Drucksache 18 / 20 424 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 05. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. August 2019) zum Thema: Straftaten im Strafvollzug und Antwort vom 21. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr.18/20424 vom 5. August 2019 über Straftaten im Strafvollzug -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und welche Straftaten sind in den Jahren 2010 bis 2018 und wie viele bisher in 2019 in den einzelnen Berliner Justizvollzugsanstalten erfasst worden? (bitte nach Deliktsgruppen ausweisen) 2. Bezogen auf die Opferdelikte: in wie vielen Fällen sind Justizbedienstete und in wie vielen Insassen als Opfer erfasst? Zu 1. und 2.: Es erfolgt keine statistisch valide Erhebung der Straftaten in den einzelnen Berliner Justizvollzugsanstalten. Sofern die Frage 2 auf Tätlichkeiten gegen Bedienstete und gegen Mitgefangene abzielt, kann sie wie folgt beantwortet werden: Statistisch erfasst werden Tätlichkeiten, die den Tatbestand einer vorsätzlichen, vollendeten Körperverletzung im Sinne der § 223 ff. des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllen. Auch vollendete Geiselnahmen und vollendete Freiheitsberaubungen werden als Tätlichkeiten erfasst. Allerdings wird bei dieser Zählung nicht nach Deliktgruppen differenziert. Die statistische Erfassung erfolgt unabhängig von der Einleitung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren. Nicht als Tätlichkeiten in diesem Sinne werden Bedrohungen und Beleidigungen erfasst. 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 Anzahl der betroffenen Bediensteten bei Tätlichkeiten Gefangener gegen Bedienstete ./. 50 36 31 24 20 12 17 20 21 2 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 Anzahl der betroffenen Gefangenen bei Tätlichkeiten Gefangener gegen Mitgefangene ./. 401 366 369 237 228 175 226 ./. ./. In den Jahren 2010 und 2011 wurde die Anzahl betroffener Gefangener noch nicht erhoben . Für das Jahr 2019 liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Zahlen vor. Berlin, den 21. August 2019 In Vertretung Dr. Brückner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung