschutzabgabe finanzierten Moorrenaturierungs-Projekte liegen hinsichtlich Kompensationszeit und Kosten im Rahmen vergleichbarer Projekte anderer Bundesländer (vgl. z.B. MoorFutures). Die Emissionsminderung reicht im Allgemeinen von 11 bis 15 t Kohlendioxidäquivalent (CO2eq) pro ha und Jahr, die Kompensationszeit beträgt 30 oder 50 Jahre, die Kosten liegen zwischen 30 und 70 Euro pro t CO2eq (vgl. z.B. MoorFutures). Aufgeschlüsselt nach Projekten: Projekt Projekt-Zeitraum Kompensation insgesamt Kompensation von t CO2eq / Jahr Kosten pro t CO2eq Größe in ha Kompensation von t CO2eq pro ha und Jahrt CO2eq in rd.Jahren Kleine Pelzlaake 2012/2013 1.300 29 45 32 € 3 15 Krumme Laake östlicher Moorarm 2014/2015 3.500 49 72 32 € 6,5 11 Krumme Laake westlicher Moorarm 2016/2017 1.500 50 30 70 € 2 15 Krumme Laake südlicher Moorarm und Torfmoosmoor 2018-2020 2.700 50 54 69 € 3,6 15 Frage 4: Von wem wurden die CO2-Ausgleichszahlungen vorgenommen? Antwort zu 4: Die Kompensationszahlungen werden von den Reisekostenstellen der jeweiligen Dienststellen ermittelt und an die SNB weitergeleitet (siehe Drs. 16/2077). Frage 5: Wo sind diese Klimaschutzprojekte geographisch angesiedelt? (bitte Nennung inkl. Namen des Projektes) Antwort zu 5: Die von der SNB bisher durchgeführten Klimaschutzprojekte haben den Schwerpunkt Moorschutz im Bereich der Köpenicker Moore (Ortsteil Müggelheim): 4 · Kleine Pelzlaake · Krumme Laake östlicher Moorarm · Krumme Laake westlicher Moorarm · Krumme Laake südlicher Moorarm und Teufelsmoosmoor Frage 6: Sofern der Senat CO2-Ausgleichszahlungen geleistet hat, hält der Senat es für gerechtfertig, dass die CO2- Ausgleichszahlung, die eine freiwillige Zahlung des Reisenden ist, für Senatsmitglieder sowie für Staatssekretärinnen und Staatssekretäre vom Senat und somit vom Land Berlin übernommen wird? Antwort zu 6: Der Senat hält es aufgrund des Klimaschutzes für gerechtfertigt und notwendig, dass dienstliche Flugreisen von Mitgliedern der Landesregierung sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltungen und nachgeordneter Behörden klimaneutral erfolgen sollen und die damit verbundenen CO2-Ausgleichszahlungen vom Land übernommen werden. Frage 7: Gibt es derzeit Pläne der Landesregierung, dass die CO2-Ausgleichszahlung fünftig nach dem Prinzip der Freiwilligkeit als Zeichen persönlichen Engagement für den Klimaschutz von Reisenden, auch von Mitgliedern des Senats sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre selbst übernommen wird? Antwort zu 7: Der Senat sieht derzeit keinen Änderungsbedarf für die in der Drucksache 16/2077 – Klimaschutzabgabe für Dienstflüge – festgelegten Regelungen. Frage 8: Gibt es Vorgaben des Senats, wonach bei dienstlich bedingten Inlandsreisen künfig nur noch die Bahn als Verkehrsmittel genutzt werden kann? Entsprechende Vorgaben existieren nicht. Der Senat empfiehlt, wo immer bei Inlandsdienstreisen möglich, auf Flüge zu verzichten und stattdessen die Bahn zu nutzen. Berlin, den 19.08.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz