Drucksache 18 / 20 428 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 05. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. August 2019) zum Thema: Bauen in Wilmersdorf und Antwort vom 22. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20428 vom 05. August 2019 über Bauen in Wilmersdorf ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die erfragten Informationen betreffen zum Teil Sachverhalte, die die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales nicht vollständig aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Sie ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat die eigenen nachgeordneten Behörden, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie den Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf um Stellungnahme gebeten. Die sich aus den erfolgten Zuarbeiten ergebenden Informationen werden nachfolgend wiedergegeben. 1. Der Senat hat laut der Drucksache S-1104/2018 am 27.3.2018 weitere Standorte für modulare Unterkünfte für Flüchtlinge (MUF) beschlossen, darunter im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf auf einer "noch zu identifizierenden Fläche am Olympiastadion". Weshalb soll nunmehr anstelle einer Fläche am Olympiastadion ein mindestens viergeschossiges MUF mit 220 Plätzen auf einem kleinen Grundstück direkt neben einer Seniorenresidenz in der Fritz-Wildung-Strasse errichtet werden? 2. Die für den Bau der MUF neben der Seniorenresidenz in der Fritz-Wildung-Strasse vorgesehene Fläche ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen. Ist der Flächennutzungsplan zwischenzeitlich geändert worden? Hat es eine Beteiligung der Anwohner gegeben? Falls ja, wann und wie? Falls nicht: weshalb soll in Abweichung vom Senatsbeschluss vom 27.3.2018 und ohne ordentliche Änderung des Flächennutzungsplans eine Grünfläche bebaut werden? 2 3. Falls zu 2) verneinend: beabsichtigt die Senatsverwaltung, eine ordentliche Änderung des Flächennutzungsplans herbeizuführen? Wenn ja, welche Gründe sprechen für eine Bebauung der Grünfläche neben einer Seniorenresidenz gegenüber einer Bebauung einer "noch zu identifizierenden Fläche am Olympiastadion"? Hat die Senatsverwaltung bei Ihrer Planung der Bebauung der Grünfläche neben der Seniorenresidenz das Gebot der gerechten Abwägung (BVerwGE 34, 301; DVBl 1970, 414) berücksichtigt? 4. Betrachtet es der Senat als verhältnismäßig, neben dem bereits vorhandenen "Tempohome" in der Fritz-Wildung-Strasse für 180 Plätze und dem Erstaufnahmeheim Forckenbeck nunmehr in unmittelbarer Nähe eine weitere Unterkunft mit 220 Plätzen zu errichten? 6. Die Fritz-Wildung-Strasse ist eine Sackgasse mit vielfältigen Sporteinrichtungen, darunter ein Hallenbad, Fußball- und Tennisplätze, das Leichtathletikstadion und nicht zuletzt das Eisstadion. Dies führt bereits jetzt zu einer regelmäßig sehr hohen Verkehrsbelastung der Fritz-Wildung-Strasse. Hat die Senatsverwaltung bei der Standortwahl die Auswirkungen einer Steigerung der Bewohnerzahl durch eine MUF mit 220 Plätzen um ca. 100 % auf die Verkehrsbelastung in einer Sackgasse berücksichtigt? Wenn ja, wo und in welcher Form? Bitte entsprechenden Vermerk im Wortlaut wiedergeben. Zu 1. bis 4. und 6.: Es konnte keine Fläche am Olympiastadion identifiziert werden, die für den Bau einer Flüchtlingsunterkunft geeignet ist. Untersucht werden konnten nur Grundstücke außerhalb des denkmalgeschützten Bereichs, weil eine denkmalrechtliche Genehmigung zum Beispiel im Olympiapark oder auf dem Maifeld grundsätzlich undenkbar ist. Untersucht wurden folgende Grundstücke: - Parkplatz an der Olympischen Str./Rominter Allee: o Der Parkplatz grenzt an die offene U-Bahntrasse und an das U- Bahnbetriebswerk der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Die Schallimmissionen des Betriebswerks (24-Stundenbetrieb – auch außerhalb der Halle) erlauben keine Wohnnutzung. - Parkplatz zwischen der Passenheimer Straße und Schirwindter Allee: o Der Parkplatz befindet sich in unmittelbarer Nähe der vier Großveranstaltungsorte Olympiastadion, Waldbühne, Maifeld und Reiterstadion und wird für diese Veranstaltungen benötigt. Darüber hinaus bestehen Bedenken der Senatsverwaltung für Inneres und Sport gegen eine Bebauung, weil künftige Bewohner der Flüchtlingsunterkunft gegen die regelmäßig erforderlichen Genehmigungen nach dem Landes- Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG) für Großveranstaltungen (insbesondere Konzerte in den Abendstunden) klagen könnten, was den Betrieb, insbesondere des Olympiastadions und der Waldbühne, gefährden könnte. - Glockenturmstr. 1 – 3 Ecke Elsa-Rendschmidt-Weg: o Für das Grundstück wurden zahlreiche Einpassungsplanungen für einen integrativen Standort unter Einbeziehung einer sportbetonten Kindertagesstätte und einer Dreifachsporthalle entwickelt. Letztlich waren hier auch die Bedenken der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zum Thema 3 Lärmimmissionen, insbesondere der Waldbühne (siehe oben), genauso ausschlaggebend wie die nicht in Aussicht gestellte Umwandlung des dort vorhandenen wertvollen Waldbestandes durch Berliner Forsten. Da keines der Grundstücke geeignet war, hat der Bezirk den Ersatzstandort benannt. Die Prüfung dauert an, so dass noch kein Ergebnis benannt werden kann. Bei der möglichen Genehmigung der Baumaßnahme werden alle geltenden Vorschriften und Gesetze beachtet. Für den Bau von Unterkünften für Flüchtlinge können noch bis zum 31.12.2019 die Sonderregelungen des § 246 Baugesetzbuch angewandt werden, unabhängig von den Darstellungen in einem Flächennutzungsplan. Da das Tempohome in der Fritz-Wildung-Straße nur für eine temporäre Nutzung vorgesehen ist und voraussichtlich nicht zeitgleich mit einer noch zu errichtenden Modularen Unterkunft für Flüchtlinge (MUF) in Betrieb sein wird, bestehen in dieser Hinsicht keine Bedenken. 5. Wie war die Auslastung (unter Angaben der theoretisch vorhandenen und tatsächlich belegten Plätze) in den beiden bereits bestehenden zu 4) genannten Einrichtungen monatlich seit dem 01.01.2018? Zu 5.: Das Tempohome Fritz-Wildung-Straße verfügt über 160 Plätze und ist seit 09.07.2018 in Betrieb. Die durchschnittliche monatliche Auslastung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Monat Kapazität Belegung Auslastung 2018- 07 160 49 31% 2018- 08 160 83 52% 2018- 09 160 138 86% 2018- 10 160 147 92% 2018- 11 160 149 93% 2018- 12 160 150 94% 2019- 01 160 148 93% 2019- 02 160 136 85% 2019- 03 160 134 84% 2019- 04 160 137 86% 2019- 05 160 131 82% 4 2019- 06 160 136 85% Das Erstaufnahmeheim Forckenbeck wird ausschließlich über die Sozialen Wohnhilfen der Bezirke belegt. Eine kurzfristige Klärung der der vorhandenen Kapazität und der Auslastung war dem Bezirk nicht möglich. Berlin, den 22. August 2019 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales